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Ich finde es auch nicht schlimm, wenn sie sich meldet. Das hat sie auch in der alten Wohnung schon gemacht. Hier jedoch öfter, lauter und oft mit aufgestellten Kamm.
Deine Sachkunde weist du schon allein dadurch nach, daß du in den letzten zehn Jahren AM STÜCK mind. 2 Jahre einen Hund hattest. Die weist du durch entsprechende Steuernachweise nach.
Nochmal fix n Nachtrag, weil es mir gerade einfiel. Zwei Gemeinden wollten z. B. ZUSÄTZLICH auch noch den...
Öhm, den Hund mal eben für mehrere Monate in NRW unterbringen ist nicht mal eben so ... das würde ich vorher mal abklären, denn in NRW dürfen Listis der Kat 1 nicht mal eben so an Privatpersonen übergeben werden, wenn es länger als 6 Wochen am Stück ist. Dann müssen sie angemeldet werden. Also...
Nur am Rande, diese "Übergangsregel", also quasi die automatische Sachkunde bei langjähriger Hundehaltung, ist in NRW 2016 aus dem LHG gestrichen worden. In NRW müsste daher theoretisch jetzt auch jeder nach 2016 neu Hinzugezogene mit 20/40 Hund die Sachkundeprüfung ablegen.
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