Aber es kann doch nicht sein, dass es für mich keine Möglichkeit gibt den Hund zu übernehmen. Laut nrw-gesetz gilt das nur wenn öffentliches Interesse besteht.. trifft das denn dann nicht zu? Ich würde den Hund doch dann sozusagen davor 'bewahren' ins Tierheim zu kommen? (alles jetzt nur fall-beispielhaft!!)
Ihr könnt es auf jeden Fall versuchen, manchmal klappt das, je nachdem wie kulant die Behörden sind.
Es sollte Euch aber bewusst sein, dass Ihr kein Recht darauf habt, die Gesetze sagen, dass es nicht geht und sie sind strenger geworden, weil in der Vergangenheit wohl zuviele auf eine solche Ausnahmereglung aus gewesen sind und es regelrecht ausgenutzt haben.
Es wurden fahrlässig solche Hunde in NRW angeschafft und dann hat man darauf gepocht, dass der Hund doch sonst ins Tierheim käme, davon hat man quasi die Nase voll und fühlt sich wohl hintergangen. Zum Teil mit Recht, auch wenn ich die Gesetze nicht gutheiße.
Und auch, wenn der Fall bei Euch anders gelagert ist, fallt Ihr unter dieselbe Reglung.
Aber manchmal, wenn man einen vernünftigen Menschen als Sachbearbeiter hat, kommt es auch heute noch vor, dass sie einem entgegen kommen.
Dazu müsstest Du Dich beim Ordnungsamt erkundigen.
Ich persönlich würde trotzdem vorher mit einem Anwalt sprechen, der sich genaustens mit diesen Gesetzen und was da möglich ist auskennt, weil ich keinen Fehler machen wollte, der Folgen hat, die man nicht wieder in Ordnung bringen kann.
Eine Erkundigung beim Anwalt kostet nicht die Welt, Ihr sollt Ihn ja nicht beauftragen, sondern nur Informationen einholen.
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