Von der Nicht-Einziehung eines Hundes (länger)...

Danke Wolfgang, hätt' ich auch selbst drauf kommen können, da mal nachzulesen *schäm*. Der Typ vom OA schien dermaßen persönlich interessiert an der Einziehung des Hundes, dass ich gar nicht daran gedacht hab', dass er einfach Mist erzählen könnte - für mich zählte erstmal nur die offenkundige Bemühung.
Ich werd' nochmal hingehen mit der VV im Gepäck. Einen Bericht an die Presse hab' ich im Übrigen gestern noch getippt, wir werden sehen, ob die das interessiert...
LG
Mareike
 
@Wolfgang: Sachstand nach erneutem Gespräch mit dem OA: Die Ex-Freundin hat das Eigentum aufgegeben, soeben ist die Verfügung Mk/Leinenzwang rausgeschickt worden.
Der OA-Typ erklärte mir, die Bissigkeit nach VV bezöge sich nur auf Beißvorfälle mit Menschen, nachgewiesen ist da bisher aber nur einer, und da gibt's Zeugen, die das Opfer beim Steinewerfen auf den Hund beobachtet haben.

Ab morgen schreibe ich mir also die Finger wund, sobald der Hund ohne Leine läuft. Dann folgt eine Geldbuße. Dann schreibe ich wieder. Dann folgt wieder eine Geldbuße..usw...
Irgendwann kann der Hund dann eingezogen werden, da der Halter offenbar nicht in der Lage ist, den Hund zu halten. Summasummarum wird das alles also noch eine Weile dauern :( .

LG
Mareike
 
Wenn die sich soviel Zeit lassen, wie hier beim Stadtamt, dann können noch Jahre ins Land gehen. :(
 
bones schrieb:
Der OA-Typ erklärte mir, die Bissigkeit nach VV bezöge sich nur auf Beißvorfälle mit Menschen, nachgewiesen ist da bisher aber nur einer, und da gibt's Zeugen, die das Opfer beim Steinewerfen auf den Hund beobachtet haben.

Dann kennt sich der OA-Typ nicht aus, denn wie Wolfgang bereits geschrieben hat:

.3.1.3
Zu § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und 5 (Hunde, die sich als bissig erwiesen haben)

Als bissig gilt ein Hund, der einen Menschen durch einen Biss verletzt oder geschädigt hat, ohne dass er dazu provoziert worden ist (Nr. 3) oder der einen anderen Hund gebissen hat, ohne von diesem angegriffen worden zu sein, oder sich über eine Unterwerfungsgeste hinweggesetzt hat (Nr. 5).

Somit ist dieser Hund definitiv als bissig einzuschätzen! Zumal er ja - wie du schreibst - inzwischen einen kleineren Hund getötet hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Da hilft nur eines: Druck, Druck und nochmals Druck auf das OA ausüben!
 
Hallo Mareike ,

mensch das ist ja hart . Ich würde mich nicht mehr aus dem Haus trauen . Ich kenne aber auch so einen Fall .Eine Freundin und Ihr Mann hatte früher in einem Häuschen gewohnt , auf dem Grundstück lebte der Vermieter , seine erwachsenen Kinder mit Enkelkindern und ein überaus bösartiger Schäferhund.
Da zu dieser Zeit grad Ihr 3tes Kind zur Welt kam , war Sie natürlich sehr vorsichtig ,da es schon etliche Beißvorfälle gab . Sie waren nicht die einzigsten die vor dem Hund Angst hatten. Leider war es auch dort sehr schwierig etwas gegen den Halter zu unternehmen. Wir wohnten nur ein paar Häuser weiter mit unseren Hunden. Ständig gab es trouble weil der SH auf alles losging was sich bewegte.Sämtliche Beschwerden , Anzeigen etc verliefen im Sand , da der Bestizer des Tiere Leiter der Feuerwehr war und sich niemand getraute gegen Ihn vorzugehen. Vom OA/VET haben wir immer nur zu hören bekommen was das doch für ein freundliches Tier sein , hä??
Als er dann die Katze von unserem Nachbarn getötet hatte , wollten wir das nicht mehr auf uns sitzen lassen und haben uns eine Videokamera geliehen und haben uns auf die Lauer gelegt. Wir haben den Hund fast ununterbrochen gefilmt , da kam einiges zusammen. Mit 11 "Beweißvideos" sind wir dann zu Polizei gegangen und haben Anzeige erstattet . Und siehe da , innerhalb von 4 Tagen hatte der Hund MK/Leinenpflicht . Zwischenzeitlich haben Sie den Hund einschläfern lassen weil er Ihr 6 jähriges Enkelkind gebissen hat , eigentlich schon paradox. Da frage ich mich ob es den immer soweit kommen muß .
 
bones schrieb:
Der OA-Typ erklärte mir, die Bissigkeit nach VV bezöge sich nur auf Beißvorfälle mit Menschen, nachgewiesen ist da bisher aber nur einer, und da gibt's Zeugen, die das Opfer beim Steinewerfen auf den Hund beobachtet haben.
Die Rechtsmeinung des OA ist definittiv falsch! Auch Fälle nach Nr. 5 sind davon erfasst!
 
bones schrieb:
@Wolfgang: Sachstand nach erneutem Gespräch mit dem OA: Die Ex-Freundin hat das Eigentum aufgegeben, soeben ist die Verfügung Mk/Leinenzwang rausgeschickt worden.
Der OA-Typ erklärte mir, die Bissigkeit nach VV bezöge sich nur auf Beißvorfälle mit Menschen, nachgewiesen ist da bisher aber nur einer, und da gibt's Zeugen, die das Opfer beim Steinewerfen auf den Hund beobachtet haben.

Ab morgen schreibe ich mir also die Finger wund, sobald der Hund ohne Leine läuft. Dann folgt eine Geldbuße. Dann schreibe ich wieder. Dann folgt wieder eine Geldbuße..usw...
Irgendwann kann der Hund dann eingezogen werden, da der Halter offenbar nicht in der Lage ist, den Hund zu halten. Summasummarum wird das alles also noch eine Weile dauern :( .

LG
Mareike

Was, in NRW nur bei "Menschen gebissen"?
Bei uns reicht da nicht nur einenen Hund, nein Katze, Kaninchen, Vogel, ja theoretisch sogar eine Maus beissen!
 
Hatte gerade einen Anruf der Zeitung, die hängen sich da jetzt mit rein, ich hoffe, das geht gut aus. Bin etwas misstrauisch, was Presse angeht.
Schien ok zu sein, der Typ, und sagte noch: "Nee, nee, wir sind Gott-sei-Dank nicht die Bild, wir machen das sachlich".
Aber was dann gedruckt wird weiß ich natürlich nicht.*grübel*
Mönsch, nach Euren Aussagen hat der Typ vom OA ja gar keine Ahnung...*doppelgrübel*
LG
Mareike
 
mensch Mareike, das ist ein echter Nervenkrieg!!

Aber der Hund hat dich doch auch gebissen!?
 
Caro-BX schrieb:
Was, in NRW nur bei "Menschen gebissen"?
Bei uns reicht da nicht nur einenen Hund, nein Katze, Kaninchen, Vogel, ja theoretisch sogar eine Maus beissen!

Muß ich Caro-BX zustimmen . Wir hatten leider vor Wochen einen Zwischenfall mit dem Hasen meiner Kinder :( :heul: , 4 Tage später war der VET schon bei uns vorstellig . Das wird bei uns als offizieller Beißvorfall behandelt und es wird auch sofort geprüft ob MK/Leinenpflicht verhängt wird . Natürlich wird auch auf die Umstände Rücksicht genommen , wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Aber wie gesagt bei uns ist ein Beißvorfall ein Beißvorfall !!!
 
@Maxx: nee, gebissen hat die mich (noch) nicht. Die hat mich einfach über den Haufen gerannt, weil sie an meinen Hund wollte. :(
LG
Mareike
 
Nein, die Verletzung entstand durch die Stauchung, als er der Hund mich umgerannt hat. Hatte sie zwar öfters drohend vor mir stehen oder auf mich zu rennen, bislang blieb es (bei mir) aber beim Schnappen, Fletschen, Springen ohne Folgen.
LG
Mareike
 
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