In RLP gibt es keinen Wesenstest, sondern nur einen sog. Sachkundenachweis.
Was willst du denn alles wissen?
Ich kopiere mal einen Text aus einem anderen Forum hier rein, den ich geschrieben habe. Alles neu zu tippen, wäre mir zuviel.
Vor allem: Nicht vom Ordnungsamt einschüchtern lassen, viele Leute dort habe auch keine Ahnung und labern Müll.
Wenn du Fragen hast dann her damit.
Habe auch Infomaterial, das ich dir zumailen kann.
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Aaaalsoooo, das wird ein bißchenh länger und gilt nur!!!!!! für Rheinland-Pfalz.
Zur allgemeinen Info:
In RLP stehen 3 Rassen auf dem Index: AmStaff, Staffbull und Pitbull, alle anderen Rassen haben keine Auflagen.
In RLP besteht lebenslanger Maulkorb und Leinenzwang, es sei denn, der Hund ist schwer krank, dann kann er kpl. vom Maulkorb befeit werden oder er bekommt die sog. Gentle Leader Genehmigung (eine Art Halti, darüber unten mehr). Eine Leinenbefreiung geht gar nicht.
In RLP ist die Übernahme normalerweise über das sog. Koblenzer Modell geregelt. Das heißt, du übernimmst den Kampfi mit einem Pflegevertrag aus dem Tierheim, du bist Pflegeperson, das Tierheim bleibt Besitzer (Achtung: Die Hundesteuer musst du als Halter aber trotzdem tragen). Das hat den Vorteil das du keinen Grund nennen brauchst, warum du so einen Hund halten willst und die Gemeinde dir die Haltegenehmigung geben muß(!!!), auch wenn sie keine Lust drauf hat (vorausgesetzt natürlich dein Führungszeugnis usw. ist einwandfrei).
Du kannst den Kampfi auch mit einem Übernahmevertrag aus dem Tierheim holen, weil ein berechtigtes Interesse immer gegeben ist, wenn du dem Hund den Tierheimaufenthalt ersparst - das haben wir bei Rufi nachträglich gemacht.
Über diese Möglichkeiten wurden die Gemeinden / Stadtverwaltung vom Innenministerium informiert, außerdem gibt es noch das sog. Ministerialblatt, an das sie sich zu halten haben (kann ich bei Interesse zusenden).
Alle Kampfis sollen in der Regel kastriert sein und müssen gechipt sein.
(naja, kenne aber noch genug Kampfis, die nicht kastriert sind, da hat das Ordnungsamt nicht nachgefragt und in der Verordnung ist das etwas schwammig ausgelegt)
.....aber Tierheim-Tiere sind ja in der Regel sowieso kastriert.......
Unser Mann auf dem Ordnungsamt wollte z. Bsp. ne extra Bestätigung das Rufi kastriert ist.
Wenn du dir einen Kampfi ausgesucht hast, dann mußt du zuerst das polizeiliche Führungszeugnis beantragen - für den zukünftigen Halter des Hundes und für alle die, die mit dem Hund Gassi gehen werden (Achtung: Du mußt 18 Jahre alt und körperlich / geistig dazu in der Lage sein so einen Hund zu führen).
Dann gehst du zu einem Tierarzt und meldest dich an zur Sachkundeprüfung (Achtung: NUR der Hundehalter, die Gassi-Gänger brauchen keine Sachkunde abzulegen). Die Prüfung ist wirklich kinderleicht.
In RLP gibt es keinen Wesenstest, sondern nur einen Sachkundenachweis. Das sind nämlich 2 Paar Schuhe. Eine Liste der zuständigen Tierärzte und die kpl. Prüfung zum auswendig lernen findest du unter
. Die Prüfung besteht aus einem theor. und einem praktischen Teil. Gute Tierärzte sind z. Bsp. Fr. Dr. Engelhardt (Ludwigshafen, hat selbst Kampfis) und
(da habe ich meine Prüfung gemacht, kann ich nur empfehlen).
Der Tierarzt gibt dir dann eine Anmeldebestätigung mit.
Dann mußt du den Kampfi haftpflichtversichern, eine günstige Versicherung ist
. Die hat keine Aufschläge für Kampfis.
Dann marschierst du mit Führungszeugnis, der Versicherungspolice und Anmeldebestätigung der Sachkunde zum Ordnungsamt und gibst mal bescheid, das du dir einen Kampfi holen willst (besser und höflicher ist es natürlich, wenn man vorher da mal anruft und sagt was man vor hat). Die meisten Fuzzis dort haben keine Ahnung und wollen erst mal abwimmeln, haben aber keine Chance, wenn man sich ein wenig auskennt.
So, dann gehst du ins Tierheim und holst deinen Hund ab, eine Kopie des Pflege-oder Übernahmevertrages bringst du zum Ordnungsamt.
Dann lernt ihr euch erst mal kennen und irgendwann die nächsten Wochen legst du deinen Sachkundenachweis ab. Der Tierarzt schickt das Prüfungsergebnis zum Ordnungsamt, du bekommst auch eine Kopie.
So und nun kommt die Gentle Leader Genehmigung wieder ins Spiel (wie ganz oben erwähnt).
Der Gentle Leader (Halti) darf mit Genehmigung vom Ordnungsasmt anstelle des Maulkorbs angelegt werden.
Der Tierarzt kann dir eine Empfehlung für eine Gentle Leader Genehmigung austellen und auf Grund dieses Schreibens kannst du dann auf das Ordnungsamt marschieren und darum bitten. Tut der Tierarzt dies nicht, dann hast du schlechte Karten. Deshalb empfehle ich Dr. Bradel oder Fr. Dr. Engelhardt, weil ich weiß, das sie solche Empfehlungen austellen (auf Grund von Dr. Bradels Empfehlung darf Rufi auch mit Gentle Leader laufen).
Auf jeden Fall marschierst du nach bestandener Sachkundeprüfung auf das Ordnungsamt, klärst das mit dem Gentle Leader und der Mann dort gibt dir eine schriftliche Haltegenehmigung + die schriftliche Genehmigung für den Gentle Leader.
Das war's dann....klingt viel schlimmer als es ist, ist kaum Aufwand.