:( Vereinheitlichung der Rasselisten ?

onidas

10 Jahre Mitglied
hat hier jemand genauere Infos ?

Ich kopier es mal aus FB hier rein



Stev Leuchs
‎"Arbeitsgemeinschaft der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden (ArgeVet) -Arbeitsgruppe Tierschutz"

Beratungsgegenstand: Abschließende Beratungen über eine Vereinheitlicheung der Rasselisten unter Berücksichtigung der jüngsten Urteile aus Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein

Bezug: Sitzung am 19.April in Würzburg

Anlagen: Rassebeschreibungen "Alano" und "American Bulldog"

Erläuterungen: Die bisherigen Beratungen zur Vereinheitlichung der Vorschriften der Länder über gefährliche Hunde wurden- ausgehend von dem Protokoll der Sitzung vom 19. April- fortgesetzt und abgeschlosen. Es bestand mehrheitlich Übereinstimmung.in einer Empfehlung an den AK 1 folgende Sachverhalte aufzunehmen:

Unter Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Urteile aus Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aus Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz sind bei den gefährlichen Hunden zwei Gruppen zu unterscheiden, die entsprechend ihrer Gefährlichkeit unterschiedlichen sicherheitsrechtlichen Vorschriften unterliegen sollen:

Gruppe 1 umfasst die Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Hunde dieser Gruppe sind stets als gefährlich einzustufen und dürfen nur mit Erlaubnis gehalten werden. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sollen die Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis des Hundehalters sowie die Kennzeichnung und der Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den Hund sein. Die Sachkunde soll auch von allen Personen, die den Hund regelmäßig ausführen, nachgewiesen werden. Grundsätzlich dürfen diese Hunde nur mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden, nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest kann die Maulkorbpflicht jedoch entfallen. Im Einzelfall - etwa bei nicht bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest - können die Unfruchtbarmachung und bei besonderer Gefährdung die Tötung des Hundes erforderlich sein. Ausnahmen von der Anleinpflicht sollen allenfalls auf kommunaler Ebene möglich sein, wenn eine Gefährdung durch den Hund ausgeschlossen ist.

Gruppe 2 umfasst die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Auch die Haltung dieser Hunde soll einer Erlaubnispflicht mit Erlaubnisvoraussetzungen analog der Gruppe 1 unterliegen, sofern ein Wesenstest/Verhaltenstest nicht bestanden wird. In diesem Fall gelten die Hunde wie Hunde der Gruppe 1 als gefährlich. Nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest, der durch eine Bestätigung der Behörde nachzuweisen ist ("Negativzeugnis"), gelten sie nicht mehr als gefährlich und unterliegen keiner weiteren Reglementierung.

Generell sollten Erlaubnisbescheid bzw. Negativzeugnis stets mitgeführt werden.

Die Rasselisten sind je nach Vorliegen neuer Erkenntnisse zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Herdenschutzhunde und Hunde der Rassen Perro de Presa canario, Perro de Presa mallorquin und Cane Corso, die teilweise nur in geringer Zahl gehalten werden, was derzeit noch kein abschließendes Urteil über die potentielle Gefährlichkeit zuläßt. Bevor neue Hunderassen in eine Gruppe 1 oder 2 aufgenommen werden, sollte dies einheitlich in einem länderübergreifenden Verfahren festgelegt werden. Sofern sich die Gefährlichkeit solcher Hunde im Einzelfall ergibt, gelten die allgemeinen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen, die Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Einzelfall zulassen. In diesem Zusammenhang empfielt sich auch die Erfassung aller polizeilich bekannt gewordenen Beißzwischenfälle.

Stev Leuchs Nach einem von Innenminister Fritz Behrens (SPD) am Mittwoch im Landtag vorgestellten Eckpunktepapier soll ein Gesetz die "gefährlichen" Hunderassen dabei in zwei Kategorien unterscheiden. Für Pitbulls, American Staffordshire Terriers, Staffordshire Bullterriers und Bullterriers soll künftig Maulkorb- und Leinenzwang sowie ein Zuchtverbot gelten.
 
  • 30. April 2024
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Hi onidas ... hast du hier schon mal geguckt?
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:( keine Ahnung ist auch nirgends was zu finden - sieht ganz so aus und dann noch die Ausweitung auf Liste 1 und 2 - die haben sie ja wohl nicht alle

Gruppe 2 umfasst die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Auch die Haltung dieser Hunde soll einer Erlaubnispflicht mit Erlaubnisvoraussetzungen analog der Gruppe 1 unterliegen, sofern ein Wesenstest/Verhaltenstest nicht bestanden wird. In diesem Fall gelten die Hunde wie Hunde der Gruppe 1 als gefährlich. Nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest, der durch eine Bestätigung der Behörde nachzuweisen ist ("Negativzeugnis"), gelten sie nicht mehr als gefährlich und unterliegen keiner weiteren Reglementierung.

Generell sollten Erlaubnisbescheid bzw. Negativzeugnis stets mitgeführt werden.



Die Rasselisten sind je nach Vorliegen neuer Erkenntnisse zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Herdenschutzhunde und Hunde der Rassen Perro de Presa canario, Perro de Presa mallorquin und Cane Corso, die teilweise nur in geringer Zahl gehalten werden, was derzeit noch kein abschließendes Urteil über die potentielle Gefährlichkeit zuläßt. Bevor neue Hunderassen in eine Gruppe 1 oder 2 aufgenommen werden, sollte dies einheitlich in einem länderübergreifenden Verfahren festgelegt werden. Sofern sich die Gefährlichkeit solcher Hunde im Einzelfall ergibt, gelten die allgemeinen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen, die Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Einzelfall zulassen. In diesem Zusammenhang empfielt sich auch die Erfassung aller polizeilich bekannt gewordenen Beißzwischenfälle.
 
Ich steh grad aufm Schlauch - um welches Bundesland geht es denn hier? Wer ist dieser Stev Leuchs?
 
der ist hier in Thüringen, hat nen Rotti und gibt an das e informiert wurde beim Meininger Hundestammtisch in FB - deshalb frag ich ja nun hier nach weil ich dachte hier weiß jemand mehr ?

 
Und das soll dann deutschlandweit durchgezogen werden ?
Wäre ja echt Mist !
 
Na da freuen sich doch die Wesenstester und privaten Auffangstationen. Staffhilfes Wünsche werden war. Da können einige in eine sorgenlose Zukunft blicken, an Tieren wird es niemals mangeln. Hauptsache die Finanzierung steht, denn damit werden sie auch unvermittelbar. Das ist -ähm -Tierschutz!
 
ich habe mit bayern telefoniert. die wissen von nichts. in bawü wird nichts geändert.. neuester stand von vor 4 wochen..

nun ja, vieleicht haben sie ja einen sitzkreis gebildet... :verwirrt::verwirrt:

ist genauso wie das gerücht, dass ende des jahres in hessen alles fällt... :rolleyes:
 
Ich raff´s immer noch nicht, um was es geht. Was soll das da oben denn sein? Ein Gesetzesentwurf? Von wem? Die Hundegesetze sind Ländersache, nach wie vor.
 
ich habe mit bayern telefoniert. die wissen von nichts. in bawü wird nichts geändert.. neuester stand von vor 4 wochen..

nun ja, vieleicht haben sie ja einen sitzkreis gebildet... :verwirrt::verwirrt:

ist genauso wie das gerücht, dass ende des jahres in hessen alles fällt... :rolleyes:

Für Bayern ist das definitiv vom Tisch. Hier kennt noch nicht einmal jemand diesen Herren.


und ganz am Rande - ich fände es auch ziemlich sch...e.
 
joah, hat mir auch ein freundlicher mitmensch mitgeteilt...;)
 
Mal OT: weiß jemand ob und was sich in Bayern ändert??

:hallo:
In Bayern läuft eine Klage, vielleicht gibt es Ende September oder Anfang Oktober mehr…
Übrigens ist der Initiator die Staff-Hilfe :)


Gesucht wird dringeng in Brandenburg, da es in Deutschland die schlimste Regelmentierung hat. Leider haben wir dort die letzte Klage verloren.
Es werden auch schon länger solvente Kläger in Bremen, Bremerhafen und Hamburg gesucht.


Bei Interesse oder für weitere Auskünfte deswegen bitte bei der Staffordshire-Hilfe telefonisch melden.
 
:zufrieden:

na da bin ich ja mal gespannt! :)
Wenn man wenigstens beim berechtigten Interesse für 1ser mit Tierschutz durchkommen würde :(

Ich drück fest die Daumen.
 
oh , danke Crab - das hatte ich auch gefunden nur eben nicht ob das vom Tisch ist oder man was neues ausklügelt - hatte auf FB mehrfach nachgefragt aber keine Antwort bekommen

Wollte sich vielleicht jemand wichtig machen :verwirrt:
 
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