Wenn ich das richtig im Kopf habe, gelten Junghunde in BW bis zum Alter von 6 Monaten noch nicht als Listenhunde. Erst danach, deshalb der frühe erste Wesenstest.
@Brille kennt sich da auch gut aus.
Jepp
Wenn’s nicht eilt, kann ich nochmal genauer nachschauen – ich hab die ganzen Unterlagen/ Schriftverkehr aufgehoben – ist halt schon paar Jährchen her und ich nicht mehr die jüngste
Also zumindest anschaffen darfst du dir einen Welpen, auch aus einem anderen Bundesland und ob Züchter oder Tierschutz ist egal.
Bis dieser 6 Monate ist hast du auch keine Auflagen, da ist er ein normaler Hund.
Dann mutiert er quasi über Nacht zum Kampfhund und ist Leinen und Maulkorbpflichtig.
Leinenpflicht besteht dann auch lebenslang, auch mit Wesenstest!
Je nach Gemeinde kannst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen – in Leonberg zB konnte ich mir bestimmte Gebiet „erkaufen“, also eine Leinenbefreiung für genau bezeichnete Gebiete rund um Leonberg (musste ich pro Hund und Gebiet natürlich eine Gebühr zahlen). Diese Leinenbefreiung gilt aber nur dort!
Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgt sofort – also nicht erst mit 6 Monaten und Hundesteuer kann auch gleich von Beginn recht hoch sein. Wenn du Glück hast, verringert sich diese aber nach bestandenem Wesenstest.
Zumindest bei meinen drei gelisteten Hunden die ich mir in BW angeschafft habe (also Welpen oder unter 6 Monate) habe ich die Termine für den Wesenstest vom Ordnungsamt bekommen, oder wenn mangelnde Termine auch selbst gesucht.
Führungszeugnis und Sachkunde wurde, zumindest damals, nicht verlangt. Zum Wesenstest musste ich aber so Fragebögen ausfüllen.
Wie gesagt – ich kann gerne nochmal in meinem Hundeordner nachschauen
Soweit ich mich erinnere, hatte ich eine vorläufige Haltererlaubnis.