Urteil gegen Hundehalter

Meike

KSG-Panzergrenadier™
15 Jahre Mitglied
Urteil gegen Hundehalter,
zwar nicht mehr ganz aktuell, aber interessant:


Aktenzeichen: 16 JS 55/01

Das Amtsgericht Herford hat den Halter eines Molosser-Mischlings zu 70 Tagessätzen a' DM 30,00 wegen des Verstoßes gegen § 17.1 des Tierschutzgesetzes verurteilt.

Der gewissenlose Halter hatte seinen Hund an einem Baum angebunden. Der Rüde befreite sich und riss eine Ente. Der Halter meldete sich bei Bullterrier in Not, weil er das Tier abgeben wollte. BiN bat den Halter um 2-3 Tage Zeit, um eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Kurze Zeit später meldete sich BiN bei dem Halter, um den Abholtermin zu fixieren. Das zuständige Veterinäramt, welches über die Vorgänge informiert war, wollte den Halter vor Ort kontrollieren. Als die Mitarbeiter des Veterinäramtes dort ankamen stellte sich heraus, dass der Halter den Hund, trotz der festen Vereinbarung mit BiN, zwischenzeitlich eingeschläfert hatte.
Das Veterinäramt zeigte den Hundehalter bei der Polizei an.


Bullterrier in Not e.V.

 
  • 29. April 2024
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Hi Meike ... hast du hier schon mal geguckt?
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Super, mal eine Strafe für so einen Unmenschen, der seinen Hund einfach einschläfern läßt - und dass, obwohl der Hund ja nur wenige Tage später gut untergekommen wäre.

Da muß man die Richter auch mal loben!

Caro-BX
 
Ich finde das Urteil auch prima, dem Hund hilft es leider nichts mehr, aber warum nichts tun? Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein, aber hoffentlich ermutigt es viele andere sich nicht einfach abzufinden sondern etwas zu unternehmen!

Lieben Gruß
Meike

 
Bei Mir als Richter häts Haftstrafe geben die ist nämlich auch möglich auf Tierquälerei (müsten bis 3 Jahre sein).
Und Bewährungstrafen für Kinderschänder gäbs Bei MIR NIE im Leben wenn Ich Richter währ > die gingen Mindestens für 5 Jahre Weg (man beachte das Mindestens).



"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"


WeR ReChTsChReIbUnG fInDeT dArF sIe bEhAlTeN!
 
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