Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 14/2004 vom 13. Februar 2004
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Urteilsverkündung im Verfahren "Kampfhunde"
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem
Verfassungsbeschwerde-Verfahren "Kampfhunde" auf der Grundlage
der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2003
(siehe Pressemitteilung Nr. 85/2003 vom 16. Oktober 2003) am
D i e n s t a g, 16. März 2004, um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG Schlossbezirk 3, Karlsruhe
sein Urteil verkünden. - 1 BvR 1778/01 -
Für die Urteilsverkündung gelten folgende organisatorischen
Hinweise für Medienvertreter: Gemäß § 17 a BVerfGG in der
Fassung vom 16. Juli 1998 kann die Urteilsverkündung vollständig
in Ton und Bild übertragen werden. Die beiden Senate des BVerfG
haben auf dieser Grundlage die in der Anlage beigefügten
ergänzenden Regelungen für Vertreter der Presse, der
Hörfunk- und Fernsehanstalten erlassen.
Diese Regelungen sind für die Urteilsverkündung am 16. März 2004
maßgeblich. Für die Verkündung gilt ferner:
1. Akkreditierungen Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore
insgesamt 44 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die
Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz reserviert.
Alle Medienvertreter - einschließlich der Mitglieder der
Justizpressekonferenz - werden gebeten, sich schriftlich
für die Urteilsverkündung "Kampfhunde" bis zum
Freitag, 12. März 2004, 12.00 Uhr zu akkreditieren
(Fax-Nr.: 0721/9101-461).
Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen.
Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht
berücksichtigt werden. Soweit Medienvertreter auf der Presseempore
keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Verkündung des
Urteilstenors in den ersten Stock begeben. Der weitere Aufenthalt
vor dem Verhandlungssaal ist nicht gestattet.
Die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen
(s. Anlage) sind der hiesigen Pressestelle bis zum
Freitag, 12. März 2004, 12.00 Uhr schriftlich mitzuteilen.
Auch insoweit werden nur fristgemäße Anmeldungen in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt. 2. Allgemeines "Handys" sind,
sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen werden,
wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen
im Verhandlungssaal wegen der störenden Geräusche ebenfalls
nicht benutzt werden. Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen
mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Verhandlungssaal
sind nach Schluss der Urteilsverkündung nur noch für einen Zeitraum
von 20 Minuten gestattet. Für weitere Aufnahmen stehen der
Empfangsraum (1. Stock) oder das Foyer (Erdgeschoss) zur Verfügung.
Karlsruhe, den 13. Februar 2004
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Urteilsverkündung im Verfahren "Kampfhunde"
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem
Verfassungsbeschwerde-Verfahren "Kampfhunde" auf der Grundlage
der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2003
(siehe Pressemitteilung Nr. 85/2003 vom 16. Oktober 2003) am
D i e n s t a g, 16. März 2004, um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG Schlossbezirk 3, Karlsruhe
sein Urteil verkünden. - 1 BvR 1778/01 -
Für die Urteilsverkündung gelten folgende organisatorischen
Hinweise für Medienvertreter: Gemäß § 17 a BVerfGG in der
Fassung vom 16. Juli 1998 kann die Urteilsverkündung vollständig
in Ton und Bild übertragen werden. Die beiden Senate des BVerfG
haben auf dieser Grundlage die in der Anlage beigefügten
ergänzenden Regelungen für Vertreter der Presse, der
Hörfunk- und Fernsehanstalten erlassen.
Diese Regelungen sind für die Urteilsverkündung am 16. März 2004
maßgeblich. Für die Verkündung gilt ferner:
1. Akkreditierungen Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore
insgesamt 44 Sitzplätze zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die
Mitglieder der hiesigen Justizpressekonferenz reserviert.
Alle Medienvertreter - einschließlich der Mitglieder der
Justizpressekonferenz - werden gebeten, sich schriftlich
für die Urteilsverkündung "Kampfhunde" bis zum
Freitag, 12. März 2004, 12.00 Uhr zu akkreditieren
(Fax-Nr.: 0721/9101-461).
Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen.
Nach Ablauf der Frist eingegangene Anmeldungen können nicht
berücksichtigt werden. Soweit Medienvertreter auf der Presseempore
keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Verkündung des
Urteilstenors in den ersten Stock begeben. Der weitere Aufenthalt
vor dem Verhandlungssaal ist nicht gestattet.
Die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen
(s. Anlage) sind der hiesigen Pressestelle bis zum
Freitag, 12. März 2004, 12.00 Uhr schriftlich mitzuteilen.
Auch insoweit werden nur fristgemäße Anmeldungen in der Reihenfolge
ihres Eingangs berücksichtigt. 2. Allgemeines "Handys" sind,
sofern sie mit in den Verhandlungssaal genommen werden,
wegen der störenden Geräusche auszuschalten. Laptops dürfen
im Verhandlungssaal wegen der störenden Geräusche ebenfalls
nicht benutzt werden. Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen
mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Verhandlungssaal
sind nach Schluss der Urteilsverkündung nur noch für einen Zeitraum
von 20 Minuten gestattet. Für weitere Aufnahmen stehen der
Empfangsraum (1. Stock) oder das Foyer (Erdgeschoss) zur Verfügung.
Karlsruhe, den 13. Februar 2004