hmm klingt komisch.würd ich ehrlich gesagt so nicht auf mir sitzen lassen.
hatte vor 3 wochen ortsbesichtigung mit dem ordnungsamt.dabei habe ich gefragt aus welchen gründen die genehmigung verweigert werden kann.
die dame vom oa sagte mir
-keine artgerechte haltung (wohnung zu klein,keller ect.)
-negatives führungszeugniss
laut ihrer ausage die einzigsten gründe um den antrag zu verweigern.
ob das nun wirklich so ist keine ahnung.