Traumurlaub mit Hund - endlich Wirklichkeit!

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Urlaub mit Hund ist oft ein Problem. Das Angebot ist meist dürftig, und - wenn überhaupt - werden unsere Vierbeiner gerade mal so geduldet. Das kann's doch nicht sein, dachten wir uns und haben gemeinsam mit der REISE QUELLE und dem Reiseveranstalter FALK Autoreisen ein völlig neues "Urlaubskonzept mit Hund" entwickelt. Herausgekommen sind zwei traumhafte Urlaubs-Angebote in Österreich, bei denen nicht nur die Zweibeiner auf ihre Kosten kommen, sondern auch die Vierbeiner. Ein zweimaliges Trainingsprogramm ist ebenso inklusive wie Hundesitting, wenn einmal ein Ausflug ohne Hund ansteht.
Nähere Infos ...

Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
  • 1. Juni 2024
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Hi Strawberry ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Hallo,
is ja wohl etwas makaber in der Zeit von Ein-und Ausreiseverbot!! Ich mußte meinen Dänemarkurlaub storniern und bin mehr als satt!!
Grüßle Sandra
 
Übernommen aus Forum Rottweiler.de.....


+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
-----------------------------------


IS 1c - 641 502/2

Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit dem 21. April
2001 in Kraft. Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und
Verbringungsverbot gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht
übermäßige Beschränkungen z. B. des Reiseverkehrs ergeben, sieht das
Gesetz vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates
durch Rechtsverordnung Ausnahmen von diesem Verbot zulassen kann.

Bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung werden
ab sofort Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach
Deutschland zugelassen.

Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:

* gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich
bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft
insbesondere den Touristenverkehr),

- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen
Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt / verbracht werden,

- Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere
erforderlichen Papiere verfügen (z. B. Abstammungsnachweis, Impfpass,
Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen
Ordnungsamtes).

Bis auf weiteres dürfen die o.g. Hunde eingeführt werden, die
Zollstellen sowie der Bundesgrenzschutz wurden bzw. werden kurzfristig
entsprechend unterrichtet.

Bezüglich Reisen innerhalb des Bundesgebietes bitte ich folgendes zu
beachten:

Im Rahmen des Polizeirechtes liegt die Abwehr von Gefahren durch
gefährliche Hunde grundsätzlich in der alleinigen
Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Ich rege daher an, sich
über die in die Bundesländern geltenden Vorschriften bei der
zuständigen Landesbehörde zu erkundigen, in der Regel ist das
jeweilige Innenministerium der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüssen

Im Auftrag

Detlev Gesche

----------------------------------------------------------------------
Bundesministerium des Innern
Referat IS 1(c) - Rechtstatsachensammlung im Bereich der Inneren
Sicherheit;
Pass- und Personalausweisrecht, Ordnungsrecht

Alt-Moabit 101 A - D, 10559 Berlin
Tel.: (030) 3981-1552, Fax: (030) 3981-1609




Gruß Lupo
 
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