VGH Hessen

Hallo !!!
Glückwunsch auch aus Berlin.
Wie gern würd ich jetzt auch woanders wohnen ......
Feiert schön mit euren Hunden
Liebe Grüße Nickel
 
Hi Melli,

der SV Leichter wollte mir keinen Termin geben und sagte ich solle zu Hieronymus nach Darmstadt gehen, da ich dort auch den Wesenstest gemacht habe. Vom Groos riet mir Mom ab. Und Hieronymus ist derzeit in Urlaub. Werde also den Test erst in ein paar Wochen machen können.
Aber beim Hieronymus kann mir nicht viel passieren. Sicher ist sicher! Bevor ich zu irgend einem Depp gehe...

Bin aber schon fleissig am üben.

Wo wir gerade beim Thema sind, Melli ich kann die Köln Seite nicht kriegen, wegen dem Sachkundebogen. Habe ausprobiert. Aber da ist error....
 
Wie in einem Interview zu erfahren war, wird auf jeden Fall Revision gegen das Urteil eingelegt werden.

Übrigens war der Maulkorbzwang schon seit letztem September für wesensgeprüfte Hunde nicht mehr nötig, da der VGH in einem Eilentscheid so entschieden hatte.

Ich verstehe das mit dem Leinenzwang allerdings nicht. Becker ist Kat. 2 und ich habe für ihn die Befreiung von Leine und Maulkorb!?! Somit müßte dies für die ehemaligen Kat. 1 Hunde doch auch gelten. Oder krieg ich jetzt für Becker evtl. wieder Leinenzwang?
Mir egal, ich kümmer mich da eh nicht drum ....




Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Wir feuen uns auch über die Hunde die wenigstens schon ohne Maulkorb laufen dürfen
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Denn das haben wir nicht
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Och Lilli,

ich habe dir das Urteil doch gefaxt: Was steht da drin? Die Rasselisten sind nichtig erklärt worden, also auch kein MK und Leinenzwang. Ich weiß echt nicht warum du das deinen Hunden immer noch antust und was du noch für Beweise haben willst...

Meike

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Watson erinnert sich glaube ich noch daran,als ich vor langer Zeit euch allen hier Mut zu sprach und unter anderem:"Möge diese Weg auch bis dahin steinig sein,aber ihr werdet es schaffen".

GRATULIERE!! Weiter so..

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Servus und Baba
LG Irish
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Satansbraten:
ich kann die Köln Seite nicht kriegen, wegen dem Sachkundebogen. Habe ausprobiert. Aber da ist error....
[/quote]

Jo, klar.
deutsche Sonderzeichen sind als Domainname nicht zulässig. (So'n armer Amerikaner wüßte sicher nicht, wie er das "ö" eintippen soll)

Schau mal hier:
Allgemeine Startseite zur LHVO:

Download bzw. Onlineanzeige des Fragenkatalogs:

ciao
Andreas
 
Also für mich hat sich ja nix großartig geändert.
Ach doch ich kann jetzt mein Schild an der Tür ändern, von "Vorsicht gefährlicher Hund" in "Vorsicht Hund" .
Ich weiß nicht, aber so richtig freuen (wie andere hier) kann ich mich nicht. Bin ich zu doof oder gibt es einen echten Grund zur Freude ?

Mein persönliches Fazit ist: Verfahren verloren (zwar nicht auf ganzer Linie), Bouffier reibt sich die Hände und kichert sich was, geändert hat sich nix großartig und eine neue Klage muss angestrebt werden.
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Wäre schön wenn mich mal einer Aufklären könnte, wo der Punkt ist an dem ich mich so erfreuen sollte . *dummbin*

Gruß
Volker und Schmusehund Cindy



[b]mail@schmusehund.de[/b]
online.dll

ICQ Nr. 70499104
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:
Oder krieg ich jetzt für Becker evtl. wieder Leinenzwang?
Mir egal, ich kümmer mich da eh nicht drum ....
[/quote]


Booaaahhh Mom, Du Outlaw !!!!! Das sage ich Volker Puffier, der macht Dich fertig, da wird es eine ganz strenge Auflage geben, extra nur für Dich
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. Ich sage Ihm der soll Dir die Flat wegnehmen, daß trifft Dich am meisten und mir erwärmt es das Herz
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.


Gruß
Volker und Schmusehund Cindy



[b]mail@schmusehund.de[/b]
online.dll

ICQ Nr. 70499104
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von LillyoftheValley:
Wir feuen uns auch über die Hunde die wenigstens schon ohne Maulkorb laufen dürfen
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Denn das haben wir nicht
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[/quote]

Ich denke Du wohnst in der nähe von Kiel oder Hamburg ?
Da gibts doch auch keine MK-Pflicht mehr !
Sag mal pennst Du ? Oder hast Du es nicht kapiert ?



Gruß
Volker und Schmusehund Cindy



[b]mail@schmusehund.de[/b]
online.dll

ICQ Nr. 70499104
 
Hallo Meike,

ich finde es total bescheuert von Dir, dass Du Sabine so angreifst. Sabine tut nur das, was RECHTENS ist und zwar so lange abzuwarten, bis das Urteil vom OVG S-H als GÜLTIG erklärt ist.

Wer kann besser und sicherer Auskunft über Gültigkeit geben, als das OVG oder ein Anwalt. Rein rechtlich gesehen ist das Urteil noch gar nicht in Kraft, weil Einspruch eingelegt wurde (hatte ich aber schon mal irgendwo erwähnt) und somit macht man sich strafbar, wenn man sich nicht an die NOCH BESTEHENDE Gefahren-Hundeverordnung von S-H hält.

Was ist so schlimm daran, dass Sabine sich an Gesetze hält? (Was ich im übrigen auch tue *mich mal oute*.

Wenn DEIN Anwalt/Anwältin sagt, Du könntest den Hund auch ohne laufen lassen, bitte, dann mach es, nur würde mich mal brennend interessieren, ob Dein Anwalt/Deine Anwältin dann auch die Strafe zahlt bzw. Deinen Hund vor dem Tierheim rettet.

Achso und an die, die das Urteil als Erfolg sehen, herzlichen Glückwunsch, es ist ein Anfang.

Ach und Satansbraten sei gesagt: Die Hundesteuer hat nichts mit der Verordnung zu tun. Die Steuer gab's in FFM ja schon weit vor der Verordnung. In meinem Steuerbescheid steht auch "Kampfhund" und DAS ist er definitiv nicht, denn lt. Duden ist er ein Familienhund... und trotzdem zahlen wir Strafsteuer.

Liebe Grüße

Sunny73 the
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& Staff-Bull Darius

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webmaster@staff-bull-world.de

follow me
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Sind wir nicht alle ein bisschen Kampfschmuser?!
 
Hallo Volker,

hmm, was ist positiv an diesem Urteil? Ich kann da überhaupt nichts positives dran finden. Gut, die Hunde müssen nicht mehr Zwangskastriert bzw. - sterilisiert werden.

Hunde, die durch den Wesenstest fallen, werden weiterhin getötet
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Die Hunde müssen weiterhin alle 2 Jahre zum Wesenstest,
man muß alle 2 Jahre seine Genehmigung neu beantragen und jedesmal für beides ordentlich blechen
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Der wirklich wichtige Nachweis über eine Haftpflichtversicherung wurde gestrichen? Warum? Weil dieses zu ungenau war und nicht der Normenklarheit entsprach.

Tja, Volker, für Dich ist positiv, daß Du Cindy, falls Du ihrer überdrüssig wirst, nicht mehr ins Tierheim bringen mußt, sondern sie selbst weitergeben darfst.
Das ist ja nun wirklich das Non Plus Ultra
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Ich finde auch, es hat sich durch das Urteil nichts Wesentliches in Hessen geändert. Trotzdem wären viel Hamburger froh, wenn sie soweit wären. Bis heute nachmittag war in den Hamburger Medien nichts von dem Urteil zu hören. Für einige Politiker hier scheint das Urteil noch zu positiv zu sein.

Kersti
 
hi,

ich glaube das positive am Urteil ist das der Richter NICHT gesagt hat : "Jawohl, die Verordnung ist O.K."!

gruß PJ
 
Liebe Hessen,

wir Rheinland-Pfälzer wären Morgen wohl schon über
ein solches Urteil froh.Bedenkt, hier muß ein AMSTAFF
immer und überall mit Maulkorb laufen, obwohl
Sachkundenachweis(der über Wesenstest hinaus geht),
muß zwangsweise unters Messer und darf keinesfalls
gehandelt werden( also kommt er auch aus den
Tierheimen nicht raus).
 
Liebste Sunny,

mach mal halblang. Ich habe keine Lust das hier zum 100 Mal zu posten.

Ich habe das Urteil schriftlich bei mir Zuhause liegen, keine anderslautenden Schriftsatz da und solange gibt das was ich schriftlich habe.

Glaubt was ihr wollt, immer schön den untersten Weg gehen, es sich nur nicht mit den Behörden verscherzen.

Mein Hund im TH? Ich lach mich schlapp! Ihr solltet es wissen, ich kämpfe für meinen Hund, mir wird so etwas sicherlich nicht passieren.

Ich habe echt keine Lust mehr auf diese Diskussion, soll doch jeder das tun was er will...

Und zum Urteil: Mitterweile sehe ich das auch nicht mehr soo positiv. Also die Liste 1 Hunde sind doch jetzt Liste 2 Hunde und da besteht doch genereller Leinenzwnag, oder? Ist doch auch nicht so pralle. Oder gibt es einen Wesenstest? Sorry, ich bin da nicht danz up to date.

Lieben Gruß
Meike

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Danke Andreas (dass ich da net selber drauf gekommen bin).


So, und zum Urteil nochmal: Ich raffe überhaupt nichts. Normalerweise, haben in Hessen Kat. 2 Hunde (zu denen ja auch meine jetzt zählt, da es ja keine Unterschiede mehr geben darf) nach bestandenem Wesentest keinen Leinenzwang und zahlen dann auch nicht so eine hohe Steuer als die Kat. 1 Hunde. Das müsste sich doch jetzt für mich alles ändern!!
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Satansbraten:
Das müsste sich doch jetzt für mich alles ändern!!

[/quote]

bitte aufpassen, es ist schon revision angekündigt.

des gleichen wurde heute auch für niedersachsen bekannt, dass revision vom ministerium (gesamt) eingelegt wurde.

dadurch sind/werden beide vos noch gültig bleiben, man möge mich korrigieren, wenn ich das juristisch falsch dargestellt habe.

aber lasst euch dennoch nicht davon abhalten, euren hunden das zu geben, was sie brauchen oder eben nicht ständig brauchen. nur handelt so, dass es euren hunden nicht schadet (also ein bisschen obacht geben auf die harmlos vorbeischlendernden "mitbürger"). und den ordnungsämtern gegenüber würde ich immer auf die gerichtsentscheide verweisen, wenn die drauf anspringen und man hat es dann leichter, ist doch wunderbar ;)

grüße

renate

*wenn wir einmal zulassen, dass die wörter ihrer inhalte beraubt werden, so kann es nicht mehr lange dauern, bis wir unserer freiheit beraubt werden (konfuzius)*
 
Huhu,
Glückwunsch für alle in Hessen zu dem (erstmal) Teilerfolg! Ich würd nicht so schwarz sehen, denn in Hessen agiert der wirklich GENIALE Anwalt Volker Stück, der bestimmt alle möglichen Rechtsmittel einlegen wird, solange bis das Gericht entsprechend entschieden hat! Noch ein Tip für alle "Gesetzestreuen" Ich wohne in Baden-Württemberg und habe 2 Pitties (beide 8 Jahre alt) meine Hunde hatten noch keinen Tag einen Maulkorb an (ich käme mir vor wie der Hyper-Tierquäler) es gibt immer Möglichkeiten Gesetze zu umgehen z. B. man fährt mit dem Auto ins Feld oder in den Wald und geht dort mit den Hunden da wird nicht kontrolliert, (falls man diese Möglichkeit hat) war nur ein Beispiel ;o) Gut, unsere Verordnung ist nicht so krass wie in anderen Bundesländern seh ich auch ein, aber das einzige was hier etwas nützt ist Widerstand Widerstand Widerstand!!! Ich hoffe, daß das VGH Mannheim am 16.10. gut entscheidet (sie haben ja bereits vorher 2 mal in unserem Sinne entschieden) und drücke die Daumen für alle weiteren anstehenden Verhandlungen.
Kämpferische Grüße Alexandra mit KIOWA & SNAKE
 
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