Wesenstest Rheinland Pfalz, was beinhaltet er?

Berta

15 Jahre Mitglied
Hallöchen

Ich habe gerade zu dieser Superseite hier gefunden, weiß jemand von Euch was der Wesenstest in Rheinland Pfalz beinhaltet? Hab nix gefunden bisher.

Vielen Dank
Grüße Berta
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi Berta ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 21 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
In RLP gibt es keinen Wesenstest, sondern nur einen sog. Sachkundenachweis.
Was willst du denn alles wissen?

Ich kopiere mal einen Text aus einem anderen Forum hier rein, den ich geschrieben habe. Alles neu zu tippen, wäre mir zuviel.
Vor allem: Nicht vom Ordnungsamt einschüchtern lassen, viele Leute dort habe auch keine Ahnung und labern Müll.

Wenn du Fragen hast dann her damit.
Habe auch Infomaterial, das ich dir zumailen kann.

--------------------

Aaaalsoooo, das wird ein bißchenh länger und gilt nur!!!!!! für Rheinland-Pfalz.

Zur allgemeinen Info:
In RLP stehen 3 Rassen auf dem Index: AmStaff, Staffbull und Pitbull, alle anderen Rassen haben keine Auflagen.

In RLP besteht lebenslanger Maulkorb und Leinenzwang, es sei denn, der Hund ist schwer krank, dann kann er kpl. vom Maulkorb befeit werden oder er bekommt die sog. Gentle Leader Genehmigung (eine Art Halti, darüber unten mehr). Eine Leinenbefreiung geht gar nicht.

In RLP ist die Übernahme normalerweise über das sog. Koblenzer Modell geregelt. Das heißt, du übernimmst den Kampfi mit einem Pflegevertrag aus dem Tierheim, du bist Pflegeperson, das Tierheim bleibt Besitzer (Achtung: Die Hundesteuer musst du als Halter aber trotzdem tragen). Das hat den Vorteil das du keinen Grund nennen brauchst, warum du so einen Hund halten willst und die Gemeinde dir die Haltegenehmigung geben muß(!!!), auch wenn sie keine Lust drauf hat (vorausgesetzt natürlich dein Führungszeugnis usw. ist einwandfrei).
Du kannst den Kampfi auch mit einem Übernahmevertrag aus dem Tierheim holen, weil ein berechtigtes Interesse immer gegeben ist, wenn du dem Hund den Tierheimaufenthalt ersparst - das haben wir bei Rufi nachträglich gemacht.
Über diese Möglichkeiten wurden die Gemeinden / Stadtverwaltung vom Innenministerium informiert, außerdem gibt es noch das sog. Ministerialblatt, an das sie sich zu halten haben (kann ich bei Interesse zusenden).

Alle Kampfis sollen in der Regel kastriert sein und müssen gechipt sein.
(naja, kenne aber noch genug Kampfis, die nicht kastriert sind, da hat das Ordnungsamt nicht nachgefragt und in der Verordnung ist das etwas schwammig ausgelegt)
.....aber Tierheim-Tiere sind ja in der Regel sowieso kastriert.......
Unser Mann auf dem Ordnungsamt wollte z. Bsp. ne extra Bestätigung das Rufi kastriert ist.

Wenn du dir einen Kampfi ausgesucht hast, dann mußt du zuerst das polizeiliche Führungszeugnis beantragen - für den zukünftigen Halter des Hundes und für alle die, die mit dem Hund Gassi gehen werden (Achtung: Du mußt 18 Jahre alt und körperlich / geistig dazu in der Lage sein so einen Hund zu führen).

Dann gehst du zu einem Tierarzt und meldest dich an zur Sachkundeprüfung (Achtung: NUR der Hundehalter, die Gassi-Gänger brauchen keine Sachkunde abzulegen). Die Prüfung ist wirklich kinderleicht.
In RLP gibt es keinen Wesenstest, sondern nur einen Sachkundenachweis. Das sind nämlich 2 Paar Schuhe. Eine Liste der zuständigen Tierärzte und die kpl. Prüfung zum auswendig lernen findest du unter . Die Prüfung besteht aus einem theor. und einem praktischen Teil. Gute Tierärzte sind z. Bsp. Fr. Dr. Engelhardt (Ludwigshafen, hat selbst Kampfis) und (da habe ich meine Prüfung gemacht, kann ich nur empfehlen).
Der Tierarzt gibt dir dann eine Anmeldebestätigung mit.

Dann mußt du den Kampfi haftpflichtversichern, eine günstige Versicherung ist . Die hat keine Aufschläge für Kampfis.

Dann marschierst du mit Führungszeugnis, der Versicherungspolice und Anmeldebestätigung der Sachkunde zum Ordnungsamt und gibst mal bescheid, das du dir einen Kampfi holen willst (besser und höflicher ist es natürlich, wenn man vorher da mal anruft und sagt was man vor hat). Die meisten Fuzzis dort haben keine Ahnung und wollen erst mal abwimmeln, haben aber keine Chance, wenn man sich ein wenig auskennt.

So, dann gehst du ins Tierheim und holst deinen Hund ab, eine Kopie des Pflege-oder Übernahmevertrages bringst du zum Ordnungsamt.

Dann lernt ihr euch erst mal kennen und irgendwann die nächsten Wochen legst du deinen Sachkundenachweis ab. Der Tierarzt schickt das Prüfungsergebnis zum Ordnungsamt, du bekommst auch eine Kopie.

So und nun kommt die Gentle Leader Genehmigung wieder ins Spiel (wie ganz oben erwähnt).
Der Gentle Leader (Halti) darf mit Genehmigung vom Ordnungsasmt anstelle des Maulkorbs angelegt werden.
Der Tierarzt kann dir eine Empfehlung für eine Gentle Leader Genehmigung austellen und auf Grund dieses Schreibens kannst du dann auf das Ordnungsamt marschieren und darum bitten. Tut der Tierarzt dies nicht, dann hast du schlechte Karten. Deshalb empfehle ich Dr. Bradel oder Fr. Dr. Engelhardt, weil ich weiß, das sie solche Empfehlungen austellen (auf Grund von Dr. Bradels Empfehlung darf Rufi auch mit Gentle Leader laufen).

Auf jeden Fall marschierst du nach bestandener Sachkundeprüfung auf das Ordnungsamt, klärst das mit dem Gentle Leader und der Mann dort gibt dir eine schriftliche Haltegenehmigung + die schriftliche Genehmigung für den Gentle Leader.

Das war's dann....klingt viel schlimmer als es ist, ist kaum Aufwand.
 
Weißt Du welche Hund alles unter diese Verordnung fallen? Sind auch die Bordeauxdoggen und Bullmastiffs betroffen? Diese dürfen nie ohne Leine und Maulkorb(Halti) laufen, hab ich das richtig verstanden? Das ist ja schrecklich.

Grüße Berta
 
Nein, in RLP stehen nur American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull auf der Liste, alle anderen Hunderassen wie z. Bsp: Bullterrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Alano usw. usw. stehen nicht drauf und haben somit keine Auflagen.

Die Auflagen gelten auch für die 3 gelisteten Rassen und ja: Für diese 3 gilt lebenslanger Maulkorb-und Leinenzwang (mit Ausnahme der Gentle Leader Genehmigung).
Aber ich sage es mal so: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Worauf willst du hinaus?
Kann ich dir irgendwie helfen?
 
Ich habe mir überlegt evtl. einen Bullmastiff zu übernehmen, aber ich wollte mich vorher erstmal erkundigen wie die Rechtslage im Moment ist. Die Steuern müssen ja so oder so gezahlt werden. Dann brauche ich auch diesen Nachweis mit dem Hund nicht zu machen? Wir haben im Moment ein kleines Boxermädel und so ein bisschen Gesellschaft würde ihr nicht schaden. Aber da bei uns eigentlich keine Hunde erlaubt sind, könnte das halt in dieser Wohnlage nicht klappen. Wir schauen schon immer nach einem günstigen Haus, aber mit Hunden ist das immer so eine Sache. Kennst Du ja bestimmt auch. Es ist schade das unsere Gesellschaft so auf die Medien hört. Echt schade!!!

Grüße Berta
 
Also mit einem Bullmastiff hat du in RLP keine Auflagen, ist ein ganz normaler 0815 Hund :)

Wenn bei euch keine Hunde im Haus erlaubt sind, wieso hast du dann nen Boxer?
 
Nicht falsch verstehen.
Andere haben auch einen Hund bei uns im Haus, der Vermieter hat halt gesagt, wenn sich keiner beschwert, dann ist das kein Problem. Aber wenn ich mit einem sogenannten "Kampfhund"(furchtbarer Ausdruck)da ankomme, kann ich gleich ausziehen. Wenn ich Probleme bekommen würde mit meiner kleinen würde ich da sofort gehen. Mein Hund ist mir wichtiger als alles andere!!! Der hält immer zu mir und ist ehrlich. Von daher suche ich halt ein Häuschen, wo ich mein eigener Herr sein kann und tun und lassen kann was ich will.
Grüße Berta
 
Also kein Tierheim würde dir einen Kampfi vermitteln, wenn du nicht ausdrücklich eine Genehmigung von Vermieter zur Haltung eines solchen Hundes hast.

Ansonsten: In welchem Stock wohnst du denn? Ein Bullmastiff ist nix für in den 6 Stock oder so.

Ich habe dir übrigens eine Private Nachricht geschrieben.
 
berta woher kommst du denn?????
in deinem profil steht nix und ich uch doch immernoch wen der auch ma bei mir in der nähe wohnt :( :( :(
 
Ich weiß das man leider keinen Hund aus dem Tierheim bekommt ohne Einverständniss vom Vermieter, hab auch schon alles versucht. Klar ist es verständlich, nicht jeder würde umziehen wegen seinem Hund. :( Wir wohnen im dritten Stock, haben auch einen Fahrstuhl unsere kleine darf ja auch keine Treppen laufen. ;)

Grüße Berta
 
Es gibt Kläger !!!!!!!!!!!!

Hallo Midivi,

es gibt Kläger in Rheinland Pfalz und die haben auch Erfolg. Die IG Rheinland Pfalz hat zwei Verfahren vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wir hatte mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorm Bundesverwaltungsgericht erfolg. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird nur zugelassen wenn ein klarer Verstoß gegen Bundesrecht vorliegt und das hat das Bundesverwaltungsgericht auch dem Land Rheinland Pfalz in ihrer Bergründung mitgeteilt. Wir gehen davon aus das noch in diesem halb Jahr die Verordnung für Rechtswiedrig erklärt wird vom Bundesverwaltungsgericht.

Auserdem war unser Verfassungsbeschwerde gegenstand beim Bundesverfassungsgericht am 05.11.2003. Das Bundesverfassungsgericht wird wahrscheinlich auch noch diese Jahr sein Urteil verkünden.

Ich persönlich hatte vor zwei Tagen ein Verfahren vorm Amtsgericht wegen Verstoßes der Maulkorbpflicht. Mein Verfahren wurde Eingestellt unter dem Hinweis das höchstrichterliche Urteile vom Bundesverfassungsgericht und Bundeverwaltungsgericht zu erwarten sind.

Mein Verfahren vom Verwaltungsgericht Neustadt wegen der Kastration meinens Hundes wurde Ausgesetz bis das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.

Du siehst in Rheinland Pfalz gibts es Menschen die Klagen und Erfolg haben. Leider habe ich in den letzen 3 Jahren viele Menschen kennengelernt die leider kein Rückrat haben. Das ist in Deutschland leider so!!!

Wir hatten die IG geründet um anderen Hundehalter in Rheinland Pfalz zu helfen, leider waren Sie nicht bereit sich helfen zulassen.

Du wirst sehen das sich was ändert in Rheinland Pfalz!

Es gibt ein ein Spruch: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!!!

Das war in Rheinland Pfalz so.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Wesenstest Rheinland Pfalz, was beinhaltet er?“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

T
Nein, fürchte ich auch. Dass sie eigentlich nicht wissen, wie sie es vernünftig begründen sollen, ändert leider wohl nichts daran, dass sie das Recht haben, es zu tun.
Antworten
13
Aufrufe
644
snowflake
snowflake
S
Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
Antworten
4
Aufrufe
440
Sarah Jasmin
S
S
Einzeln, durch Angehörige der Hundestaffel. Amtstierarzt ist auch dabei. Zudem der/die Zuständige des Landratsamts. WAS geprüft wird, ist einheitlich. WIE die das machen, variiert. Genauso wie die Bewertung. Das ist menschlich.
Antworten
12
Aufrufe
756
La Traviata
La Traviata
G
@lila1963 Hast du dich denn inzwischen bei einem Prüfer erkundigt, wie der Wesenstest ablaufen würde, bzw. wie die Fast-Taubheit deines Hundes da berücksichtigt würde?
Antworten
25
Aufrufe
2K
snowflake
snowflake
Podifan
Danke, ich gebe das mal so weiter. Vielleicht beruhigt es unsere Freundin ein wenig.
Antworten
16
Aufrufe
1K
Podifan
Zurück
Oben Unten