Steuerlich ist ein "Dobermann" jetzt ein Kampfhund
Fachausschuss stimmte für eine neue Hundesteuersatzung und gegen die Erhöhung der Grundsteuern
Zukünftig sollen in Walsrode auch Hunde der sogenannten Kategorie 2 (zum Beispiel Dobermann und Rottweiler) als Kampfhunde besteuert werden. Nur durch einen bestandenen Wesenstest werden diese Tiere als ganz "normale" Hunde mit 96 Mark jährlich besteuert. Die Grundsteuern sollen nach dem Willen des Fachausschusses nicht erhöht werden. Damit setzte sich das Gremium gegen die Verwaltung durch, die eine Erhöhung der Grundsteuern um zehn Prozentpunkte vorgeschlagen hatte.
Walsrode. Besitzer eines Dobermanns und Rottweilers müssen künftig in Walsrode tief in die Tasche greifen, wenn sie ihre jährliche Hundesteuer entrichten. Sollte der Walsroder Stadtrat der neuen Hundesteuersatzung in der empfohlenen Form zustimmen, dann werden auch Hunde der Kategorie 2 der "Gefahrtierverordnung" zunächst als Kampfhunde eingestuft und mit 1200 Mark Steuern belegt. Nur ein bestandener Wesenstest kann von der höheren Kampfhundesteuer befreien. Im Fachausschuss herrschte weitgehend Einigkeit über die Neufassung der Hundesteuersatzung in dieser Form. Hintergrund ist dabei die Absicht, den Bestand an gefährlichen Hunden im Bereich der Stadt Walsrode zu regeln. Finanzieller Begleiteffekt: Die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen um 15.000 bis 20.000 Mark, da rund 80 Tiere unter diese Neuregelung fallen.
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Fachausschuss stimmte für eine neue Hundesteuersatzung und gegen die Erhöhung der Grundsteuern
Zukünftig sollen in Walsrode auch Hunde der sogenannten Kategorie 2 (zum Beispiel Dobermann und Rottweiler) als Kampfhunde besteuert werden. Nur durch einen bestandenen Wesenstest werden diese Tiere als ganz "normale" Hunde mit 96 Mark jährlich besteuert. Die Grundsteuern sollen nach dem Willen des Fachausschusses nicht erhöht werden. Damit setzte sich das Gremium gegen die Verwaltung durch, die eine Erhöhung der Grundsteuern um zehn Prozentpunkte vorgeschlagen hatte.
Walsrode. Besitzer eines Dobermanns und Rottweilers müssen künftig in Walsrode tief in die Tasche greifen, wenn sie ihre jährliche Hundesteuer entrichten. Sollte der Walsroder Stadtrat der neuen Hundesteuersatzung in der empfohlenen Form zustimmen, dann werden auch Hunde der Kategorie 2 der "Gefahrtierverordnung" zunächst als Kampfhunde eingestuft und mit 1200 Mark Steuern belegt. Nur ein bestandener Wesenstest kann von der höheren Kampfhundesteuer befreien. Im Fachausschuss herrschte weitgehend Einigkeit über die Neufassung der Hundesteuersatzung in dieser Form. Hintergrund ist dabei die Absicht, den Bestand an gefährlichen Hunden im Bereich der Stadt Walsrode zu regeln. Finanzieller Begleiteffekt: Die Einnahmen aus der Hundesteuer steigen um 15.000 bis 20.000 Mark, da rund 80 Tiere unter diese Neuregelung fallen.
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