Wesenstest

-Anja-

Hallo liebe Schmuser,
ich habe eben von einem Kumpel erfahren, dass der Wesenstest jetzt schon gemacht wird wenn der Hund ein halbes Jahr alt ist. Aber irgendwie glaube ich das nicht. Bekannte von uns stehen in guter Verbindung mit der Sachverständigen und die sagte das wohl und prüfte auch die kleine BX-Doggen-Hündin. Wollte sie sich nur ne´schnelle Mark machen oder stimmt das wirklich?
VG Anja
 
Hallo!
15 Monate - siehe


"Der Wesenstest ist nach den vom ML herausgegebenen Vorgaben durchzuführen. Das Mindestalter der Hunde sollte 15 Monate betragen. "

Wieso Sachverständige?
Du meinst wohl Tierärztin mit Verhaltenskunde-Zusatzausbildung?

Wieso überhaupt BX-Doggenhündin - die Rassen stehen bislang weder in §1 noch in §2? Oder willst du Bartels vorgreifen, weil Boxer und Dogge laut OVG-Urteil auf die Liste raufsollen?
ciao
Andreas
 
Hallole,

von einer Bekannten aus Hamburg weiß ich, dass ihre eine BX-Hündin auch schon mit sieben, acht Monaten getestet wurde, dann aber mit 15 Monaten noch einmal vorgestellt werden mußte.

Ist ja auch irgendwie logisch, denn ab dem siebten Lebensmonat hätte sie ja sonst Leinen-/Maulkorbzwang gehabt.

Den Hund schon vor fünfzehn Monaten testen zu lassen, war aber, glaube ich, freiwillig.

Caro-BX
 
In Mannheim ist es genauso, wenn der Hund zu jung ist
muss er nochmals vorgestellt werden, oder bis er (soweit ich weiss) 15 Monate ist mit Maulkorb 'rumlaufen!
 
Rocky's hat recht, wenn mann den WT mit 15-18 Monaten macht (Laut Vorschrift) dann muss der Hund ab dem sechsten Monat bis zum Test einen MK tragen, drum haben wir auch nach 6 Monaten den WT gemacht um ihm diesen Mist zu ersparen.
@ Rockis- Wir kommen demnächst wieder zum Gassigehen, im Moment ist Senta heiss und da lass ich sie nur ungern in einem fremden Revier von der Leine.
LG Volker
 
also, die 520 Euro wären mir zuviel - einen doppelten WT würde ich nicht machen lassen. Ich glaube, mit 6 Monaten ist die empfohlene Grenze von 15 Monaten so deutlich unterschritten, dass kaum ein Tierarzt den WT machen wird.

Aber diese Möglichkeit bietet sich an:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Erteilung einer Ausnahme vom Maulkorbzwang

Ausnahmen nach § 2 Abs. 2 vom Maulkorbzwang können auch erteilt werden, wenn
- der Hundehalter seine Sachkunde und Zuverlässigkeit nachgewiesen hat,
- der Hund entsprechend den Vorgaben von § 1 Abs. 3 gekennzeichnet ist,
- der Hundehalter nachweist, dass der Hund bisher nicht ordnungsbehördlich auffällig geworden ist ( z. B. durch eine Bescheinigung des örtlich zuständigen Ordnungsamtes) und
- die Sozialverträglichkeit des Hundes durch eine erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung, die auch eine Beurteilung des Verhalten des Hundes in dem Wesenstest vergleichbaren Situationen zuläßt, nachgewiesen ist. Dieses ist bei den Begleithundeprüfungen nach den Richtlinien des VDH oder vergleichbarer Regelungenzu unterstellen. Entsprechendes gilt für über 6 Monate alte Hunde, die sich nachweislich in einer Begleithundeausbildung befinden.
[/quote]


ciao
Andreas
 
Hi Andreas bei uns macht ein TA keinen WT, nur der Amtsvet. und der hatte bei uns keine Skrupel ihn durchzuziehen. Aber super, dass es anscheinend Alternativen gibt. Super Tip, danke
LG Volker
 
Hi Raceman, wenn Senta nicht mehr heiss ist treffen wir uns mal wieder, würde sie gerne mal wieder sehen, euch natürlich auch!
Zum Diskussionsthema möchte ich noch sagen, dass bei uns der Amtsvet. und Hundestaffel Strassenheim den Wt durchführen, die haben auch keine Skrupel den zweimal durchzuführen. Unser Staffmix war glaube ich 12 oder 13 Monate, wobei überlegt sogar hier zweimal durchzuführen. Nach Rücksprache mit Amtsvet. und Leiter der Hundestaffel mussten wir ihn nur einmal durchführen!
Bis bald Rocky's
 
Es ist so, daß in Baden-Württemberg ein Hund unter 6 Monaten nicht als Kampfhund im Sinne des Gesetzes gehandhabt werden kann. Wenn der Hund also mit 6 Monaten den WT erfolgreich absolviert und mit 15 Monaten gleich den Wiederholungstest besteht, fällt er niemals unter die Bezeichnung "Kampfhund" und bedarf auch keiner der landesrechtlichen Auflagen (abgesehen von Auflagen für "Listenhunde").

manta01.gif

shevoice
 
Anja, Frage beantwortet?

Dein Bekannter scheint ja aus Berlin/Brandenburg zu stammen. Klär ihn doch bitte auf - soweit möglich.

danke
watson
 
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