Wesenstest Ordnungsamt

snoopy10

Hallo an alle bin neu hier im Forum mein Name ist John und brauche paar Ratschläge von euch habe gegoogelt und gesehen dass viele hier Erfahrung damit haben meine Frage an euch ist habe einen American Bulldog der schon über 10 Jahre alt ist jetzt steht wieder ein neuer wesenstest vor habe schon zwei wesenstest beide beim selben Sachverständiger gemacht positiv super abgelaufen jetzt muss ich den dritten machen aber jetzt habe ich ein Problem da mein Sachverständiger krank ist und bis Ende März kein wesenstest durchführen kann hat herr mir an Telefon gesagt dass er Ende April Anfang Mai wieder ein Wesenstest durchführen kann weil es ihm bis dahin besser geht mein Frist für ein Wesenstest läuft am Ende März ab da ich nicht beim anderen Sachverständiger ein Wesenstest machen möchte und zu meinem alten Sachverständiger gehen möchte weil ich mein alte Sachverständige nicht wechseln möchte und zufrieden bin mit meinem Sachverständiger was könnte ich machen damit Ordnungsamt mir ein Monat die Frist verlängert würde es gehen oder würden die mich zwingen beim anderen ein Sachverständiger ein Wesenstest durchzuführen zu lassen was ich nicht möchte.

Ich entschuldige mich für meinen Rechtschreibung weil ich nicht so gut beim Schreiben bin.

Mfg jon
 
  • 26. April 2024
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Hi snoopy10 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich dachte in Hessen müssten Listenhunde ab dem 10. Lebensjahr keinen Wesenstest mehr machen?
 
Ist möglich, muss man aber beantragen. Es gilt nicht automatisch dass ab dem 10. Lebensjahr Schluss ist.
Ja, einfach bei der Gemeinde vorstellig werden und höflich um Befreiung bitten. Ein bißchen darauf hinweisen, wie vorbildlich man doch all die Jahre war und wie "gemein" das ist, einen lieben Opi nochmal so einem Test zu unterziehen (natürlich nicht so direkt, einfach ein bißchen säuseln).

Wahrscheinlich kennen die dort die entsprechende Passage gar nicht und werden überrascht sein. Dann nicht überheblich wirken, sondern erwähnen, daß das auch nicht immer so war, sondern erst nachträglich eingefügt wurde.

Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes ist befristet, höchstens für einen Zeitraum von vier Jahren zu erteilen. Sind für einen Hund ohne zeitliche Unterbrechung mehrere befristete Erlaubnisse erteilt worden und erstrecken sich diese auf einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren oder ist ein Hund älter als zehn Jahre, kann eine unbefristete Erlaubnis erteilt werden.



Schade, daß der Sachverständige das nicht weiß und mal darauf hinweist. ;)
 
Ja, einfach bei der Gemeinde vorstellig werden und höflich um Befreiung bitten. Ein bißchen darauf hinweisen, wie vorbildlich man doch all die Jahre war und wie "gemein" das ist, einen lieben Opi nochmal so einem Test zu unterziehen (natürlich nicht so direkt, einfach ein bißchen säuseln).

Dann sollte der TE diesen Weg gehen, dann muss er ja vllt. gar nicht mehr zum Sachverständigen :dafuer:
 
Unbedingt. :) Allerdings so schnell wie möglich, sonst kommt das vielleicht nicht so gut an, wenn man kurz vorm Termin damit um die Ecke kommt.
 
Danke für eure Ratschläge da ich schon beim Ordnungsamt war und gefragt habe nachdem unbefristete Antrag die Dame hat gesagt dass ich noch einmal ein Wesenstest machen muss
Weil das Wesenstest 6 Monate gültig sein muss weil ich von diesem sechs Monate nicht wüsste und mein Hund ist ja 2017 September 10 Jahre geworden ist hatte ich Zeit ein Antrag auf unbefristet zu stellen aber die Mitarbeiter der Ordnungsämter gebe mir keine richtige Information und lassen wichtige Infos aus dann hat man den Salat als Besitzer von Listenhund dann kann man sich ärgern aber bringt nichts trotzdem muss man die Auflagen machen was ich nur möchte ist dass ich bis Anfang Mai mein Frist verlängert bekomme da mein Sachverständiger bist da hin hoffentlich gesund wird und ich bei ihn den Wesenstest machen kan.

Mfg jon
 
Da hatte ich noch eine Frage an euch wäre es möglich wenn ich von Tierarzt ein Attest hole dass er nicht mehr so fit ist und Herzschwäche hat bisschen würde es klappen mit den unbefristeten Erlaubnis?
 
Danke für eure Ratschläge da ich schon beim Ordnungsamt war und gefragt habe nachdem unbefristete Antrag die Dame hat gesagt dass ich noch einmal ein Wesenstest machen muss
Weil das Wesenstest 6 Monate gültig sein muss weil ich von diesem sechs Monate nicht wüsste und mein Hund ist ja 2017 September 10 Jahre geworden ist hatte ich Zeit ein Antrag auf unbefristet zu stellen

Das verstehe ich nicht so ganz. Zunächst mal geht es nicht um eine Befreiung vom Wesenstest, sondern um eine unbefristete Haltererlaubnis. Und wenn die unbefristet erteilt wird, entfällt logischerweise auch der Wesenstest. Der Wesenstest muss 6 Monate gültig sein ? Dein letzter Test ist doch seit 4 Jahren "gültig" ? Und woher kommt das überhaupt mit diesen sechs Monaten ? Wo soll denn das geregelt sein ?

Ehrlich gesagt habe ich schon befürchtet, daß man sich da beim Frankfurter OA eher querstellt als in einer kleineren Gemeinde. Es ist halt eine "kann"-Bestimmung.
 
Die Dame in Ordnungsamt hat gesagt muss sechs Monate Gültigkeit haben ob es wesenstest Oder der Halteerlaubnis gemeint ist weiß ich nicht ich denke mal Halteerlaubnis
Weil diesen Monat mein Erlaubnis abläuft und mein Sachverständiger krank ist wollte ich nach einem Monat ein Wesenstest machen wäre es gesetzlich möglich oder muss man beim anderen Wesenstest machen und mit den sechs Monaten vor Ablauf der Frist wenn der Hund 10 Jahre ist Antrag auf unbefristet stellen hat die Dame gemeint aber mich davor nicht informiert sonst hätte ich nicht bis letzten Moment nicht gewartet und es hätte mein Antrag auf unbefristet vor Monaten gestellt.
 
Hast du denn mal gefragt wegen einer Aufschiebung ? Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß das möglich ist. Bei mir war es das einst auch schon mal. Aber ich denke, auch das hängt vom guten Willen der Sachbearbeiter ab. Auf deinen Sachverständigen bestehen wirst du wohl nicht können. Aber wenn du das mit der Krankheit erklärst, haben sie vielleicht Verständnis.

Das ist leider nicht so gut zu lesen, was du da schreibst. Nicht wegen der Rechtschreibung, sondern wegen der fehlenden Interpunktion.

Daß du den Antrag auf Befreiung 6 Monate vor Ablauf der Frist stellen musst, höre ich zum ersten mal, was aber nicht heißt, daß das falsch ist. Aber irgendwo müsste das doch schriftlich geregelt sein ? :gruebel:
 
Ich gehe am besten mal persönlich und rede mal mit der Dame ganz höflich und frage ob ich den wesenstest ein Monat später machen kann weil mein Sachverständiger krank ist und kein Wesenstest durchführen kann hatte schon zwei wesenstest bei denselben und möchte es wieder bei Ihnen machen ich hoffe die Dame in Ordnungsamt versteht mich und mir Zeit gibt kann nur hoffen dass es klappt sonst wäre keine andere Möglichkeit bei einem anderen Sachverständiger ein Gutachten zu machen ich melde mich nach dem Gespräch.

Ich danke an euch alle super Forum und ganz nett seid ihr und viele Grüße an euch alle
 
Hi bin hier neu und eine Wesenstest muss gemacht werden,welchen Sachverständigen könnt ihr den hier im Raum Frankfurt empfehlen?
Danke im Voraus
 
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