Heizkostenverordnung (HKVO) - gilt seit 1981.
§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
§ 9a Abs.1 Satz 1
"Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern ... nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln."
Sprich man kann den Verbrauch nach dem Vorjahresverbrauch schätzen, das funktioniert aber nur, wenn ihr auch das gesamte Vorjahr in der Wohnung gewohnt habt...
ODER
es wird nach Vergleichswerten des Hauses geschätzt, sprich es wird zum Beispiel bei anderen Wohnungen mit gleichem SChnitt /ähnlichen Häusern (gleiche qm) geguckt und so ein durchschnittlicher Verbrauch für alle Räume bemessen.
Bei uns ist das ein ca. Richtwert zwischen 26-30 m³ pro Person pro Jahr.
Ach so und guck mal nach der Eichplakette, denn wenn die Eichfrist abgelaufen ist, kann das ein Verschulden des Vermieters sein und soweit ich weiß brauchst du auch die Kosten einer neuen Wasseruhr nicht zu tragen ( wollen Vermieter gerne ihren Mietern aufs Auge drücken).