Was muss erfüllt werden um einen Stafford zu halten?

AmericanStaffy

Hallo zusammen,

Ich melde mich nochmal bezüglich den rechtlichen Fragen. Wir wollen uns wie schonmal erwähnt nächstes Jahr Frühjar einen American Staffordshire Terrier anschaffen. Sind gerade dabei alles zu Planen, und informieren uns auch schon seit längerer Zeit darüber. Habe allerdings noch ein Paar Fragen. Wir wohnen im Landkreis Esslingen in einem Dorf nähe Nürtingen (bei Stuttgart). Den Welpen wollen wir von einem Züchter holen. Teilweise lese ich im Internet von einer Haltegenehmigung. Wie genau ist das Gemeint?

Von den Wesenstest und der Listenhund steuer weiß ich bescheid, das ist uns alles bewusst. Aber was muss ich den da noch alles erfüllen...? Brauch ich hier eine Haltegenehmigung die ich vor Anschaffung des Hundes einholen muss, oder wie läuft das alles ab? Nicht das ich wenn der Hund 6 Monate ist und ich den Wesenstest machen möchte, es heißt ich darf ihn garnicht halten. Es ist echt kompliziert da bei den ganzen Gesetzen den Durchblick zu behalten. Zumal jeder hier im internet was anderes schreibt... wäre echt sehr Dankbar wenn mir das jemand nochmal ausführlich erklären könnte der aus meiner Region kommt Vielen Dank schonmal vorab.
 
  • 28. März 2024
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Hi AmericanStaffy ... hast du hier schon mal geguckt?
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@DobiFraulein
@einbiest

Ich kann dir da nicht groß weiter helfen, aber mir war irgendwie im Hinterkopf das in deinem Bundesland Staffs nur aus dem Tierschutz übernommen werden dürfen. Nagel mich aber nicht fest.
Deswegen hab ich dir mal 2 User markiert die da Ahnung haben.
 
Hallo @Joki Staffi vielen Dank. Ich meine das war NRW oder Bayern. Verboten sind sie in BW GLAUBE ICH nicht. Aber wie gesagt im Internet schreibt jeder was anderes deshalb wollte ich speziell nochmal hier nachfragen. Lieber davor nochmal hier vergewissern bevor der Hund wieder weg muss...
 
In BW darf man Listies vom Züchter holen, aber wie das alles genau abläuft weiß ich leider nicht 100%ig. Ich meine aber, dass man den Welpen normal anmeldet und nur die Auflagen (Sachkundenachweis, Haftpflicht, sauberes Führungszeugnis) erfüllen muss, aber da können andere sicher besser Auskunft geben.
 
ansonsten mal beim Ordnungsamt anrufen und dort direkt nachfragen. bzw. hinschreiben, dann hast du die Antworten schriftlich und verbindlich
 
ansonsten mal beim Ordnungsamt anrufen und dort direkt nachfragen. bzw. hinschreiben, dann hast du die Antworten schriftlich und verbindlich
Oh, da wäre ich bei unserem OA (allerdings BY) nicht weit gekommen. Ahnung haben die da nicht wirklich!
Denen habe ich erst mal sagen müssen, was ich erfüllen muss, als ich unseren CC da angemeldet habe.
 
Oh, da wäre ich bei unserem OA (allerdings BY) nicht weit gekommen. Ahnung haben die da nicht wirklich!
Denen habe ich erst mal sagen müssen, was ich erfüllen muss, als ich unseren CC da angemeldet habe.
Das kann sein, deshalb würde ich mir alles schriftlich geben lassen.

Es dürfte eigentlich nicht sein, dass ich als Otto Normalbürger die Bestimmungen und Gesetze besser kenne als die Ämter (wobei ich das täglich in einem anderen Bereich erlebe, das gebe ich zu)
 
Das kann sein, deshalb würde ich mir alles schriftlich geben lassen.

Es dürfte eigentlich nicht sein, dass ich als Otto Normalbürger die Bestimmungen und Gesetze besser kenne als die Ämter (wobei ich das täglich in einem anderen Bereich erlebe, das gebe ich zu)
Ich glaube einfach, dass wir bei uns in der Gemeinde sehr wenig Listenhunde haben und der Mitarbeiter sah jung und unerfahren aus.
Der war dankbar, als ich ihn darüber aufgeklärt habe, dass der CC bei uns auf der Liste steht.
 
Wenn ich das richtig im Kopf habe, gelten Junghunde in BW bis zum Alter von 6 Monaten noch nicht als Listenhunde. Erst danach, deshalb der frühe erste Wesenstest.

@Brille kennt sich da auch gut aus.
 
Wenn ich das richtig im Kopf habe, gelten Junghunde in BW bis zum Alter von 6 Monaten noch nicht als Listenhunde. Erst danach, deshalb der frühe erste Wesenstest.

@Brille kennt sich da auch gut aus.

Jepp :)

Wenn’s nicht eilt, kann ich nochmal genauer nachschauen – ich hab die ganzen Unterlagen/ Schriftverkehr aufgehoben – ist halt schon paar Jährchen her und ich nicht mehr die jüngste :mies:


Also zumindest anschaffen darfst du dir einen Welpen, auch aus einem anderen Bundesland und ob Züchter oder Tierschutz ist egal.
Bis dieser 6 Monate ist hast du auch keine Auflagen, da ist er ein normaler Hund.
Dann mutiert er quasi über Nacht zum Kampfhund und ist Leinen und Maulkorbpflichtig.
Leinenpflicht besteht dann auch lebenslang, auch mit Wesenstest!
Je nach Gemeinde kannst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen – in Leonberg zB konnte ich mir bestimmte Gebiet „erkaufen“, also eine Leinenbefreiung für genau bezeichnete Gebiete rund um Leonberg (musste ich pro Hund und Gebiet natürlich eine Gebühr zahlen). Diese Leinenbefreiung gilt aber nur dort!
Anmeldung beim Ordnungsamt erfolgt sofort – also nicht erst mit 6 Monaten und Hundesteuer kann auch gleich von Beginn recht hoch sein. Wenn du Glück hast, verringert sich diese aber nach bestandenem Wesenstest.
Zumindest bei meinen drei gelisteten Hunden die ich mir in BW angeschafft habe (also Welpen oder unter 6 Monate) habe ich die Termine für den Wesenstest vom Ordnungsamt bekommen, oder wenn mangelnde Termine auch selbst gesucht.
Führungszeugnis und Sachkunde wurde, zumindest damals, nicht verlangt. Zum Wesenstest musste ich aber so Fragebögen ausfüllen.

Wie gesagt – ich kann gerne nochmal in meinem Hundeordner nachschauen ;)
Soweit ich mich erinnere, hatte ich eine vorläufige Haltererlaubnis.
 
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