Transponderchips in der Schweiz nicht nach Norm?

Andreas

Mikrochip Pflicht für alle Hunde
veröffentlicht am 10.01.2003, 13:57 Uhr

sd
Basel/Schweiz, 9.1.03

Der Baselbieter Landrat hat das Hundegesetz verschärft: Allen Hunden wird ein Mikrochip eingepflanzt.

Der Kanton Basel-Landschaft ist nach Genf und der Waadt erst der dritte Kanton, der den reiskorngrossen Mikrochip für alle Hunde obligatorisch macht. Noch müssen die Baselbieter Hundehalter allerdings nicht zum Tierarzt eilen: Das Gesetz tritt frühestens Mitte Jahr in Kraft. «Und dann haben alle Eigentümer ein Jahr Zeit, um ihrem Hund den Chip einpflanzen zu lassen», erklärt Kantonstierarzt Ignaz Bloch. Zufrieden mit der Entscheidung des Landrats zeigte sich auch Rolf Kuhny, Präsident der IG der kynologischen Vereine: «Auf dem Chip sind die Daten des Besitzers gespeichert. Wir hoffen, dass nun Schluss ist mit Quälen und Aussetzen von Hunden.»

Neben dem Mikrochip für alle Hunde sieht das neue Gesetz eine Bewilligungspflicht für Kampfhunde vor. Mit dieser Bestimmung zieht das Baselbiet das Gesetz von Basel-Stadt nach. Die Halter müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

"...Auf dem Chip sind die Daten des Besitzers gespeichert..."
Womit der Chip wesentlich mehr Daten entahlten müßte, als die üblichen Norm-Transponder. Ferner können diese schweizer Chips nicht mit einem Norm-Lesegrät gelesen werden, denn die Norm sieht ausschließlich Zahlen als Inhalt vor.

Die gespeicherten Daten des Besitzers müssen sinnigerweise aus alphanumerischen Zeichen bestehen.
Sollte ein Mensch heiraten und seinen Namen wechseln oder einfach nur umziehen, braucht der Hund einen neuen Transponder. Ebenso bei Halterwechsel. So könnte ein armer Hund im Laufe seines 15jährigen Lebens im Extremfall 10 Transponder erhalten. Zwar kann man in jedem Transponder ein Datum angeben, so dass der neueste Chip als solcher identifizierbar ist. Aber total unübersichtlich und umständlich wird's auf jeden FAll.

Ferner fordern manche Länder wie z.B. Norwegen, dass ein einreisender Hund mit Transponder nach ISO-Norm versehen sein muß. eine völlig sinnvolle Regelung. Falls der Chip nicht nach Norm ist, muß der Besitzer ein kompatibles Lesegrät mitführen. So wird der Hund vor dem Urlaub nach Norwegen entweder den elften Transponder bekommen :( oder Herrchen muß ein teures Speziallesegrät anschaffen und mitschleppen.

Wie kommt Rolf Kuhny, "Präsident der IG der kynologischen Vereine", auf die Idee, dieser Transponder würde mit dem Quälen von Hunden Schluß machen?

So ein Schmarrn, meine Herrn!
 
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Hallo Andreas,

die haben sich in der Meldung wahrscheinlich nur falsch ausgedrückt, die Halterdaten kann man bei denen (nehm ich mal an) auch nur erfahren, wenn man die Chip-Nummer bei der zuständigen Stelle meldet und Rückmeldung bekommt.
Da wir unsere Welpen seit ca. 2 Jahren nur noch chippen lassen habe ich mir gedacht, schaff Dir doch für die Fundtieranlage auch so ein Lesegerät an, wenn die Leute heutzutage ihre Hunde chippen lassen, dann brauchen wir so ein Ding, sonst hats ja keinen Sinn. Ob Du es glaubst oder nicht, keines der Fundtiere hatte bisher einen Chip. Nehme das Lesegerät ab und zu mit nach Hause, um zu probieren, ob es funktionstüchtig ist (an meinen Hunden), es funktioniert wirklich, aber wie gesagt, bei ca. 150 Fundtieren im Jahr noch nicht ein Treffer! Und wenn man bei uns auf die Idee käme, ein Gesetz rauszubringen, dass alle, wirklich alle Hunde gechipt werden müssen, wer prüft das nach? Würde es allerdings trotzdem absolut begrüßen!
 
Hmm,
ich habe das auch schon überlegt, ob die Leute einfach nur nicht wissen, wovon sie reden. Ist bei Politikern ja meist so. Zumindest beim Thema Hunde.

Aber der Mann mit dem tollen Titel "Präsident ... kynologisch...", DER müßte doch wissen, wovon er spricht?!

Ich bin für ein Hundegesetz mit diesem Inhalt:
- Pflicht zur Genehmigung vor Welpenproduktion
- Pflicht zur Meldung aller neuen Hunde (neu geworfen oder importiert)
- Pflicht zur Transponderkennzeichnung aller Hunde (so wie ja auch jedes Mofa in Deutschland ein Kennzeichen braucht)
- Zentrale Speicherung aller Transpondernummern mt den zugehörigen Daten bei einer Bundesbehörde (analog dem Kraftfahrtbundesamt, wo alle Autokennzeichne und alle Fahrgestellnummern gespeichert sind)
- Pfliicht zur Meldung bei Änderung der Daten (Umzug, Namensänderung, Hundeabgabe)
- Hundeführerscheinpflicht vor Hundeerwerb (so, wie man in Deutschland zum Mofafahren eine Prüfbescheinigung braucht, ist dies erst recht für Hundeführung erforderlich)

Finanzierung der Bundesbehörde über eine Steuer auf Welpen. Rassewelpen sind ohnehin so teuer, dass eine Abgabe von z.B. 10 Euro kaum ins Gewicht fällt. Und wenn doch, dann kann man sich ja überlegen, statt eines Rassewelpens z.B. einen Hund aus dem Tierschutz zu nehmen.
Finanzierung bei eingeführten Tierschutzhunden über den Haushalt der Kommunen. Diese stellen im Gegenzug die arbeits- und kostenintensive Extrabearbeitung von Hunden bestimmter Rassen ein. Geld ist genug da (z.B. Kosten der Hamburger Halle etwa 3 Millionen DM (!) im Jahr
)
Wenn sich dies auch groß und teuer anhört, so braucht man im Prinzip nur eine redundant ausgelegte Datenbank mit einmaligen Einrichtungskosten von einigen Zehntausend Euro und Betriebskosten von einigen Tausend Euro im Monat. Ein Fachmann für Datenverarbeitung in Teilzeitanstellung würde reichen. Die Eingaben und Abfragen werden ohnehin per Datenfernübertragung gemacht. Im Prinzip braucht man das, was TASSO jetzt schon hat, nur etwas größer und halt amtlich. Im Vergleich zu den Kosten, die z.B. das LAnd Niedersachsen durch die für nichtig erklärte Gefahrtierverordnung zwei Jahre lang hatte, wären diese Kosten deutlich geringer.

Durchsetzung durch Stichprobenkontrollen, analog zu allgemeinen Verkehrskontrollen zur Führerscheinüberprüfung.

"Guten Tag, Allgemeine Hundekontrolle. Darf ich bitte Ihren Hundeführerschein sehen? Auf welcher Seite hat Ihr Hund den Transponder - piep - ja, der ist elsbar, vielen Dank, schönen Spaziergang noch. Darf ich Ihrem Hund ein Frolic geben?"

Alternativ zum obigen positiven Beispiel: Bußgeld für nicht gechipten Hund (mindestens die Kosten, die ein Chip kosten würde) und Bußgeld für Hundeführen ohne Hundeführerschein: Gestaffelt... und dies Bußgeld könnte die Zentralstelle finanzieren helfen

Mit diesen Maßnahmen hätten wir praktisch keine ausgesetzten Hunde mehr.
 
Kann ich unterschreiben,

bis auf Hundeführerschein vor Erwerb des Hundes (wie beim Mofa) Bei der Mofa-Prüfung hab ich ja ein Mofa zur Verfügung von der Fahrschule, wie mach ich das mit dem Hund?
 
Ich glaube, für ein Mofa machst du nur eine theoretische Prüfung, nennt sich auch nicht "Führerschein" sondern "Prüfbescheinigung".

Die theoretische Prüfung, z.B. die des wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Hundeschule mit fremden Hund - wäre denkbar z.B. mit Tierheimhunden.
 
Prima Idee, Andreas

und die Tierheimhunde hätten auch was davon, aber ob sich das praktisch machen lässt?
 
Andreas,

bei den Beratungen zum NHundG wurde auch über Chips mit erweitertem Informationsspeicher diskutiert.

Diese sollen sich auch mit den international üblichen Lesegeräten ablesen lassen (wobei dann eben nur die übliche Registriernummer angezeigt wird)

Diese Registriernummer ist wie üblich unveränderbar im Chip enthalten, die Zusatzinformation ist von außen programmierbar (muss ja jeweils vom TA oder der ausstellenden Behörde eingetragen werden), somit müssten sich diese Zusatzdaten auch ohne Eingriff ändern lassen, also keine Panik auf der Titanic.
 
welchen Vorteil sollten Zusatzdaten auf einem umprogrammierbaren Chip haben?

Nachteile:
- teurer
- Aufwand für Umprogrammierung für den Halter
- Aufwand für die Stellen, die das Schreibgerät für die Umprogrammierung anschaffen müssen
- wenn sie umprogrammierbar sind, sind sie nicht fälschungssicher
- evtl. mit manchen Geräten inkompatibel

Für die Kosten, die
- der Mehrpreis gegenüber den millionenfach produzierten ISO-Standard-Chips
- die Programmiergeräte bei Tierärzten und/oder Ordnungsämtern
- die speziellen Lesegeräte
kosten, kann man lieber weitere kleinere Tierheime und Ordnungsämter, evtl. auch Polizeistationen, mit den preiswerten Standard-Lesegeräten ausstatten.

Eine zentrale Registrierstelle ist ohnehin notwendig, denn nur mit einer Zentralstelle kann überprüft werden,
- ob der Hund vermißt wird. (Diebstahl, Fundunterschlagung, Ehestreitigkeiten mit 'entführtem' Hund)
- ob der Hund tatsächlich gemeldet ist, denn ein Chip kann eine Totalfälschung sein mit ausgedachten oder echten Halterangaben.

Ein programmierbarer Chip kann natürlich von irgendwem programmiert werden mit irgendwelchen Daten. Man denke nur mal an die elektronischen Kilometerzähler in modernen Autos. Da gibt es jede Menge graue Schafe, die den programmierten Kilometerstand "justieren". Auch Chips zur Motorsteuerung, z.B. für die freiwillige 250-km/h-Begrenzung werden von Leuten, die es wollen, mal eben umprogrammiert

Was ich mir vorstelle, ist eine Zentralstelle, die aus einer ausfallsicheren Datenbank besteht (Energie- und Daten-Redundanz, Hochverfügbarkeit > 99,9 %). Um teure Personalkosten zu sparen, könnte man ein computergestütztes Sprachbediensystem einsetzen, so ähnlich wie derzeit bei Microsoft die Aktivierung der XP-Software läuft:
- Authentifizierung der abfragenden Stelle durch PIN und TAN (wie beim Postbankbanking)
- Eingabe der ISO-Codenummer über Telefontastatur oder Spracherkennung.
- Automatischer Rückruf des Systems bei der hinterlegten Rückrufnummer mit Ansage der Datenbankinhalte
(alternativ SMS auf Handy oder Fax oder email oder ...)

Damit wäre jederzeit an jedem Ort eine sekundenschnelle Abfrage gewährleistet.
Bei gezielten Kontrollen würde ohnehin mit einem PC gearbeitet, z.B. Kopplung (Bluetooth) des Transponder-Lesegeräts an ein Notebook, was per GSM mit der Datenbank verbunden ist.
 
U.a. deshalb hat man es in Niedersachsen dann ja auch gelassen, einer der wenigen Punkte wo unsere Einwände gehört worden sind.

Und in der Schweiz war halt schon immer alles etwas anders. ;)
 
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