Hallo Meike,
ich finde es total bescheuert von Dir, dass Du Sabine so angreifst. Sabine tut nur das, was RECHTENS ist und zwar so lange abzuwarten, bis das Urteil vom OVG S-H als GÜLTIG erklärt ist.
Wer kann besser und sicherer Auskunft über Gültigkeit geben, als das OVG oder ein Anwalt. Rein rechtlich gesehen ist das Urteil noch gar nicht in Kraft, weil Einspruch eingelegt wurde (hatte ich aber schon mal irgendwo erwähnt) und somit macht man sich strafbar, wenn man sich nicht an die NOCH BESTEHENDE Gefahren-Hundeverordnung von S-H hält.
Was ist so schlimm daran, dass Sabine sich an Gesetze hält? (Was ich im übrigen auch tue *mich mal oute*.
Wenn DEIN Anwalt/Anwältin sagt, Du könntest den Hund auch ohne laufen lassen, bitte, dann mach es, nur würde mich mal brennend interessieren, ob Dein Anwalt/Deine Anwältin dann auch die Strafe zahlt bzw. Deinen Hund vor dem Tierheim rettet.
Achso und an die, die das Urteil als Erfolg sehen, herzlichen Glückwunsch, es ist ein Anfang.
Ach und Satansbraten sei gesagt: Die Hundesteuer hat nichts mit der Verordnung zu tun. Die Steuer gab's in FFM ja schon weit vor der Verordnung. In meinem Steuerbescheid steht auch "Kampfhund" und DAS ist er definitiv nicht, denn lt. Duden ist er ein Familienhund... und trotzdem zahlen wir Strafsteuer.
Liebe Grüße
Sunny73 the
& Staff-Bull Darius
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follow me Sind wir nicht alle ein bisschen Kampfschmuser?!