Wesenstest vor dem 2. Geburtstag

klein-idefix

10 Jahre Mitglied
Hallo, also ich habe ein Frage und hoffe auf eine verlässliche und konkrete Antwort ohne Vermutungen...

Wenn ein Staff erst im Januar zwei wird, und schon im Dezember zum Wesentest angemeldet wird, muss er diesen dann nochmal wiederholen, sobald er zwei ist?

Bzw. könnte das Amt sowas Verlangen aus Nickeligkeit oder so?

Bundesland ist NRW...

Wen könnte ich diesbezüglich fragen?

Weiss das jemand?:hallo:
 
  • 27. April 2024
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Hi klein-idefix ... hast du hier schon mal geguckt?
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Danke @ the martin;)

Die fachkundige Antwort lautet demnach:

Nach § 3 Abs. 5 DVO LHundG NRW muß der (verhaltens-) zu prüfende Hund mindestens 15 Monate alt sein. Bei Hunden, die vor Erreichen des 2. Lebensjahres geprüft werden, muß nach Ablauf von zwei Jahren eine Wiederholungsprüfung stattfinden.
 
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Nein, fürchte ich auch. Dass sie eigentlich nicht wissen, wie sie es vernünftig begründen sollen, ändert leider wohl nichts daran, dass sie das Recht haben, es zu tun.
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snowflake
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Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
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Sarah Jasmin
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Einzeln, durch Angehörige der Hundestaffel. Amtstierarzt ist auch dabei. Zudem der/die Zuständige des Landratsamts. WAS geprüft wird, ist einheitlich. WIE die das machen, variiert. Genauso wie die Bewertung. Das ist menschlich.
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La Traviata
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@lila1963 Hast du dich denn inzwischen bei einem Prüfer erkundigt, wie der Wesenstest ablaufen würde, bzw. wie die Fast-Taubheit deines Hundes da berücksichtigt würde?
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Podifan
Danke, ich gebe das mal so weiter. Vielleicht beruhigt es unsere Freundin ein wenig.
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Podifan
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