Rechtwidrige Einziehung von Hund und Katzen in Wiesbaden

Sheila2006

10 Jahre Mitglied
Wiesbaden, 11.10.2010

Das Amtsgericht Wiesbaden hatte wegen einer psychischen Krankheit die vorläufige Unterbringung einer Dame in einer geschlossenen Krankenabteilung beschlossen. Von der zuständigen Behörde wurde die Frau dann abgeholt.
Die Betroffene ist Halterin eines Hundes und dreier Katzen. Die Tiere musste sie am Tag ihrer Unterbringung bei ihrer Tochter zurück lassen, die in den 6 Wochen des Klinikaufenthaltes allein mit den Tieren in der Wohnung verblieb. Die Halterin hatte aufgrund des Aufenthalts in der geschlossenen Krankenabteilung keinerlei Möglichkeit, sich um ihre Tiere oder ihre Tochter zu kümmern.

Unmittelbar bevor die Dame aus dem Krankenhaus entlassen wurde, stellte das Veterinäramt Wiesbaden den Hund und zwei der Katzen sicher und brachte sie ins Tierheim. Als die Halterin aus dem Krankenhaus kam, fand sie nur eine der Katzen vor, die ihr die Behörde belassen hatte. Im Einziehungsbescheid wurde ihr vom Veterinäramt vorgeworfen, es unterlassen zu haben, die Tiere ihrer Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren und zu pflegen. Die Tochter sei überfordert gewesen.
Gleichzeitig wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Frau eingeleitet, denn sie habe den Tieren ohne vernünften Grund erhebliche, vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt, indem sie es unterlassen habe, während ihrer krankheitsbedingten sechswöchigen Abwesenheit einen Hund und drei Katzen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren und zu pflegen.

Gegen den Einziehungsbescheid wurde form und fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Das Amtsgericht Wiesbaden setzte dem Spuk nun mit Beschluss vom 11.10.2010 (Az.: 73 OWi –5521 Js 30434/10) ein Ende, nachdem die Tiere schon seit dem 05.07.2010 (!) im Tierheim sind.

Das AG hob den Einziehungbescheid auf, denn es sah die Voraussetzungen einer Einziehung als nicht gegeben an. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingestellt. Dies ist auch richtig so, denn jemandem, der durch die öffentliche Hand in eine geschlossene Klinik eingewiesen wird, ist es de facto unmöglich, sich um seine Tiere zu kümmern.
Das Gericht stellte anhand der Aktenlage darüber hinaus fest, dass der Hund weder von seinem äußeren Erscheinungsbild noch von seinem Verhalten her auffällig war, weshalb er auch keinem Tierarzt vorgestellt wurde. Eine Katze sei zu dünn gewesen und ihr Fell „etwas verfilzt“. Eine weitere Katze habe an einem Ohr einen Polyp, am anderen Ohr Otitis gehabt.

Laut Gericht seien vom Veterinäramt keinerlei Feststellungen darüber getroffen und dargelegt worden, dass dieser Allgemeinzustand der Tiere (also betreffend zwei der Katzen) bereits vor der Einweisung der Halterin vorgelegen habe.
Das Gericht führt hierzu aus: „Ist aber der festgestellte Allgemeinzustand der Tiere allein auf die unzureichende Versorgung durch die Einziehungsbeteiligte während ihrer Erkrankung und ihrer stationären Unterbringung zurück zu führen, fehlt es an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass sie, aus der Klinik entlassen, die Tiere auch künftig unzureichend versorgen wird. Da ihr eine Katze belassen wurde, wird ihr auch behördlicherseits nicht grundsätzlich die Befähigung abgesprochen, sich ausreichend um ihre Tiere zu kümmern.“

Der behandelnde Facharzt hat ärztlich bescheinigt, dass die betroffene Dame psychisch stabilisiert ist.

Angemerkt sei noch, dass das Veterinäramt nicht „nur“ die Tiere der betroffenen Dame sicher stellte, sondern auch noch Katzentasche und Katzenkorb aus der Wohnung entnahm (ob hier ein Straftatbestand verwirklicht wurde, wird sich zeigen) und diese nicht einmal der Eigentümerin zurück brachte, sondern mitteilte, dass diese nach vorheriger telefonischer Ankündigung ihre Sachen selbst im Amt abholen könne.
 
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Hi Sheila2006 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also, versteh ich das richtig?

Die Dame wird eingewiesen, weil ihr amtlicherseits bescheinigt wird, dass sie wegen ihrer Erkrankung nicht in der Lage ist, mit ihrem Leben zurechtzukommen - und dann wird ihr vorgeworfen, dass sie sich in ihrer Abwesenheit nicht gekümmert hat, weil sie nicht mehr in der Lage war, mit ihrem Leben zurechtzukommen?

Ist bekannt, wie alt die Tochter war?
 
Hallo Lektorratte,

ja, das hast Du richtig verstanden.

Die Frau leidet an einer Erkrankung die schubweise auftreten kann, bei ihr wohl zum zweiten Mal in ihrem bisherigen Leben. Nun geht es ihr wieder gut, wie der Arzt bescheinigte.

Sie hat nach ihrer Rückkehr alles ihr Mögliche getan, um um ihre Tiere zu kämpfen. Ich bin sehr beeindruckt davon, wie konsequent und vor allem richtig sie vorging.

Wie alt die Tochter ist, weiß ich leider nicht genau. Ich meine 17 oder 18. Sie war jedenfalls mit der Situation total überfordert: es gibt keinen Vater, Mutter eingewiesen, das eigene Leben weiter auf die Rolle kriegen, sich um den Hund und 3 Katzen kümmern.....

Ehrlich gesagt bin ich sehr überrascht darüber, dass man einen jungen Menschen dann einfach sich selbst überlässt und von Seiten der Behörden erst wieder auftaucht, um die Tiere sicher zu stellen. Dies übrigens genau einen Tag vor der Rückkehr der Mutter aus dem Krankenhaus.

Das Veterinäramt Wiesbaden überrascht mich allerdings nicht zum ersten Mal in negativer Weise.
 
Also mit 17 oder 18 finde ich ist man aber sehr wohl in der Lage sich in einer solchen Situation um 4 Tiere zu kümmern. Ich bin noch keine 14 gewesen als ich das erste Mal eigenständig mit unserem damaligen Hund zum TA ging, weil meine Eltern nicht da waren. Auch mit meinen sonstigen Kaninchen und Ratten war ich immer selber beim TA und füttern? Das ist so schwer?

Die Einziehung an sich ist natürlich unmöglich!
 
Hallo Taz,

da hast Du sicher Recht. Aber wir wissen nichts Näheres über die Tochter, auch nicht, ob sie bisher jemals mit der Tierbetreuung betraut war und auch nicht, wie sie insgesamt damit klar kam, plötzlich auf sich allein gestellt zu sein. Ich vermutet, es geht auch nicht an einem jungen Menschen so vorbei, wenn die Mutter eingewiesen wird. Wir wissen auch nicht, wie die Zeit vor der Einweisung aussah und welchen Belastungen die Tochter durch die Erkrankung der Mutter ausgesetzt war.

Ich habe eben mit dem Vet.-Amt telefoniert und mitgeteilt, dass die Tiere abgeholt werden. Auch das Tierheim ist informiert.

Statt die Tiere einzuziehen, hätte es auch die Möglichkeit gegeben, die Tiere ohne Einziehungsverfügung und OWi-Verfahren anderweitig unterzubringen. Das Wohl der Tiere soll doch im Vordergrund stehen.

Hätte die Frau sich nicht gegen die Verfügung gewehrt, die Frist verstreichen lassen, hätte sie ihre Tiere wahrscheinlich nie wieder gesehen, obwohl die Einziehung rechtswidrig war. Dann wäre die rechtswidrige Verfügung rechtskräftig geworden.
 
da hast Du sicher Recht. Aber wir wissen nichts Näheres über die Tochter, auch nicht, ob sie bisher jemals mit der Tierbetreuung betraut war und auch nicht, wie sie insgesamt damit klar kam, plötzlich auf sich allein gestellt zu sein. Ich vermutet, es geht auch nicht an einem jungen Menschen so vorbei, wenn die Mutter eingewiesen wird. Wir wissen auch nicht, wie die Zeit vor der Einweisung aussah und welchen Belastungen die Tochter durch die Erkrankung der Mutter ausgesetzt war.
Danke.
Mit 14 bin ich auch zum TA und habe die OP selbst finanziert. War ja auch mein Tier. Na und?
Zu Hause hatte ich aber Sicherheit durch meiner Mutter und mein Alltag war geregelt.
Das kann man überhaupt nicht damit vergleichen, daß jemand plötzlich alleine dasteht nachdem die kranke Mutter abgeholt wurde.

Ich bin ziemlich geschockt über so viel Rücksichtslosigkeit.
Die Krankheit der Frau ist eine soziale Einrichtung wichtig genug um sie einzuweisen. Die psychische und sonstige Belastung ihrer Tochter ist ihnen aber anscheinend egal... :(
 
Ich würde vermuten das die Tochter volljährig ist, denn sonst hätte sich doch auch um die Tochter gekümmert werden müssen. Das würde für mich erklären, warum man sich zwar, wenn auch völlig unverständlich in der Art und Weise, mit den Tieren beschäftigt hat, aber anscheinend der Tochter keine Hilfestellung geleistet hat.
Jedenfalls ein für mich völlig unverständliches, rücksichtsloses Verhalten.
 
Trotz des Beschlusses des AG Wiesbaden, in dem der Einziehungsbescheid aufgehoben wurde, verschaffte die Stadt Wiesbaden, Vet.-Amt ,der Halterin das Eigentum an ihren Tieren nicht. Wohlgemerkt trotz des Beschlusses des Gerichts!

Es wurde dann seitens der Halterin eine Frist zur Herausgabe gesetzt. Bevor diese ablief teilte das Vet.-Amt bereits mit, dass sie der Halterin ihre Tiere nicht herausgeben würden.

In der Nacht vom 19. auf den 20.10. wurde dann ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 Verwaltungsgerichtsordnung gegen das Vet.-Amt auf Folgenbeseitigung (der rechtswidrigen Sicherstellung) in Form der Herausgabe der Tiere sowie des weiteren Eigentums (Katzenkorb und Katzentasche) beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gestellt. Schon am Morgen des 20.10. wurde dem Rechtsamt der Stadt Wiesbaden der Antrag seitens des Gerichts zugestellt. Am frühen Nachmittag kam die Mitteilung durch das Rechtsamt, dass die Tiere abgeholt werden können.

Dies ist vor einer Stunde geschehen, als die beiden Katzen abgeholt wurden.

Die Hündin konnte zum Glück sogar schon am Abend vor der einstweiligen Anordnung nach Hause, nach das OA mit dem Tierheim gesprochen hatte, die die Hündin dann der Halterin mitgaben. 3 Monate war sie im Tierheim untergebracht gewesen.

Das Vorgehen der Verantwortlichen im Vet.-Amt wird nicht hingenommen werden, sondern entsprechende fachausichtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Sich sogar über einen Beschluss des Gerichts hinweg zu setzen, setzt dem Ganzen die Krone auf.
 
Das Vorgehen der Verantwortlichen im Vet.-Amt wird nicht hingenommen werden, sondern entsprechende fachausichtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Sich sogar über einen Beschluss des Gerichts hinweg zu setzen, setzt dem Ganzen die Krone auf.

Wow. Na, da ist man mal engagiert... Auch in anders gelagerten Fällen?
 
So wie Du den Fall schilderst, scheinst Du die Dame persönlich zu kennen. Grüsse sie bitte von mir und sag ihr, dass ich ihr für die Zukunft viel Kraft wünsche und dass sie nie mehr in eine solche schreckliche Situation gerät. Ihren Tieren alles Gute, ich hoffe, sie werden das Trauma, das ihnen zugefügt wurde, schnell in liebevoller Obhut und in ihrem Zuhause verarbeiten können.

Es ist schon schlimm, wie schnell man in behördliche Mühlen gerät und sich eigentlich niemand wirklich um die Gesundheit von Haustieren schert.
 
@ mollrops

Es war ein rein beruflicher Kontakt zu der Dame. Ich kenne sie also daher (nun) tatsächlich persönlich, jedoch nicht privat.

Die guten Wünsche richte ich dennoch gerne aus, danke dafür :).

@ knupsel

Was meinst Du bitte mit "anders gelagerten Fällen"?

Ob ich mich einer Sache annehme, hängt entscheidend davon ab, um was es geht, wie also der Fall gelagert ist. Ich würde mich keiner Sache annehmen, bei der ich auch nur den geringsten Verdacht hätte, dass ich gegen die Interesse eines Tieres aktiv würde.

Hätte ich in diesem Fall einen Hinweis darauf entdecken können, dass der Frau etwas vorzuwerfen gewesen wäre im Umgang mit ihren Tieren, hätte ich die Sache abgelehnt.

Nun geht es gerade wieder um einen neuen Fall, dieses Mal einen großen Mischlingshund. Ist aber eine ganz andere Geschichte als diese hier.
 
@ knupsel

Was meinst Du bitte mit "anders gelagerten Fällen"?

Ob ich mich einer Sache annehme, hängt entscheidend davon ab, um was es geht, wie also der Fall gelagert ist. Ich würde mich keiner Sache annehmen, bei der ich auch nur den geringsten Verdacht hätte, dass ich gegen die Interesse eines Tieres aktiv würde.

Hätte ich in diesem Fall einen Hinweis darauf entdecken können, dass der Frau etwas vorzuwerfen gewesen wäre im Umgang mit ihren Tieren, hätte ich die Sache abgelehnt.

Nun geht es gerade wieder um einen neuen Fall, dieses Mal einen großen Mischlingshund. Ist aber eine ganz andere Geschichte als diese hier.

Entshculdige, war etwas zu knapp und daher missverständlich:
Ich meinte, dass das Vetamt sich da grade sehr engagiert hatte. Und fragte, ob es auch in andere Fällen, in denen Tiere leiden, ebenfalls so engagiert ist.
 
ich hatte Knupsel so verstanden. Hier hat sich das Vetamt bei einer psych. kranken Frau die sich tatsächlich nicht um ihre Tiere gekümmert hat, die Katzenmessi war, eineinhalb Jahre Zeit gelassen etwas zu tun, trotz mehrfacher Anzeige der Nachbarn und ständigem Nachfragen. Dann haben sie zwangsgeräumt, die Dame für drei Tage in die Psychiatrie und dann ins Obdachlosenheim gebracht, alle Tiere enteignet.
ich finde den Zeitraum den du angibst völlig daneben. Erst lassen sie die Tochter (ob kompetent oder nicht sei jetzt mal dahin gestellt) drei Monate mit allem alleine und DANN holen sie einen Tag bevor die Frau zurück kommt die Tiere weg??? Was soll das denn? Da hätte eine Tierschutzkontrolle mit der Auflage die Tiere tierärztlich zu versorgen und einer Frist doch dicke ausgereicht...

Zum Alter der Tochter: Meine Mutter ist gestorben als ich zehn war, ich hatte immer Tiere und habe die auch versorgt und ab 16 hatte ich auch meinen eigenen Hund. Das ist nicht ausgeschlossen, das einer Minderjährigen zuzumuten. In Einzelfällen darf eine Minderjährige nach Beschluß des Jugendamtes auch ausziehen und alleine wohnen...
 
Ich hab noch eine Frage bzgl. der Unterbringung der Tiere.
Mußte die Halterin die Kosten für diese 3 Monate übernehmen?
 
@ knupsel

Diese Frage kann ich nicht beantworten.

Ich erfahre über Dritte immer wieder einmal von Angelegenheiten, die den Eindruck erwecken, dass dies vielleicht nicht immer der Fall ist. Es ist aber immer schwer, sich eine umfassende Meinung zu bilden, wenn man Dinge nicht selbst überprüft hat.

Selbst habe ich zwei Fälle miterlebt, von denen ich sagen würde, dass dieses Vet.-Amt falsch handelte bzw. versuchte falsch zu handeln (es wurde interveniert).

@ DoGie

Das Amtsgericht entschied, dass die Kosten der rechtswidrigen Einziehung der Staatskasse zur Last fallen, sprich dem Steuerzahler.

Wobei es sich hier so verhält, dass die Stadt Wiesbaden mit dem Tierschutzverein eine jährliche Kostenpauschale für diese Fälle vereinbart hat. Letztlich ist es also das "Pech" des Tierheims, welches von der Pauschale nun auch diese rechtwidrig eingezogenen Tiere versorgen und betreuen musste. Korrekt finde ich dies nicht. Meine Meinung ist, dass für solche Fälle ein Tierheim dann extra bezahlt werden müsste und dies nicht zu Lasten der Pauschale gehen dürfte. Immerhin werden pro Tag für einen Hund 10 Euro an Kosten veranschlagt. Das Ordnungsamt Wiesbaden bestätigte mir, dass dieser Betrag aktuell sei.
 
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