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... aber am Halsband festgehalten wurde und damit unter Kontrolle war.Fakt ist ja (wenn wir mal davon ausgehen das der TE die Wahrheit sagt) das der andere Hund geprollt hat und nicht angeleint war...
Schuld sehe ich da bei keinem der HH, der Schilderung nach. Beide Hunde waren gesichert. Dass bei einem die Sicherung nicht hielt, war Pech, nicht Schuld.Erfahrungsgemäß sind viele HH nicht so selbstreflektiert, dass sie eine Teilschuld bei sich sehen. Das soll keine Wertung sein wer die größere Schuld trägt.
Ich will nicht drauf rumreiten; ist ja deine Geschichte, und du musst wissen, wie es war. Für mich bleibt es aber dabei, dass die beiden Aussagen nicht zusammenpassen. Mir aber letzlich egal, ich hab da keine Aktien drin.Klar stand der Collie nicht an seinem Maul aber da war kein Meter zwischen den Hunden.
... aber am Halsband festgehalten wurde und damit unter Kontrolle war.
Und prollen steht in B-W nicht unter Strafe. Gefahrdrohendes Anspringen dagegen schon.
Wenn der Dobi den Collie tats. nur umkreist hat, sehe ich da allerdings auch kein gefahrdrohendes Anspringen.
Aber da könnte Aussage gegen Aussage stehen. Denn da der Typ die TE ja anscheinend angezeigt hat, wird er die Sache nicht als harmlos angesehen haben.
Mir aber letzlich egal, ich hab da keine Aktien drin.
Unter Kontrolle heißt für mich, dass er gesichert war und den anderen Hund nicht gefährdete.Unter Kontrolle ist relativ...schliesslich muß es ja nicht sein das der Hund andere provoziert, würde ich bei meinem nicht durchgehen lassen.
Nun ja...angeleint war der Dobermann ja auch, und er war ruhig stand also unter der Kontrolle seines Halters...ein Hund der mit Mühe am Halsband (wieso eigentlich nicht angeleint?) gehalten wird und ausrastet steht eben nicht unter Kontrolle oder Gehorsam...dem hätte nämlich mit den HB dasselbe passieren können wie dem TE mit seiner Leine..aber sieht wohl jeder anders.Unter Kontrolle heißt für mich, dass er gesichert war und den anderen Hund nicht gefährdete.
Unter Kontrolle beinhaltet mE nicht, dass der Hund sich gut benehmen muss, sondern dass der Halter die Kontrolle über den Hund hat, im Sinne von Gefahrenabwehr, nicht von Knigge.
Oder sinkt dein Anspruch auf Gehorsam auf null, wenn dein Hund angebellt wird? Meiner nicht.
Klar stimmt das. Also ob der Colliehalter Angst hatte, ist natürlich nur ne Vermutung. Die TE selbst schreibt, er "flüchtete" in ein Feld. Man darf also schon vermuten, dass das nicht seine normale Route war, sondern tatsächlich Flucht. Und wenn das Verhalten des Dobis, die "Gegner" kläffend zu umkreisen, kein prollen ist, was dann?.für Manny zum Beispiel stand ja auch direkt fest das der Dobi rumgeprollt hat und der Besitzer des Collies sich vor Angst in die Büsche geschlagen hat..wobei das nicht einmal stimmte...
.schliesslich wurde der Dobi provoziert und hat darauf reagiert, während der andere die gesamte Zeit rumgenölt hat
Dann lies einfach nochmal den TextKlar stimmt das. Also ob der Colliehalter Angst hatte, ist natürlich nur ne Vermutung. Die TE selbst schreibt, er "flüchtete" in ein Feld. Man darf also schon vermuten, dass das nicht seine normale Route war, sondern tatsächlich Flucht. Und wenn das Verhalten des Dobis, die "Gegner" kläffend zu umkreisen, kein prollen ist, was dann?
Das wiederum hab ich nicht gelesen.
Sie hatte ihn ja angeleint, als sie den anderen sah.Also ich kann den Colli-Halter schon verstehen, versetzt euch doch mal in seine Lage.
Er geht mit seinem Hund spazieren, trifft auf die Dobi-Halterin mit ihrem nicht angeleinten Hund.