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Wesenstest kann wiederholt werden in NRW
Viele Hunde in NRW haben schon einen Chip und irgendwann soll hinter der Nummer nicht nur die Rasse, sondern auch Ausnahmegenehmigungen vom Maulkorb- oder Leinenzwang sowie ein Vermerk zum Halter hinterlegt sein.
Zu Beginn der Woche hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz eine neue Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung herausgegeben. Neben einem Katalog zur Verhaltensprüfung der Hunde aus den Anlagen eins und zwei für eine Ausnahmegenehmigung vom Maulkorb- und Leinenzwang wird hier die Sachkundeprüfung des Halters angesprochen.
Die Umsetzung ist jetzt Aufgabe der Kommunalverwaltung. Federführend sind die Ordnungsämter. Der Hund muss gemeldet sein und einen Chip haben. Wenn der Halter auch eine Haftpflichtversicherung und ein Führungzeugnis hat, wird dem Veterinäramt mitgeteilt, daß sie die Sachkunde abfragen können.
In einer Arbeitsgruppe verschiedener Tierärzte aus den Veterinärämtern in Düsseldorf und Köln wurde bereits einen Fragebogen zur Sachkundeprüfung entwickelt. "Die Fragen werden vorher bekannt gegeben. Jeder hat Gelegenheit zu üben wie bei einer Führerscheinprüfung", versucht Amtstierärztin Dr. Annette Kern die Halter zu beruhigen.
Die Sachkundeprüfung gliedert sich in drei Felder: Rechtsvorschriften, Haltung, Biologie und Hygiene sowie Verhalten und Erziehung. Fällt ein Halter durch den Test, kann er wiederholen. Die Fortnahme des Hundes sei die allerletzte Maßnahme, wenn ein Hund gefährlich sei und der Halter sich nicht kundig machen wolle.
"Bei der Verhaltensprüfung werden Gehorsam, die Reaktion auf Reize von Außen wie brummende Lkw, klatschende Kinder oder auch auf andere Hunde untersucht", erklärt Dr. Kern. Sieben Prüfungspunkte sieht die Umsetzungsverordnung vor. Bei einer negativen Bewertung wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
"Aber ich sehe auch die Möglichkeit den Test zu wiederholen." Allerdings müsse hier auch ein Übungsnachweis erbracht werden und erneut zum Portmonee gegriffen werden. "Die Kosten für eine Sachkundeprüfung werden zwischen 50 und 100 Mark und die für eine Verhaltensprüfung zwischen 150 und 200 Mark liegen."
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merlin
Wesenstest kann wiederholt werden in NRW
Viele Hunde in NRW haben schon einen Chip und irgendwann soll hinter der Nummer nicht nur die Rasse, sondern auch Ausnahmegenehmigungen vom Maulkorb- oder Leinenzwang sowie ein Vermerk zum Halter hinterlegt sein.
Zu Beginn der Woche hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz eine neue Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung herausgegeben. Neben einem Katalog zur Verhaltensprüfung der Hunde aus den Anlagen eins und zwei für eine Ausnahmegenehmigung vom Maulkorb- und Leinenzwang wird hier die Sachkundeprüfung des Halters angesprochen.
Die Umsetzung ist jetzt Aufgabe der Kommunalverwaltung. Federführend sind die Ordnungsämter. Der Hund muss gemeldet sein und einen Chip haben. Wenn der Halter auch eine Haftpflichtversicherung und ein Führungzeugnis hat, wird dem Veterinäramt mitgeteilt, daß sie die Sachkunde abfragen können.
In einer Arbeitsgruppe verschiedener Tierärzte aus den Veterinärämtern in Düsseldorf und Köln wurde bereits einen Fragebogen zur Sachkundeprüfung entwickelt. "Die Fragen werden vorher bekannt gegeben. Jeder hat Gelegenheit zu üben wie bei einer Führerscheinprüfung", versucht Amtstierärztin Dr. Annette Kern die Halter zu beruhigen.
Die Sachkundeprüfung gliedert sich in drei Felder: Rechtsvorschriften, Haltung, Biologie und Hygiene sowie Verhalten und Erziehung. Fällt ein Halter durch den Test, kann er wiederholen. Die Fortnahme des Hundes sei die allerletzte Maßnahme, wenn ein Hund gefährlich sei und der Halter sich nicht kundig machen wolle.
"Bei der Verhaltensprüfung werden Gehorsam, die Reaktion auf Reize von Außen wie brummende Lkw, klatschende Kinder oder auch auf andere Hunde untersucht", erklärt Dr. Kern. Sieben Prüfungspunkte sieht die Umsetzungsverordnung vor. Bei einer negativen Bewertung wird keine Ausnahmegenehmigung erteilt.
"Aber ich sehe auch die Möglichkeit den Test zu wiederholen." Allerdings müsse hier auch ein Übungsnachweis erbracht werden und erneut zum Portmonee gegriffen werden. "Die Kosten für eine Sachkundeprüfung werden zwischen 50 und 100 Mark und die für eine Verhaltensprüfung zwischen 150 und 200 Mark liegen."
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