Ich bin 2015 nach NDS gezogen und meine NRW-Sachkunde wurde problemlos anerkannt, zumal ich die in NRW gar nicht gemacht hatte, da ich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der LHV / des LHG nachweisen konnte, dass ich seit mehr als 3 Jahren vorfallsfrei einen Hund gehalten habe. Ich konnte meine Hunde hier problemlos zur Hundesteuer anmelden, die wollten von mir gar nix wissen, ich hab denen gesagt, dass ich schon seit Jahren ununterbrochen Hunde halte und damit war für die die Sache erledigt. Ich hatte zum Beweis sogar die alten Hundesteuerbescheide mitgebracht, wollte niemand sehen.
Die Sachkunde ist nur verpflichtend für Leute, die sich nach dem 1.7.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, so wurde mir erklärt. Da ich schon lange vorher Hunde gehalten habe, würde mich das nicht betreffen.
Zitat: "Als sachkundig gilt, wer in den letzten zehn Jahren vor dem 1. Juli 2011 mindestens zwei Jahre nachweislich und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Als Nachweis gilt z.B. die Anmeldung bei der Stadt."
Gruß
tessa