Wesenstest darf in Hessen wiederholt werden

merlin

20 Jahre Mitglied
Wesenstest darf in Hessen wiederholt werden


Das Groß-Gerauer Ordnungsamt muss sich seit Donnerstag erstmals mit einem Fall befassen, in dem ein Hund der so genannten „Kampfhunde“-Rassen die erforderliche Wesensprüfung nicht bestanden hat. Im Rahmen dieser Prüfung durch einen Hundesachverständigen haben Tiere, die unter die Gefahrenabwehrverordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit fallen, den Nachweis zu erbringen, dass sie ein gutes Sozialverhalten besitzen und nicht aggressiv reagieren.
Dazu werden sie mit anderen Hunden zusammengebracht, bedroht, erschreckt – und wenn sie diese Situationen gemeistert haben, dürfen sie auch bei einem Spaziergang durch die Stadt keine Auffälligkeiten zeigen. Das betreffende Tier, ein American Stafford Terrier, verbiss sich allerdings sofort in eine Hündin, war mit mehreren Leuten nur gewaltsam von ihr zu trennen und legte bei den weiteren Prüfungsbestandteilen ebenfalls eine gesteigerte Aggressivität an den Tag, so dass der Sachverständige auf einen Stadtrundgang verzichtete und zu einem negativen Prüfungsergebnis gelangte.

„Bis jetzt liegen bei uns 27 Wesenstests vor, von denen aber 26 positiv ausgefallen sind“, berichtet Heinz Reinhardt. Er ist als Ordnungsamtsleiter für die Umsetzung der Landesverordnung zuständig und seit dem Sommer mit dem Thema befasst. Die Zahl der so genannten Kampfhunde in der Kreisstadt gibt er mit 40 Tieren an, von weiteren Exemplaren geht er nicht aus. „Die Dunkelziffer tendiert wohl gegen null“, glaubt Reinhardt. „In einer Stadt unserer Größenordnung lässt sich das recht gut überblicken. Und wenn wir einen Hinweis bekommen, schauen wir auch persönlich einmal vorbei.“

Dem Halter des bei der Prüfung durchgefallenen Tieres hat er eingeräumt, den Test bei einem anderen Sachverständigen zu wiederholen – doch falls das Ergebnis erneut negativ ausfällt, muss der Hund sichergestellt werden.

Ein solcher Fall ist schon einmal eingetreten, weil ein Eigentümer sein Tier in Abwesenheit im kaum gesicherten Hof eines Mehrfamilienhauses laufen ließ und trotz mehrfacher Aufforderung nicht für Abhilfe sorgte. Reinhardt hofft nun, diesen Halter dazu bewegen zu können, einer Vermittlung an eine zuverlässige Person zuzustimmen. „Unter den jetzigen Umständen ist eine weitere Haltung jedenfalls nicht möglich.“

Um eine Genehmigung hierfür zu erhalten, haben die Besitzer Auflagen zu erfüllen. So müssen sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen; darüber hinaus fragt die Verwaltung bei der Polizei an, ob womöglich eine Straftat begangen wurde. „Diese Zuverlässigkeitsprüfung orientiert sich an der Regelung im Waffengesetz.“

Bei der Wesensprüfung des Hundes beurteilt der Sachverständige zugleich die Sachkundigkeit des Halters, der ferner den Nachweis über die gezahlte Hundesteuer und eine Haftpflichtversicherung für das Tier zu erbringen hat. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, erteilt das Ordnungsamt die Erlaubnis zur Haltung. Die in der ersten Verordnung noch vorgesehene Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung des Tieres mit einem Chip im Ohr besteht nicht mehr.

Ausgesprochen hat das Ordnungsamt bislang 22 befristete Haltungserlaubnisse, von denen sich neun auf Hunde der „zweiten Kategorie“ beziehen. Während die Verordnung bei American Pitbulls, American Stafford Terriern und American Staffordshire Terriern von einer Gefährlichkeit aufgrund ihrer Rasse ausgeht, kann bei der „zweiten Kategorie“ mit Hunden wie der Bordeaux Dogge, dem Kaukasischen Schäferhund, dem Spanish Mastiff oder dem Mastino Neapoletano, von denen insgesamt elf in Groß-Gerau leben, mittels Wesenstest die nicht existente Gefährlichkeit nachgewiesen werden. Behandelt werden beide Kategorien nahezu gleich, doch müssen Hunde der ersten vor bestandenem Wesenstest einen Maulkorb tragen. Leinenzwang besteht in jedem Fall, auch nach erfolgreicher Wesensprüfung, die laut Rechtslage nach rund zwei Jahren zu wiederholen ist.
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dogsaver.de
 
  • 29. März 2024
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