Strawberry
20 Jahre Mitglied
"Ordnungsämter überfordert" - Doch Saar-Behörden ziehen positive Bilanz der Verordnungen
Saarbrücken (gf). Ein Tierarzt brachte es gestern im Gespräch mit der
"Saarbrücker Zeitung" auf den Punkt: "Wir werden irgendwann wieder einen Fall Volcan haben." Volcan hieß der Junge, der im letzten Jahr beim Angriff eines Kampfhunds tödlich verletzt wurde. Dieser Fall löste eine heftige Debatte über gefährliche Hunde aus, die in die Verordnungen der Bundesländer zum Schutz vor gefährlichen Hunden mündete. Letzten Freitag billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz. Die Kritik der Tierärzte geht in zwei Richtungen. Zum einen seien die Ordnungsämter mit den Hundeverordnungen überfordert, weil es zu wenig geschultes Personal gebe, das die problematischen Rassen
identifizieren könnte. Zum anderen wird berichtet, dass Leute mit Hunden, die zu den Kampfhunderassen gezählt werden, beim Tierarzt eine schriftliche Einstufung ihres Vierbeiners als Mischling erreichen wollten. Tierarzt Hans-Friedrich Willimzik, im Saarland auch Chef des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH), hat es erlebt: "Bei uns gibt es Anfragen für derartige Umwidmungen." Nach der Verordnung sind alle Hunde verboten, die sich als gefährlich erwiesen haben. Die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull Terrier dürfen nur gehalten werden, wenn ein Sachkundenachweis des Halters und ein Wesenstest des Hundes vorliegt. Kritik übt auch der Saarbrücker Rechtsdezernent Jürgen Wohlfahrt: "Die Städte sind mit der Verordnungs-Lösung nicht glücklich." Willimzik ist auch dagegen, dass man überhaupt bestimmte Rassen als "gefährlich" oder "Kampfhund" einstufe. Denn bei dieser Einstufung fielen die Mischlinge raus, die
genauso gefährlich sein könnten. Und in Großbritannien sei man von der Auflistung bestimmter Rassen wieder weggekommen: "Das hat nichts gebracht." Gleichwohl bestätigten die Ordnungsämter in Köln und Frankfurt, dass sich mit den Verordnungen die Situation in den Städten verändert habe, zum Teil auch, weil Hundehalter ihren Vierbeiner
frustriert im Tierheim abgaben. Der Kölner Herbert Powalka sagte: "Die Leute mit Kampfhunden sind verschwunden." Das saarländische Sozialministerium zog eine positive Bilanz: "Die Verordnung ist bisher
auf eine breite Zustimmung gestoßen." Im Saarland wurden bisher rund 300 Hunde im Sinne der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden gemeldet. Die Kurse für den Sachkundenachweis seien angelaufen.
Ihre Meinung
Ihr direkter Draht zur Themen- Redaktion Leserbrief-Forum Schreiben Sie Ihre Meinung zu unseren Themen
Rolf Borkenhagen Vorsitzender Tierversuchsgegner Saar - Menschen für
Tierrechte
Bis dann
Sylvia & Kira
Saarbrücken (gf). Ein Tierarzt brachte es gestern im Gespräch mit der
"Saarbrücker Zeitung" auf den Punkt: "Wir werden irgendwann wieder einen Fall Volcan haben." Volcan hieß der Junge, der im letzten Jahr beim Angriff eines Kampfhunds tödlich verletzt wurde. Dieser Fall löste eine heftige Debatte über gefährliche Hunde aus, die in die Verordnungen der Bundesländer zum Schutz vor gefährlichen Hunden mündete. Letzten Freitag billigte der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz. Die Kritik der Tierärzte geht in zwei Richtungen. Zum einen seien die Ordnungsämter mit den Hundeverordnungen überfordert, weil es zu wenig geschultes Personal gebe, das die problematischen Rassen
identifizieren könnte. Zum anderen wird berichtet, dass Leute mit Hunden, die zu den Kampfhunderassen gezählt werden, beim Tierarzt eine schriftliche Einstufung ihres Vierbeiners als Mischling erreichen wollten. Tierarzt Hans-Friedrich Willimzik, im Saarland auch Chef des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH), hat es erlebt: "Bei uns gibt es Anfragen für derartige Umwidmungen." Nach der Verordnung sind alle Hunde verboten, die sich als gefährlich erwiesen haben. Die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull Terrier dürfen nur gehalten werden, wenn ein Sachkundenachweis des Halters und ein Wesenstest des Hundes vorliegt. Kritik übt auch der Saarbrücker Rechtsdezernent Jürgen Wohlfahrt: "Die Städte sind mit der Verordnungs-Lösung nicht glücklich." Willimzik ist auch dagegen, dass man überhaupt bestimmte Rassen als "gefährlich" oder "Kampfhund" einstufe. Denn bei dieser Einstufung fielen die Mischlinge raus, die
genauso gefährlich sein könnten. Und in Großbritannien sei man von der Auflistung bestimmter Rassen wieder weggekommen: "Das hat nichts gebracht." Gleichwohl bestätigten die Ordnungsämter in Köln und Frankfurt, dass sich mit den Verordnungen die Situation in den Städten verändert habe, zum Teil auch, weil Hundehalter ihren Vierbeiner
frustriert im Tierheim abgaben. Der Kölner Herbert Powalka sagte: "Die Leute mit Kampfhunden sind verschwunden." Das saarländische Sozialministerium zog eine positive Bilanz: "Die Verordnung ist bisher
auf eine breite Zustimmung gestoßen." Im Saarland wurden bisher rund 300 Hunde im Sinne der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden gemeldet. Die Kurse für den Sachkundenachweis seien angelaufen.
Ihre Meinung
Ihr direkter Draht zur Themen- Redaktion Leserbrief-Forum Schreiben Sie Ihre Meinung zu unseren Themen
Rolf Borkenhagen Vorsitzender Tierversuchsgegner Saar - Menschen für
Tierrechte
Bis dann
Sylvia & Kira