Mannheim/B.-W., 22.4.02
Rechtsanwalt Willy Scheidel will mit seinem Bullterrier Silvester umgehend eine Wesensprüfung ablegen. Wenn das Tier den Test besteht und als friedlich eingestuft wird - und daran hat Scheidel keinen Zweifel -, darf der Hund in Mannheim ohne Maulkorb herumlaufen.
Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg strich gestern einen Passus in der Mannheimer Polizeiverordnung, der Bullterrier, American Staffordshire und Pitbulls grundsätzlich als gefährlich einstuft und für diese drei Kampfhunde-Rassen generell einen Maulkorbzwang verfügt. Scheidel hatte dagegen geklagt, Herr und Hund fühlten sich diskriminiert - und Scheidel bekam Recht.
Der Vorsitzende Richter Dr. Karl-Heinz Weingärtner begründete das Urteil damit, dass die Stadt die Verhältnismäßigkeit überschritten habe. Zwar könne man durchaus bei Hunden auf Grund allgemeiner Zuchtmerkmale eine besondere Gefährlichkeit vermuten. Jedoch müsse jedem Hundehalter die Möglichkeit eingeräumt werden, dieses für seinen Vierbeiner zu widerlegen. Also gilt ab heute auch in Mannheim - wie auch durch Verordnung für Kampfhunde in ganz Baden-Württemberg: Wenn Pitbull & Co einen Wesenstest positiv abgelegt haben, darf Herrchen für den Wauwau den Maulkorb daheim lassen.
"Der Fall eines kleinen Jungen in Hamburg, der von Kampfhunden zu Tode gebissen wurde, hat uns zum Handeln veranlasst", erinnerte Katrin Miltner-Weber vom Rechtsamt in der Verhandlung daran, warum der Gemeinderat im Juli 2000 die "Polizeiverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden" verschärft hat. Von den genannten drei Rassen gehe eine Gefährdung aus. Scheidel konterte: "Es gibt keine gefährlichen Rassen, sondern nur gefährliche Hunde. Mannheim schießt da übers Ziel hinaus."
"Schade", kommentierte Bürgermeister Rolf Schmidt die Entscheidung der Richter. Für den Kommunalen Ordnungsdienst werde es nun sehr viel schwieriger, den Maulkorbzwang zu überprüfen. "Meine Mitarbeiter müssen jetzt immer nach dem Wesenstest fragen", seufzte der Dezernent. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass Mannheims scharfe Polizeiverordnung ein Mittel gewesen war, "die Stadt langfristig von Kampfhunden frei zu halten".
Was meint die Polizei? "Beissvorgänge gibt es immer wieder, aber die Polizeiverordnung hat uns doch Ruhe an der Kampfhundefront gebracht", berichtete Peter Kaspar, der als Hundeführer für 150 Euro die Wesensprüfungen durchführt. Seine Hand für alle von ihm überprüften Vierbeiner will er jedoch nicht ins Feuer legen: "Bislang hatten wir Glück, aber wir können auch irren." Für seinen Kollegen Dieter Schäfer ist wichtig, dass die Polizei eine sichere Rechtsgrundlage hat, gegen Leute mit gefährlichen Hunden vorzugehen.
Dabei sind sich die zwei Polizisten einig, dass die Probleme in aller Regel beim Hundehalter und nicht beim Hund liegen. Hoffnung auf Entspannung erwarten beide langfristig vom seit September 2001 geltenden Zuchtverbot für bestimmte Kampfhunde-Rassen. Schäfer: "Die Tiere werden über die Jahre verschwinden. Und wenn doch noch ein solcher Hund auftaucht, ist er illegal importiert - und das ist strafbar. Die Lust, mit einem Pitbull spazieren zu gehen, wird sich dann in Grenzen halten."
Infos zur Wesensprüfungen für Kampfhunde gibt der Veterinärdienst der Stadt unter Telefon 0621/44051-22.
Grüße
Andrea
Sam & Laika
Rechtsanwalt Willy Scheidel will mit seinem Bullterrier Silvester umgehend eine Wesensprüfung ablegen. Wenn das Tier den Test besteht und als friedlich eingestuft wird - und daran hat Scheidel keinen Zweifel -, darf der Hund in Mannheim ohne Maulkorb herumlaufen.
Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg strich gestern einen Passus in der Mannheimer Polizeiverordnung, der Bullterrier, American Staffordshire und Pitbulls grundsätzlich als gefährlich einstuft und für diese drei Kampfhunde-Rassen generell einen Maulkorbzwang verfügt. Scheidel hatte dagegen geklagt, Herr und Hund fühlten sich diskriminiert - und Scheidel bekam Recht.
Der Vorsitzende Richter Dr. Karl-Heinz Weingärtner begründete das Urteil damit, dass die Stadt die Verhältnismäßigkeit überschritten habe. Zwar könne man durchaus bei Hunden auf Grund allgemeiner Zuchtmerkmale eine besondere Gefährlichkeit vermuten. Jedoch müsse jedem Hundehalter die Möglichkeit eingeräumt werden, dieses für seinen Vierbeiner zu widerlegen. Also gilt ab heute auch in Mannheim - wie auch durch Verordnung für Kampfhunde in ganz Baden-Württemberg: Wenn Pitbull & Co einen Wesenstest positiv abgelegt haben, darf Herrchen für den Wauwau den Maulkorb daheim lassen.
"Der Fall eines kleinen Jungen in Hamburg, der von Kampfhunden zu Tode gebissen wurde, hat uns zum Handeln veranlasst", erinnerte Katrin Miltner-Weber vom Rechtsamt in der Verhandlung daran, warum der Gemeinderat im Juli 2000 die "Polizeiverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden" verschärft hat. Von den genannten drei Rassen gehe eine Gefährdung aus. Scheidel konterte: "Es gibt keine gefährlichen Rassen, sondern nur gefährliche Hunde. Mannheim schießt da übers Ziel hinaus."
"Schade", kommentierte Bürgermeister Rolf Schmidt die Entscheidung der Richter. Für den Kommunalen Ordnungsdienst werde es nun sehr viel schwieriger, den Maulkorbzwang zu überprüfen. "Meine Mitarbeiter müssen jetzt immer nach dem Wesenstest fragen", seufzte der Dezernent. Er machte auch keinen Hehl daraus, dass Mannheims scharfe Polizeiverordnung ein Mittel gewesen war, "die Stadt langfristig von Kampfhunden frei zu halten".
Was meint die Polizei? "Beissvorgänge gibt es immer wieder, aber die Polizeiverordnung hat uns doch Ruhe an der Kampfhundefront gebracht", berichtete Peter Kaspar, der als Hundeführer für 150 Euro die Wesensprüfungen durchführt. Seine Hand für alle von ihm überprüften Vierbeiner will er jedoch nicht ins Feuer legen: "Bislang hatten wir Glück, aber wir können auch irren." Für seinen Kollegen Dieter Schäfer ist wichtig, dass die Polizei eine sichere Rechtsgrundlage hat, gegen Leute mit gefährlichen Hunden vorzugehen.
Dabei sind sich die zwei Polizisten einig, dass die Probleme in aller Regel beim Hundehalter und nicht beim Hund liegen. Hoffnung auf Entspannung erwarten beide langfristig vom seit September 2001 geltenden Zuchtverbot für bestimmte Kampfhunde-Rassen. Schäfer: "Die Tiere werden über die Jahre verschwinden. Und wenn doch noch ein solcher Hund auftaucht, ist er illegal importiert - und das ist strafbar. Die Lust, mit einem Pitbull spazieren zu gehen, wird sich dann in Grenzen halten."
Infos zur Wesensprüfungen für Kampfhunde gibt der Veterinärdienst der Stadt unter Telefon 0621/44051-22.
Grüße
Andrea
Sam & Laika