Umzug nach NDS - Anerkennung Sachkunde?

Juanita

Wir wollten endlich in ein rasselisten-freies Bundesland ziehen und sind jetzt in Niedersachsen gelandet.
Unseren Hund hatte ich schon im Register angemeldet und mir von unserer bisherigen Stadt die mehr als 20jährige vorfallfreie Haltung von Hunden („besondere Rasse“ in NRW) bescheinigen lassen.

Nun wurde mir bei der Anmeldung in der Gemeinde mitgeteilt, dass diese Bescheinigung nicht anerkannt wird, da die Hundehaltung ja nicht in Niedersachsen stattgefunden hat. Ebenso wenig der Sachkundenachweis aus NRW oder der bereits mit unserem jetzigen Hund in NRW gemachte Wesenstest.

Der komplette Hundeführerschein mit Theorie und Praxis müsste also noch mal gemacht werden, was mich natürlich schon ärgert.

Daher wollte ich mal nachfragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, oder ob es sich ggf. lohnt, einen Anwalt einzuschalten, falls es sich um die individuelle Auslegung einer einzelnen Behörde handelt.
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi Juanita ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 12 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ich hatte damit so gar keine Probleme.

Das ist schon absurd.

Ich bin mit meinem Hund (damals gerade 20Wochen alt) aus Hessen nach NDS gezogen.
Ich hab ihn im Register angemeldet und ganz normal auf der Gemeinde und alles war gut.


Ich finde auch gerade keinen Auszug, der darauf hinweist, dass die Haltung in NDS gewesen sein muss :kp:

Hundehalter, die nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Beginn der Hundehaltung einen Hund mindestens 2 Jahre ununterbrochen gehalten haben, gelten grundsätzlich als sachkundig und brauchen die Prüfung nicht abzulegen (Nachweis z. B. durch Hundesteuerbescheid, Versicherungsbescheinigung).
 
Mysteriös.
Wir sind von Sachsen-Anhalt nach NDS gezogen, ganz normal angemeldet und fertig.
Ich besitze ja eh Sachkundenachweis aus Sachsen-Anhalt und Phil haben sie seine zuerkannt weil Amy ja 3 oder 4 Jahre auf ihn gemeldet war.
 
@Juanita

Das würde ich mir nicht gefallen lassen!

Im Zweifel direkt zB den Weidemann als Anwalt einschalten - dann bleibt euch das ganze Gehampel hoffentlich erspart.
 
oder ob es sich ggf. lohnt, einen Anwalt einzuschalten, falls es sich um die individuelle Auslegung einer einzelnen Behörde handelt.
Ich würde mir das nicht bieten lassen und RA Weidemann als Anwalt einschalten..aus Prinzip schon.

Viel Glück!
 
Danke schon mal für die Antworten, das ist ja schon mal hilfreich zu wissen, dass es in anderen Fällen ohne Probleme gelaufen ist.

Da hatte ich schon versucht, möglichst viel im Voraus zu erledigen, und dann so eine Ansage.
Die Rechtsauslegung dieser Behörde scheint doch sehr speziell zu sein, wenn die wirklich nichts anerkennen wird das wohl ein Fall für Herrn Weidemann.

Danke noch mal!
 
Ich bin 2015 nach NDS gezogen und meine NRW-Sachkunde wurde problemlos anerkannt, zumal ich die in NRW gar nicht gemacht hatte, da ich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der LHV / des LHG nachweisen konnte, dass ich seit mehr als 3 Jahren vorfallsfrei einen Hund gehalten habe. Ich konnte meine Hunde hier problemlos zur Hundesteuer anmelden, die wollten von mir gar nix wissen, ich hab denen gesagt, dass ich schon seit Jahren ununterbrochen Hunde halte und damit war für die die Sache erledigt. Ich hatte zum Beweis sogar die alten Hundesteuerbescheide mitgebracht, wollte niemand sehen.

Die Sachkunde ist nur verpflichtend für Leute, die sich nach dem 1.7.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, so wurde mir erklärt. Da ich schon lange vorher Hunde gehalten habe, würde mich das nicht betreffen.

Zitat: "Als sachkundig gilt, wer in den letzten zehn Jahren vor dem 1. Juli 2011 mindestens zwei Jahre nachweislich und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat. Als Nachweis gilt z.B. die Anmeldung bei der Stadt."


Gruß
tessa
 
Ja , so war es bei mir auch in 2015 in NDS.
 
Das ist ja wirklich gut zu wissen.
Ich hatte ja extra das OA in unserem früheren Wohnort gebeten, mir die vorfallsfreie Hundehaltung zu bescheinigen und hab dann sehr sparsam geschaut, als der Herr vom Amt meinte, das sei ja irrelevant weil nicht in NDS.

Es ist ja nicht so, dass ich irgendwelche Befürchtungen, was das Bestehen des Hundeführerscheins angeht, hätte.
Ich sehe nur nicht ein, dass ich alles nun noch mal machen soll, obwohl sich das aus dem Gesetz so nicht ergibt.

@tessa : bei dir ging es um die 40/20 Sachkunde, oder?
Mein Mann und ich haben ja beide die Sachkunde für Kat1-Hunde, zählt aber angeblich auch nicht.
Mal sehen, wie es weitergeht.
Danke für eure Hilfe!
 
Ich musste wie gesagt überhaupt keine Sachkunde machen, weil ich schon seit Ewigkeiten Hunde halte und das nachweisen konnte, das hat sowohl in NRW (da hatte ich nur von 2000 bis 2003 "Listenhunde", Liste 2) und auch in NDS.

Wenn Du schon vor 2011 mindestens 2 Jahre lang Hunde gehalten hast und das belegen kannst, dürftest Du in NDS eigentlich keine Probleme haben. Hier gibts ja auch keine Listenhunde, gibt ja keine Liste.
Hier nochmal ein Link:


Die Hundeführerscheinpflicht in NDS gilt nur für Personen, die sich nach dem 1.7.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben.

Gruß
tessa
 
Ich musste wie gesagt überhaupt keine Sachkunde machen, weil ich schon seit Ewigkeiten Hunde halte und das nachweisen konnte....

Nur am Rande, diese "Übergangsregel", also quasi die automatische Sachkunde bei langjähriger Hundehaltung, ist in NRW 2016 aus dem LHG gestrichen worden. In NRW müsste daher theoretisch jetzt auch jeder nach 2016 neu Hinzugezogene mit 20/40 Hund die Sachkundeprüfung ablegen.


Wie das jetzt bei Umzug nach NDS aussieht, würde ich allerdings auch bei einem Anwalt erfragen.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Umzug nach NDS - Anerkennung Sachkunde?“ in der Kategorie „Wesenstest / Sachkundenachweis“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

PzychoPOPGroove
Wenn sie nach Hessen zieht, wird sie sich auch hier melden den Wohnsitz denke ich ... Bei Gasthunden sieht das wieder anders aus
Antworten
16
Aufrufe
2K
Wiwwelle
Wiwwelle
marismeña
Bei einer evtl. Übernahme des Hundes könntest du aber einen netten TSV mit einbinden, der die Vermitllung des Hundes übernimmt;) Dann hättest offiziell einen Hund aus dem TH und damit das öffentliche Interesse:)
Antworten
8
Aufrufe
826
Bluna#2
Jessy&Bitch
Oh man Du ziehst ja immer weiter weg :hmm:
Antworten
18
Aufrufe
2K
Nightdevil
Nightdevil
Marion
Das mit dem Haus hat sich leider erledigt - auf die interne Ausschreibung hat sich am letzten Tag noch jemand gemeldet und es gleich genommen... :( :(
Antworten
26
Aufrufe
2K
Marion
Marion
A
Ich finde es auch nicht schlimm, wenn sie sich meldet. Das hat sie auch in der alten Wohnung schon gemacht. Hier jedoch öfter, lauter und oft mit aufgestellten Kamm.
Antworten
8
Aufrufe
965
Amstaffprincess
A
Zurück
Oben Unten