Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an euch, wenn ich mit einem Miniatur Bullterrier Urlaub in Bayern oder Baden Württemberg machen möchte, ist da was Besonderes zu beachten?
In Bayern soll es ja eine max. Größe für den Mini geben? Habe zu dem Thema leider nix gefunden, nur das er in Nürnberg nicht größer als 38,5cm sein darf… Wie sieht es aber z.B. in Würzburg oder München aus? Kann das OA einen Mini einziehen, wenn er größer als die vorgeschriebene Größe hat? Reichen dann VDH-Papiere oder ist das dann egal, wenn er größer ist?
Und wie sieht die Sache in Baden Württemberg aus?
Gehört jetzt nicht zu meiner eigentlichen Frage im Titel, aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mit dem Mini nach Sachsen-Anhalt fahren will, da steht er angeblich auf der Liste. Darf er da überhaupt mit? Hat er dort Maulkorb und Leinenzwang?
Sind vielleicht hier auch Schweizer? Darf ich mit meinem Mini eigentlich in die Schweiz reisen?
MfG Natalie
ich habe eine Frage an euch, wenn ich mit einem Miniatur Bullterrier Urlaub in Bayern oder Baden Württemberg machen möchte, ist da was Besonderes zu beachten?
In Bayern soll es ja eine max. Größe für den Mini geben? Habe zu dem Thema leider nix gefunden, nur das er in Nürnberg nicht größer als 38,5cm sein darf… Wie sieht es aber z.B. in Würzburg oder München aus? Kann das OA einen Mini einziehen, wenn er größer als die vorgeschriebene Größe hat? Reichen dann VDH-Papiere oder ist das dann egal, wenn er größer ist?
Und wie sieht die Sache in Baden Württemberg aus?
Gehört jetzt nicht zu meiner eigentlichen Frage im Titel, aber wie sieht es eigentlich aus, wenn ich mit dem Mini nach Sachsen-Anhalt fahren will, da steht er angeblich auf der Liste. Darf er da überhaupt mit? Hat er dort Maulkorb und Leinenzwang?
Sind vielleicht hier auch Schweizer? Darf ich mit meinem Mini eigentlich in die Schweiz reisen?
MfG Natalie