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Unser Nachbar hat einen Kaukaser. Der Hund kennt keine Leine, und seit Herrchen keine Gewalt mehr über ihn hat, darf er auch nicht mehr aus seinem Zwinger. Dieser ist 2x2m, der Hund steht auf Betonpflastersteinen und hat als Unterstellmöglichkeit 5 Bretter an die Wand gelehnt, wo er nur zur Hälfte drunterpasst. Ich habe mich mit ihm angefreundet, da er mir sehr leid tat. Im Februar hat er unsere Zwergkaninchen tot gebissen. Er kann-denke ich- nichts dafür, es war eisig kalt und er lag am Morgen unter dem Hasenstall-wenigstens war es da trocken. Seit dem Vorfall darf der Hund nur mal gegen 21 Uhr zum Fressen vor seinen Käfig. Er hat also gar keinen Auslauf. Die Behörden machen leider nichts-Ordnungsamt, Veterinärwesen... Ich kann nicht mehr zusehen, wie der schöne Hund da verkommt-er sieht mich immer so traurig an...
 
Hallo Seleclt,

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Zum eigentlichen Problem - es gibt Mindestmaße für Zwinger. Diese werden hier eindeutig unterschritten, d.h. der Hund wird nicht artgerecht gehalten. Das OA MUSS einschreiten. Sollten sie dies unterlassen ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Stelle angebracht. Diese Stelle würde ich direkt beim OA- leiter erfragen, mit Adresse und Telefonnummer.
Auch der zuständige Amtsveterinär kann sich in diesem Fall nicht vor einem Begehen der "Anlage" drücken.

watson
 

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