Urteil: Hundehalter haften für ihr Tier

Katy-B

15 Jahre Mitglied
Pressemeldung vom 18.08.2004​

Pressemitteilung Nr. 2/2004
Hundehalter haften für ihr Tier

Die Berufungskammer des Landgerichts hat darauf hingewiesen, dass sich die Tiergefahr gerade dann verwirkliche, wenn mehrere Hunde miteinander spielend um eine Personengruppe herumlaufen und dabei eine Person verletzt wird.

In einem derartigen Fall komme es nicht darauf an, welcher Hund die Person verletzt habe. Vielmehr hafte jeder der Hundehalter der geschädigten Person grundsätzlich auf den vollen Schaden.

Im zu entscheidenden Fall war der Kläger zusammen mit seiner Tochter und deren zwei Hunden spazieren gegangen. Auf einer Wiese trafen sie auf drei weitere Hundehalter mit Hunden. Alle fünf Hunde waren nicht angeleint und begannen miteinander zu spielen und um die Personengruppe – den Kläger und die anderen Hundehalter - herum zu laufen. Dabei kam der Kläger zu Fall und brach sich das Handgelenk.

Der Kläger verlangte von einem der Hundehalter, dem Beklagten, ein angemessenes Schmerzensgeld und Ersatz seines sonstigen Schadens. Zur Begründung führte er aus, dass der Hund des Beklagten ihn umgestoßen und verletzt habe.

Da der Beklagte dies bestritt, vernahm das Amtsgericht mehrere Zeugen dazu, ob der Kläger tatsächlich durch den Hund des Beklagten zu Fall gebracht worden war. Schließlich verneinte das Amtsgericht einen Anspruch des Klägers gegen den Beklagten und wies die Klage ab, da nicht geklärt werden könne, welcher Hund den Kläger umgestoßen habe.

Diese Auffassung teilte die Berufungskammer nicht und wies weiter darauf hin, dass der Kläger jeden der Hundehalter hätte in Anspruch nehmen können. Ein Ausgleich könne letztlich nur unter den Hundehaltern erfolgen.

Auch erteilte die Kammer den Hinweis, dass den Kläger eine Mitschuld an dem Unfall treffe, da er sich zu den spielenden Hunden gestellt habe.

Infolge der Hinweise der Kammer haben die Parteien einen Vergleich geschlossen, in dem sich der Beklagte verpflichtet hat, 2/3 der geltend gemachten Klageforderung zu ersetzen.

- Az: 3 S 8/04 -

Landgericht Mainz
Richterin am Landgericht
Bettina Karl
- Pressestelle -

Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz
Telefon: 06131/141-4422
Fax: 06131/141-4141
Email: lgmz@ko.jm.rlp.de
 
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