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Hallo She ,

ich weiss schon, dass es beim Bundesverfassungsgericht "nur" um das Bundesgesetz Einfuhr und Zuchtverbot von vier Rassen) geht.

Bezüglich der Kampfhundesteuer haben wir vor knapp zwei Jahren Klage beim Verwaltungsgericht (oder war es das Landgericht) Karlsruhe eingereicht, aber bisher nichts gehört.

Ich kenne auch den "Freibrief" - das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht aus 2000. Allerdings steht in dem ja auch ausdrücklich, dass die Zukunft zeigen wird, ob diese Steuer bezüglich der Rassenlisten gerechtfertigt ist. Jedenfalls lesen wir das da heraus.

Noch sind wir optimistisch, jedenfalls an den meisten Tagen. Seit der Klageeinreichung haben wir aber nichts mehr vom Anwalt und auch nicht von der Gemeinde gehört.

Caro-BX
 
Jo Wie gesagt, auf dem Link unten der Seite zu lesen, daß bereits in Koblenz und KA eine Klage wegen der Steuer stattfand. Normalerweise verweisen die Richter bei erneuter Klage dann auf das Ergebnis vorherigen Verfahrens.
 

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