Urlaub bzw Durchreise mit Cane Corso

Rottifanfrau

10 Jahre Mitglied
War im TH Halsbänder und Leinen abgeben vor ein paar Wochen und da war eine Cane Corso Hündin. Ich habe sie oft besucht und jetzt ist sie bei mir eingezogen.
Seitdem ist meine Zicke wieder lieb, denn Fiona passt ja auf.
Nun stellt sich mir die Frage wie das ist: wir fahren öfter nach Österreich in den Urlaub und da müssen wir durch Bayern durch.
Kennt einer da die Bestimmungen nur für die Durchreise?
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Rottifanfrau ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Cane Corso ist in BY Kategorie 2. Das heißt so ein Hund muss einen Wesenstest machen und wenn du dann ein Negativzeugnis hast erniedrigt sich oft die Steuer. Hast du bereits einen WT gemacht? Dann nimm die Bescheinigung zur Sicherheit immer mit.
Ich würde auf der Durchreise nur beachten, dass du den Hund immer an der Leine hast, Maulkorbpflicht gilt hier pauschal nicht soweit ich weiß!
Wenn wir mit Milo (auch Kat. 2) in BY Urlaub machen, braucht er eine Genehmigung der Gemeinde dass er für die Dauer des Urlaubs bleiben darf, auf der Durchreise glaube ich nicht dass man das braucht. Wenn du 100%ig sicher sein willst, rufe bei einer der Gemeinden, durch die du fährst an, die sollten Bescheid wissen!
 
Stimmt nicht... für die Durchreise gibt es KEINERLEI Auflagen. Es mag zwar vorkommen, das ihr angesprochen werdet...dann reicht aber der Hinweis, das ihr nicht in Bayern lebt.
 
Wenn wir mit Milo (auch Kat. 2) in BY Urlaub machen, braucht er eine Genehmigung der Gemeinde dass er für die Dauer des Urlaubs bleiben darf

Auch dies ist rechtlich nicht haltbar.

Es gibt einzelne Gemeinden, die für ALLE Hunde (über 50cm Schulterhöhe) innerorts Leinenzwang haben, daran müssen sich auch Urlauber halten. Aber eine Genehmigung ist nicht im Gesetz vorgesehen.

btw. der Rat ein bayrisches OA anzurufen ist ziemlich schlecht. Die wenigsten Ordnungsämter kennen sich mit den "Hundegesetzen" aus und es gibt fast nie eine korrekte Auskunft
 
Unsere Gemeinde macht es eben so, und da wir keinen Ärger wollen, halten wir uns daran..
Ich schrieb lediglich, dass man den Hund an einer Leine führen sollte und den WT falls vorhanden mitnehmen sollte. Ob das nun Vorschrift ist oder nicht weiß ich nicht, aber Ärger vermeidet man damit auf jeden Fall!
"Unser" Ordnungsamt ist da recht kompetent wenn es um Auskünfte geht, schade dass es scheinbar nicht überall so ist. Und wo soll man sonst anfragen wenn nicht beim entsprechenden Ordnungsamt? Wenn die dann ihre Gesetze nicht kennen sollte das nicht das Problem des Fragenden sein ;)
 
Wenn wir mit Milo (auch Kat. 2) in BY Urlaub machen, braucht er eine Genehmigung der Gemeinde dass er für die Dauer des Urlaubs bleiben darf, Gemeinden, durch die du fährst

Das meinte ich... dies ist nicht richtig und die Aussage eures OA ist nicht kompetent
 
Ich muss da noch was klarstellen, es ist tatsächlich nicht so dass man diese Bescheinigung braucht wenn man Urlaub in BY macht.
Der Zoll am Flughafen wollte die Bescheinigung und somit Erlaubnis der Gemeinde haben, sonst hätten sie den Hund sofort wieder zurückgeschickt. Das hatte ich verwechselt, ist auch schon wieder einige Monate her...
Aber jetzt ist es ja geklärt :)
 
Ja jetzt wird es mir auch klar...am Flughafen wird das Importverbot kontrolliert und der Zoll passt da wirklich auf.


Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder
der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)

Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde *))
Vom 12. April 2001
(BGBl I S. 530)

§ 2
Einfuhr- und Verbringungsverbot

(1) Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das
Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der
Hund ständig gehalten werden soll,
eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

...bei Hunden unter 18 Monaten ist der Nachweis übrigens nicht erforderlich, weil davon ausgegangen wird das der Junghund kein gefährlicher Hund ist...wie alt ist euer Herzerl?

seit ihr schon hier? Wenn ja habt ihr sicher die Erfahrung gemacht, das sich mit Kat 2 sehr gut in Bayern leben lässt...

wegen dem keine Schwierigkeiten haben wollen...das liegt mir noch etwas quer...ab und an "prescht" dieser so wunderschöne Freistaat gerne etwas vor und versucht irgend etwas zu verbieten...man soll nicht alles hinnehmen....nur so ein Denkanstoss...sonst ist bald vorbei mit frei für den Bürger
 
Mensch, dann hab ich doch richtig kombiniert :hallo:

du hast die Fiona genommen... :D Herzlichen Glückwunsch zu der Zaubermaus :love:
 
Scotty, wir leben derzeit noch in den USA, werden aber entweder dieses oder naechstes Jahr wieder nach Deutschland zurueckgehen. Er war letztes Jahr im Urlaub mit dabei in Bayern und Ende diesen Monats ist es auch wieder soweit *freu*. Milo stammt ja aus einem US-Tierheim, er ist etwa 3 Jahre alt.

Wir hatten mit ihm in Deutschland keine Probleme (er ist ja Kat.2), es wird halt geguckt weil er eben nicht aussieht wie jeder 08/15-Hund, aber wir haben nur Positives gehoert.

Du hast recht, sicher sollte man jetzt nicht kuschen, nur weil es diese daemlichen Gesetze gibt, aber ich gehe lieber kein Risiko ein solange wir nicht dauernd hier leben. :)
 
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