Trostberg / Schnaitsee: Rottweiler verletzt Frau, tötet Pudel

Wie immer wird es hochgeputscht.

Allerdings muß man den Schmerz und die Wut der Besitzer des toten Hundes auch ein wenig verstehen. Jetzt sind alle hier eher vertraut mit den Sokas und viele wissen über das ganze Thema mehr bescheid. Aber viele Menschen eben nicht. Und das die dann gleich versuchen alles in bewegung zu versetzen verstehe ich auch. Ich weiß ehrlich nicht was ich machen würde.

Gute Reise kleiner Pudel.

Irgendwie muß endlich eine Regelung her, dass die Besitzer geprüft werden. Ist doch echt zum kotzen.............

Das mit dem Gutachter ist auch wieder toll. der hat den Hund mit 1.5 Jahren geprüft und dann wars das. Aber auch er kann nichts dafür das sich die gute Dame nicht an Auflagen hält.

Und ob das eine sinnvolle Alternative ist den Hund abzuschieben weiß ich nicht. Man sollte sich erst klar werden ob dieser Hund überhaupt noch eine Chance hat therapiert zu werden und ein normales Leben zu führen
 
<<<bald wird auch abgestimmt, dass für alle Hunde ein genereller Leinenzwang gelten soll.>>>

Na, Schrittchen für Schrittchen geht´s doch in Richtung "unerträgliche Lebensbedingungen für ALLE Hunde und Halter".

Das hundefreie Deutschland rückt näher.
 
<<<bald wird auch abgestimmt, dass für alle Hunde ein genereller Leinenzwang gelten soll.>>>

Na, Schrittchen für Schrittchen geht´s doch in Richtung "unerträgliche Lebensbedingungen für ALLE Hunde und Halter".

Das hundefreie Deutschland rückt näher.

Stimmt, aber nur, wenn wir es zulassen!

Ich darf meine Hunde hier, trotz Leinenpflicht, ohne laufen lassen.
Im Nachbarort hat sich der Bürgermeister gegen eine generelle Anleinpflicht ausgesprochen und sich durchgesetzt!

Es gibt also noch Hoffnung!
 
Ich darf meine Hunde hier, trotz Leinenpflicht, ohne laufen lassen.

Wie hast Du das erreicht? :verwirrt:

Hier interessiert es keinen, wie gut die Hunde im Gehorsam stehen. Argument: "Kann ja sein, dass IHRE Hunde hören, aber die meisten hören eben nicht, und wenn die Besitzer dann sehen, dass Sie Ihre Hunde frei laufen lassen, dann leinen die ihre auch ab."

Also, dass die Hunde im Gehorsam stehen und abrufbar sind, lässt hier keiner gelten.

Wobei ich ja immer in Gegenden fahre, wo ich meine Hunde ableinen kann und darf, aber es wär halt schon schön, mal nur 10 Minuten Anfahrtsweg zum Spaziergang zu haben statt 30.
 
Und da wären wir wieder beim Thema das die Spreu vom Weizen getrennt werden muß. Sonst wird das ganze wirklich unlustig für alle
 
Ich darf meine Hunde hier, trotz Leinenpflicht, ohne laufen lassen.

Wie hast Du das erreicht? :verwirrt:

Hier interessiert es keinen, wie gut die Hunde im Gehorsam stehen. Argument: "Kann ja sein, dass IHRE Hunde hören, aber die meisten hören eben nicht, und wenn die Besitzer dann sehen, dass Sie Ihre Hunde frei laufen lassen, dann leinen die ihre auch ab."

Also, dass die Hunde im Gehorsam stehen und abrufbar sind, lässt hier keiner gelten.

Wobei ich ja immer in Gegenden fahre, wo ich meine Hunde ableinen kann und darf, aber es wär halt schon schön, mal nur 10 Minuten Anfahrtsweg zum Spaziergang zu haben statt 30.

Klar, erster Pluspunkt - NDS

Dann habe ich mir den Mut anderer zu nutzen gemacht, die, erfolgreich, gegen allgemeine Anleinpflicht geklagt haben.
Ich habe einen regen email Verkehr, mit der Gemeinde, über die Urteile gehabt. Sie waren irrigerweise der Ansicht, ich hätte sie nur auszugsweise vorliegen und servierten mir wahllos Textauszüge, die ich richtig stellen konnte. Dann merkten sie wohl, dass ich auch die Urteilsbegründung habe und sie lesen kann.
Mann wollte den Sachverhalt dann klären, und unaufgefordert auf mich zu kommen.
Das war vor mind. drei Jahren.

Meine erste Begegnung, mit dem Ordnungshüter vom OA verlief so, dass er mir sagte, die Hunde müssen angeleint sein, laut Gemeindesatzung. Ich klärte ihn auf, dass die Sache ja wohl noch offen wäre. Darauf meinte er, er könne mich ja nicht zwingen, er wolle nur darauf hinweisen. Jetzt grüßt er freundlich oder schaut weg.

Eine Bekannte bekam, auf Anfrage beim OA, die Antwort, man sähe es gerne, wenn die Hunde angeleint sind, aber man könne niemanden ein Ordnungsgeld verhängen, da die Satzung nicht mit der aktuellen Rechtssprechung konform ist.

Na ja, ich habe seit mind. 30 Jahren Hunde, die fast nur frei laufen (bis auf die beiden Podis, wegen Jagdtrieb), bin bei der Gemeinde bekannt und die wissen , dass ich etwas, dass ich angefangen habe auch durchziehe.
Auf der Suche nach einem Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt war ich schon.
Hatte auch einen gefunden. Dumm nur, er vertritt das Land NRW gegen Hundehalter.:rolleyes:
Aber sonst ein ganz netter Mann.
 
Bald werden Rottweiler mit Pits und Staffs gleichgestellt und vermutlich alles nur, weil die Halter zu blöd sind und / oder die Auflagen nicht einhalten. Erst der Rotti und welche Rasse kommt dann ?

Wenn meine Hunde ein Risiko darstellen, braucht keiner etwas zu verhängen, dann lasse ich sie aus Verantwortungsgefühl einen Mauli tragen. Max the killer war auf mehreren Hundeseminaren dabei und es war sooo entspannend für alle.
Meiner Ansicht nach kann die Strafe gar nicht hoch genug sein, wenn Auflagen bestehen und diese nicht eingehalten werden.
 
Erst der Rotti und welche Rasse kommt dann ?

Vermutlich alles ab einer bestimmten Größe. Die 40/20-Regelung macht´s vor.

@ Podifan

Gut, da hast Du aber "Glück", dass die Rechtslage so unklar ist.

Wenn aber in einem bestimmten Gebiet Leinenzwang herrscht, machen die Behörden für Einzelpersonen normalerweise keine Ausnahme.
 
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