Umzug Nds - NRW

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Hi!

Ich habe evtl. die Möglichkeit, ein nettes Häuschen mit Garten zu sehr erschwinglicher Miete zu bekommen - nur leider würde dies bedeuten, daß ich von Niedersachsen nach NRW umziehen müßte.

Da ich momentan bei den verschiedensten Änderungen der HVO's/LHG's nicht völlig up to date bin, würde ich hier mal gern schon einige Infos einholen, bevor ich nächste Woche beim OA in NRW anrufe.

Wie schaut es jetzt konkret mit 40/20er Hunden in NRW aus?

Muß ich sie völlig neu anmelden oder würde die Meldung quasi von unserem jetzigen OA einfach übertragen?

Falls dies nicht der Fall ist: Wenn ich die Abmeldung vom jetzigen OA im neuen OA vorlege - würde das so akzeptiert oder wollen sie die Hunde i.d.R. sehen? (Ich weiß, ist sicher von OA zu OA unterschiedlich, aber vielleicht gibt es Erfahrungswerte?)

Wenn ich einen Sachkundenachweis brauche: Würde die niedersächsische Sachkunde akzeptiert oder muß ich sie neu machen?

Was muß ich sonst noch beachten?

Wie immer danke für Eure Hilfe. :)
 
  • 29. März 2024
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Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Marion,
was die unterschiedlichen HVO`s angeht, bin ich leider auch nicht (mehr) so fit. Du solltest aber auf alle Fälle nach der Höhe der Steuer fragen.
Gruß KoKo
 
Original geschrieben von Marion
Wie schaut es jetzt konkret mit 40/20er Hunden in NRW aus?

Muß ich sie völlig neu anmelden oder würde die Meldung quasi von unserem jetzigen OA einfach übertragen?

LHundG NW
§ 14
Anerkennung von Entscheidungen und Bescheinigungen anderer Länder

Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, sollen von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes gestellten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.


Falls dies nicht der Fall ist: Wenn ich die Abmeldung vom jetzigen OA im neuen OA vorlege - würde das so akzeptiert oder wollen sie die Hunde i.d.R. sehen? (Ich weiß, ist sicher von OA zu OA unterschiedlich, aber vielleicht gibt es Erfahrungswerte?)

"Große" Hunde müssen i.d.R. nicht vorgeführt werden.


Wenn ich einen Sachkundenachweis brauche: Würde die niedersächsische Sachkunde akzeptiert oder muß ich sie neu machen?
Siehe oben.
 
Original geschrieben von Wolfgang


LHundG NW
§ 14
Anerkennung von Entscheidungen und Bescheinigungen anderer Länder

Erlaubnisse, Befreiungen und Sachkundebescheinigungen, die von zuständigen Stellen anderer Länder erteilt wurden, sollen von der zuständigen Behörde anerkannt werden, wenn sie den in diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes gestellten Anforderungen im Wesentlichen entsprechen.


Danke Wolfgang.

Bleibt nur die Frage, ob eine Sachkunde, die aufgrund von mind. 3 Jahre Hundehaltung ohne Vorkommnisse erteilt wurde, in NRW anerkannt wird. Schließlich muß dort ja eine richtige Prüfung abgelegt werden, oder?

Na ja, das werde ich ja beim OA erfahren....

Ich hab ein bißchen Bammel, weil mein Rüde ja von einigen als Soka eingeschätzt wird. Soll ich bei der Anmeldung sagen, daß er ein Doggen-Mix ist, aber einige ihn für einen Kat 1-Hund halten? Oder drauf ankommen lassen, daß mich mal jemand meldet und es auf ein Gutachten ankommen lassen?

Habe keinen Bock, alles was den Umzug angeht in die Wege zu leiten bzw. durchgeführt zu haben, und auf einmal wäre Tau in NRW ein Listi...
 
Original geschrieben von Marion

Bleibt nur die Frage, ob eine Sachkunde, die aufgrund von mind. 3 Jahre Hundehaltung ohne Vorkommnisse erteilt wurde, in NRW anerkannt wird. Schließlich muß dort ja eine richtige Prüfung abgelegt werden, oder?

LHundG NW
§ 11
Große Hunde

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.


Na ja, das werde ich ja beim OA erfahren....
Eine Anfrage beim zuständigen OA empfiehlt sich auf jeden Fall; es gibt solche und solche :( .


Ich hab ein bißchen Bammel, weil mein Rüde ja von einigen als Soka eingeschätzt wird. Soll ich bei der Anmeldung sagen, daß er ein Doggen-Mix ist, aber einige ihn für einen Kat 1-Hund halten? Oder drauf ankommen lassen, daß mich mal jemand meldet und es auf ein Gutachten ankommen lassen?

Habe keinen Bock, alles was den Umzug angeht in die Wege zu leiten bzw. durchgeführt zu haben, und auf einmal wäre Tau in NRW ein Listi...
Kann dir das in NS nicht auch passieren?
 
Ah, daß mit der Sachkunde habe ich überlesen - super :)


Ob mir das in Nds nicht auch passieren kann?

Theoretisch sicherlich, aber ich lebe hier halt auf dem Land, wo mich alle kennen und auch so ziemlich vernünftig sind, was Hunde angeht. Bei "Städtern" (sorry, wenn ich hier jetzt verallgemeinere ;)) bin ich da ein bissel skeptisch - es muß mich ja nur ein netter Nachbar anscheißen, oder jemand, dessen Hunde meine mal angebellt haben - und das tun sie leider immer noch... *seufz*
 
Original geschrieben von Marion
Bei "Städtern" (sorry, wenn ich hier jetzt verallgemeinere ;)) bin ich da ein bissel skeptisch - es muß mich ja nur ein netter Nachbar anscheißen, oder jemand, dessen Hunde meine mal angebellt haben - und das tun sie leider immer noch... *seufz*
Na ja, so ganz unberechtigt ist die Sorge vielleicht nicht; es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt :( .

Verrätst du uns denn, wo es vielleicht hingeht?
 
Minden, Westfalen (Wäre ich dann etwa auch ein OWLer?? *entsetztguck* ;))

Ist ja direkt an der Grenze zu Nds - nur daß ich bislang halt auf der anderen Seite wohne...
 
Original geschrieben von Marion
Minden, Westfalen (Wäre ich dann etwa auch ein OWLer?? *entsetztguck* ;))
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laugh2.gif
 
Hallo Marion,

wenn in den bisherigen Papieren Deines Hundes steht er wäre ein Doggenmix, würde ich dies - und nicht mehr - angeben.

Wozu "schlafende Hunde wecken"?

Wir haben oft bedauert unseren Ivan früher nicht einfach als Boxer/Doggenmix gemeldet zu haben (er ist f. eine BX sehr groß u. schlank). Uns allen wäre viel Streß erspart geblieben.

Habe bisher Erfahrung mit 2 OÄ (wg. Umzug). Bei beiden waren die Leute sehr nett, wenn man einfach mal freundlich nachgefragt hat.

Viel Erfolg!

MfG ChiaraKimberley:hallo:
 
Hi Heike,

Tau ist ja ein Doggenmix - nur viele halten ihn halt für einen Kampfi, weil er doch muskulös und dazu noch gestromt ist...

Und da meine beiden halt nicht die Allerfreundlichsten gegenüber anderen Hunden sind, habe ich halt Angst, daß wir gemeldet werden - und dann läge lt. Hundegesetz NRW die Beweislast, daß er kein Kampfi ist... *seufz*

Na ja, wenn ich das Häuschen kriegen sollte, müssen wir da wohl durch und um so mehr üben üben üben...
 
Sorry, ich muß nochmal nachhaken:

LHundG NW
§ 11
Große Hunde

(4) Als sachkundig zum Halten von Hunden gelten auch Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als drei Jahre große Hunde gehalten haben, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben.

Das hieße, ich bekomme gegen Vorlage einer schriftlichen Erklärung von mir die Sachkunde direkt in NRW ausgestellt, ohne daß ich irgendwelche Papiere/Bescheinigungen/Sachkundenachweis aus Nds. vorlegen oder eine Prüfung machen müßte?
 
Exakt so ist es.

Du musst nur schriftlich bestätigen, dass Du länger als 3 Jahre große Hunde hältst, schon bist Du für einen 20/40er sachkundig.

Manche Gemeinden wollen aber wenn der Hund z.B. erst 1 oder 2 Jahre alt ist, Hundesteuerbescheide sehen, aus denen hervorgeht, dass man 3 Jahre lang Hundesteuer gezahlt und somit einen Hund gehalten hat.

Gruß
tessa
 
Danke, Tessa - dann krieg ich die Sachkunde ja ohne Probleme - wenn es mit dem Häuschen klappt. :)
 
Du musst nur schriftlich bestätigen, dass Du länger als 3 Jahre große Hunde hältst, schon bist Du für einen 20/40er sachkundig.

Oder eine BH-Prüfung die ist sogar für einen Kampfi ausreichend! Ich habe nie einen Sachkundetest gemacht!
 
Hallo Marion,

drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass alles so klappt wie du es dir vorstellst....;)

Wir sind auch erst kürzlich in ein Haus eingezogen...ist ein altes Bauernhaus von 1800 ! Tja so ein eigenes Häuschen ist schon anders als ne Mietwohnung....eigener Garten...keiner der einem etwas vorschreibt....einfach nur klasse...


LG

Anja
 
Muss auch was sagen, was voll nicht zur eigentlichen Frage passt:
Dann wären wir ja quasi Nachbarn :D
Fühle mich ja auch eher als Bückeburger und damit Niedersachse, aber so schlimm ist OWL gar nicht ;)
Und zu den Kosten: € 61,32 je Hund bei 2 Hunden
 
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Aber bitte nicht so doll *mit dem Fuß tap*, dass es zu Erschütterungen kommt.
War doch nur ein Späßchen - fühle mich pudelwohl in Kleinenbremen. :D
 
Mmmh... Ist für viele wahrscheinlich billig, aber immerhin mehr als doppelt so viel wie ich hier zahle... *seufz*

Kodi - dann kommst Du mich aber mal besuchen, oder? ;)
 
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Juanita
Nur am Rande, diese "Übergangsregel", also quasi die automatische Sachkunde bei langjähriger Hundehaltung, ist in NRW 2016 aus dem LHG gestrichen worden. In NRW müsste daher theoretisch jetzt auch jeder nach 2016 neu Hinzugezogene mit 20/40 Hund die Sachkundeprüfung ablegen. Du musst registriert...
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Wenn sie nach Hessen zieht, wird sie sich auch hier melden den Wohnsitz denke ich ... Bei Gasthunden sieht das wieder anders aus
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marismeña
Bei einer evtl. Übernahme des Hundes könntest du aber einen netten TSV mit einbinden, der die Vermitllung des Hundes übernimmt;) Dann hättest offiziell einen Hund aus dem TH und damit das öffentliche Interesse:)
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Oh man Du ziehst ja immer weiter weg :hmm:
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Ich finde es auch nicht schlimm, wenn sie sich meldet. Das hat sie auch in der alten Wohnung schon gemacht. Hier jedoch öfter, lauter und oft mit aufgestellten Kamm.
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