Hallo in die "Sugar-Runde:
Nach einen kurzen Ausflug in die Katzenwelt und Hundetrainerausbildung, wieder zurück zu Sugar.
Hier geht dabei ja im Wesentlichen mittlerweile um eine mögliche Weitergabe/Vermittlung, die ja laut "Hundemausi" (in ihrer Eigenschaft als schreibende Gnadenhofvertreterin) nicht möglich sein, da von Behördenseite untersagt.
Als hierzu Zweifel aufkamen, schrieb "Puck" am 27.12.06
Puck schrieb:
@kallanka:
Ich fragte, ob jemand von denen irgendwelche Gründe kennt, ich wollte sie ihnen nicht erklären, denn ich kenne Gründe.
Nun, wirkliche zutreffende Gründe konnte er nicht benennen (ich hatte deswegen auch mit ihm telefoniert). Seine späteren Äusserungen machten bestenfalls den Eindruck, das Thema flachzuhalten, oder davon abzulenken.
Am 15.01.07 setze ich hier die Mitteilung ein, dass das Veterinäramt als zuständige Landkreisbehörde keinen Wesenstest und keine Weitergabe explizit untersagt hat.
http://forum.ksgemeinde.de/showpost.php?p=858793&postcount=589
Eine weitere zuständige Behörde (die nun allerletzte) ist das Ordnungsamt der Stadt Wangen, in dessen Bereich der Argenhof fällt. Hier lag mir bislang nur eine telefonische Auskunft vor, die ich heute schriftlich bestätigt bekam.
(Für Zweifler: Nicht als Mail, sondern als unterschriebenen Brief). Das OA teilt mir darin mit:
....dass weder eine Untersagungsanordnung für einen Verhaltenstest, noch ein Verbot für eine Weitervermittlung besteht. Ein aktueller Antrag auf Zulassung der Hündin "Sugar" zu einem Verhaltenstest liegt nicht vor.
Der 3. Wesenstest aus Hamburg ist dem OA auch nicht bekannt, ebensowenig wie die Anfechtung der ersten beiden Teste in Hamburg.
Es bleibt also bei den Feststellungen von "RiSchäBoCo" vom 13.01.07:
RiSchäBoCo schrieb:
Zurück zu den Fakten:
1. Sugar wurde an den Verein übergeben nichht an Frau Rohn, siehe Vertrag hier im Thread.
2. Der Vertrag läßt grundsätzlich eine Weitervermittlung zu (die auch an eine Frau Rohn möglich wäre) unter der Voraussetzung einen Wesenstest machen zu müssen.
3. Dei Behörde vor ort hat eine Zwingerhaltung , wie sie die LHuVo vom BW vorsieht angeordnet, weil nicht sichergestellt ist, dass Besucher oder andere Unbeteiligte gem. Verordnung gefährdet sein könnten.
4. die Vereinssatzung sieht eine Weitervermittlung ausdrücklich vor.
Wenn nun all diese Faktoren betrachtet werden bleiben die gewohnten Fragen offen:
a) will man Sugar das restliche Leben in einer Zwingerhaltung haben.
b) warum werden die Gründe für die Nichtanmeldung zum Wesenstest nicht dargelegt oder eine Ablehnung veröffentlicht, um alle Spekulationen zu beenden.
Es ist sicher auch müssig, dass sich "Puck" oder "Hundemausi" in Freundschaft oder Vertretung des Gnadenhofes zu Punkt 4.a)+b) äussern.
Eine verbindliche und nachvollziehbare Stellungnahme kann nur vom Vereinsvorstand und dort letztendlich von der 1.Vorsitzenden Frau Ch.Rohn kommen.
Die derzeitigen Informationen lassen nur den Schluss zu, dass man seitens des Vereins Sugar nicht weitergeben
will, obwohl die Satzung anderes vorsieht und obwohl im letzten Jahr ca. 60 Hunde weitergegeben wurden. Nur Sugar eben nicht. Und dass hier vielleicht eine besonders enge und innige Bindung der Hündin zu Büromitarbeiter besteht, bei denen sie sich ja tagsüber aufhalten soll, kann bei der Fluktuation an Bürokräften in den Jahren 2005 und 2006 wohl auch ausgeschlossen werden.
Als einzig offene Frage bleibt für mich nun noch: Wo ist der 3. Wesenstest abgeblieben und warum liegt er den Behörden im Allgäu nicht vor?
Grüße Klaus