Urteil gegen Hundehalter,
zwar nicht mehr ganz aktuell, aber interessant:
Aktenzeichen: 16 JS 55/01
Das Amtsgericht Herford hat den Halter eines Molosser-Mischlings zu 70 Tagessätzen a' DM 30,00 wegen des Verstoßes gegen § 17.1 des Tierschutzgesetzes verurteilt.
Der gewissenlose Halter hatte seinen Hund an einem Baum angebunden. Der Rüde befreite sich und riss eine Ente. Der Halter meldete sich bei Bullterrier in Not, weil er das Tier abgeben wollte. BiN bat den Halter um 2-3 Tage Zeit, um eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Kurze Zeit später meldete sich BiN bei dem Halter, um den Abholtermin zu fixieren. Das zuständige Veterinäramt, welches über die Vorgänge informiert war, wollte den Halter vor Ort kontrollieren. Als die Mitarbeiter des Veterinäramtes dort ankamen stellte sich heraus, dass der Halter den Hund, trotz der festen Vereinbarung mit BiN, zwischenzeitlich eingeschläfert hatte.
Das Veterinäramt zeigte den Hundehalter bei der Polizei an.
Bullterrier in Not e.V.
zwar nicht mehr ganz aktuell, aber interessant:
Aktenzeichen: 16 JS 55/01
Das Amtsgericht Herford hat den Halter eines Molosser-Mischlings zu 70 Tagessätzen a' DM 30,00 wegen des Verstoßes gegen § 17.1 des Tierschutzgesetzes verurteilt.
Der gewissenlose Halter hatte seinen Hund an einem Baum angebunden. Der Rüde befreite sich und riss eine Ente. Der Halter meldete sich bei Bullterrier in Not, weil er das Tier abgeben wollte. BiN bat den Halter um 2-3 Tage Zeit, um eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden. Kurze Zeit später meldete sich BiN bei dem Halter, um den Abholtermin zu fixieren. Das zuständige Veterinäramt, welches über die Vorgänge informiert war, wollte den Halter vor Ort kontrollieren. Als die Mitarbeiter des Veterinäramtes dort ankamen stellte sich heraus, dass der Halter den Hund, trotz der festen Vereinbarung mit BiN, zwischenzeitlich eingeschläfert hatte.
Das Veterinäramt zeigte den Hundehalter bei der Polizei an.
Bullterrier in Not e.V.