Sugar geht's gut............ (?)

Hauptkritikpunkte in Bezug auf Sugar (und um die geht es ja primär in diesem Thread) sind doch:

Sie lebt im Zwinger und nicht in der Privatwohnung von Christiane Rohn.
Möglicherweise, weil dort mehrere Privathunde gehalten werden und Sugar nur bedingt verträglich ist. In einen anderen Privathaushalt, z.B. von Mitarbeitern, kann sie nicht gegeben werden, da sie den Hof ja zum jetzigen Stand nicht verlassen darf.

Sugar steht nicht zur Vermittlung und es wird kein weiterer Wesenstest vorbereitet. Möglicherweise gibt es auch Auflagen des Landes BW? Wie auch immer, die Gründe hierfür kennt niemand, es wird vermutet und spekuliert.

Sugar wird vom Hof zwar zu Promotionzwecken genutzt, es wird aber nicht hinreichend oder gar nicht mit ihr gearbeitet.

Da sich das ganze hier meiner Auffassung nach im Kreis dreht und mir als Informationsquelle wenig dienlich bzw. zuverlässig scheint (da stimme ich Nemesis zu), werde ich mich von Hamburg aus erkundigen. Möglicherweise hält jemand Kontakt zum Hof bzw. weiss Näheres.

LG von
Dingo
 
Tommy, aber als Familienhund DARF und KANN Sugar dort nunmal nicht leben!

1. Zwingeranordnung für Vereinshunde und offenbar keine Bemühung, Sugar zumindest zum Privathund von Frau Rohn zu machen.

2. Sugars Unverträglichkeit mit dem Rest von C.R.s Privatrudel.

Und wenn ihr ursprüngliches Vorhaben nunmal nicht mehr umsetzbar ist, sollte man zu Sugars Wohn über Alternativen nachdenkeen!
 
Tommy - guter Tip ... lies dir einfach die restlichen Threats zum Thema Gnadenhof bzw. Sugar durch, von vorne bis hinten.

Nur, weil du vielleicht Sugar bei einer Führung zu Gesicht bekommen hast, heisst es nicht, dass diese auch wirklich die restlichen Tage im Monat ausserhalb des Zwingers lebt, das ist ja auch das, um was es hier und in den anderen Threats geht.

Am Besuchertag ist alles schön, aber es ist nur 1x im Monat Besuchertag, was ist an den anderen Tagen? ;) Und ein einzelner Tag lässt einen noch lange nicht hinter die Kulissen blicken.

By the way, was hat jetzt das Thema "Gebärmaschine" mit einer Weitervermittlung zu tun?? :gruebel:

Im übrigen kann ich mich Natalie nur anschliessen ... :unsicher:
 
Dingo schrieb:
Möglicherweise gibt es auch Auflagen des Landes BW?

Gegen eine Vermittlung? Völlig unlogisch! Sie könnten höchstens eine Vermittlung innerhalb des Landkreises des Gnadenhofes untersagen, zu allem anderen reicht ihr Einfluss nicht. Darüber hinaus müsste BW froh sein (so wie Hamburg auch froh war), wenn ein Hund wie Sugar aus deren Zuständigkeitsberreich verschwindet!

Da sich das ganze hier meiner Auffassung nach im Kreis dreht und mir als Informationsquelle wenig dienlich bzw. zuverlässig scheint (da stimme ich Nemesis zu), werde ich mich von Hamburg aus erkundigen. Möglicherweise hält jemand Kontakt zum Hof bzw. weiss Näheres.

Hä??? Dir reichen Aussagen direkt vom Herrn Schreiber, die legolas jüngst hier eingestellt hat, nicht aus? Dir reicht die hier persönlich getätigte Aussage vom ehemaligen 2. Vorsitzenden des Vereins "Lebenswürde für Tiere e.V.", dem die Originalunterlagen vorliegen, nicht aus?

Also was bitte war denn hier im Thread Spekulation und nicht belegt? Man kann es mit dem Misstrauen auch übertreiben.

Aber erkundige dich ruhig, warum auch nicht. Nur wie du die Glaubwürdigkeit der Leute hier anzweifelst, gefällt mir nicht...

Nemesis, ich glaube ne Mail von mir von vorgestern ist schon wieder in deinem Spam gelandet...
 
mollywoman schrieb:
Grund dafür ist, dass dieser Test durch die zuständigen Behörden von Anfang an untersagt wurde. Eine Vermittlung wurde ebenfalls ausgeschlossen und könnte zudem ohne den bestandenen Wesenstest nur unter sehr schwierigen Bedingungen durchgeführt werden.
Ehe wir uns hier in Spekulationen ergehen, ich werde die betroffenen Behörden einmal befragen.
Hamburg kann hier ausgeschlossen werden, da ja erst gestern/vorgestern die Mitteilung kam, dass von dort keine grundsätzlichen Einwände bestehen.
Infrage kommen als nur noch das Ordnungsamt in Wangen und das Veterinäramt in Ravensburg.

?Sugar? würde aus unserer Sicht den in Baden Württemberg zu absolvierenden Wesenstest jederzeit und ohne jegliche weitere Vorbereitung bestehen.
Ds glaube ich gern.

Sie ist der absolute Liebling aller auf dem Hof befindlichen Personen und fühlt sich hier sichtlich wohl.
Das muss ich so erst einmal hinnehmen.
Grüße Klaus
 
Man oh man, können wir endlich davon abgehen, dass immer wieder über die Möglichkeiten einer Weitervermittlung spekuliert wir.

Aus dem Vertrag geht klar hervor, dass an eine Weitervermittlung bestimmte Forderungen gestellt sind (in der Hauptsache wohl mit dem Ziel Sugar ein für alle mal von Hamburg fernzuhalten), diese aber nicht unmöglich ist.
ein entscheidender Punkt ist ein Wesenstest (ob nu unbedingt nötig oder nicht, sei dahingestellt), wenn Sugar den besteht,ist das ein Argument mehr für eine Vermittlung.
Und nach den neuesten Auflagen kann Frau Rohn den Hund, der dem Verein gehört, nicht einfach als Familienhund halten und schon garnicht ohne die Vertraglichen Bedingungen (also Wesenstest und ggf. Zustimmung der Hamburger Behörde).
Schön, wenn es Sugar irgendwann einmal auf dem Hof gutgieng, jetzt muß sie im Zwinger leben, das ist jetz hier über weisnichtwieviel Seiten immer wieder auch belegt worden, könner wir also endlich diese Ja-Aber-Tour aufhören.
Uups, meine Antwort bezieht sich auf Post #320 von tommytiger
 
Natalie schrieb:
Und wenn ihr ursprüngliches Vorhaben nunmal nicht mehr umsetzbar ist, sollte man zu Sugars Wohn über Alternativen nachdenkeen!

Stimme zu. Zwingerhaltung, gerade für Sugar mit ihrer Vorgeschichte, gefällt mir gar nicht. Gebe allerdings zu bedenken, dass der Hof Sugars Zuhause ist und Christiane Rohn ihre Bezugsperson. Beides hat Sugar nun wirklich schon oft genug verloren. Die Alternative zur Unterbringung im Zwinger sollte sich schon im Rahmen des Hofes bewegen, denke ich.


Natalie schrieb:
Hä??? Dir reichen Aussagen direkt vom Herrn Schreiber, die legolas jüngst hier eingestellt hat, nicht aus? Dir reicht die hier persönlich getätigte Aussage vom ehemaligen 2. Vorsitzenden des Vereins "Lebenswürde für Tiere e.V.", dem die Originalunterlagen vorliegen, nicht aus?

Also was bitte war denn hier im Thread Spekulation und nicht belegt? Man kann es mit dem Misstrauen auch übertreiben.

Aber erkundige dich ruhig, warum auch nicht. Nur wie du die Glaubwürdigkeit der Leute hier anzweifelst, gefällt mir nicht...
Natalie, ich zweifle nicht alle Aussagen an und nicht Deine Glaubwürdigkeit oder die anderer Leute. Ich denke lediglich, die Diskussion dreht sich im Kreis und lässt trotz einiger Belegbarkeiten noch genügend Raum für Spekulationen. Daran möchte ich mich nicht beteiligen. Hier in Hamburg gibt es nunmal Leute, die sich sehr für den Hund eingesetzt haben, und die möglicherweise Kontakt halten. Was spricht dagegen, sich dort zu erkundigen?
 
Natalie schrieb:
Nunja, es könnte THEORETISCH natürlich möglich sein, dass die zuständige Behörde, die die Wesenstest auf dem Gnadenhof abnimmt, sich weigert, dies bei Sugar zu machen, oder? Hier in NRW wäre dies nicht möglich, denn man könnte den Test dann ja einfach in einer anderen Stadt machen, aber mit den Bestimmungen in BW und den ggf. gesonderten Bedingunen für Gnadenhof/Tierheimhunde kenne ich mich nicht aus.

So die entsprechende Verordnung aus BaWÜ:

Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer
Impfschutz gegen Tollwut. Hunde, die wegen Täuschungsversuchs des Halters
bereits von einer Verhaltensprüfung ausgeschlossen worden sind, den
praktischen Teil einer Verhaltensprüfung im Sinne des § 1 Abs. 4 PolVOgH
nicht bestanden haben, sowie Hunde, deren Gefährlichkeit sich bereits auf
andere Weise erwiesen hat, werden nicht zur Prüfung zugelassen


Also können die Behörden ganz klar diesen Test verweigern und die Aussage des Hofes stimmt soweit.



Natalie schrieb:
Ziemlich lächerlich ist hingegen die Aussage, die Behörden hätten die Weitervermittlung verboten. Für Hamburg stimmt dies ja nicht, wie wir wissen und die Behörden in Amtzell/Ravensburg haben damit rein gar nichts zu tun und auch nix zu sagen! Damit hat nur die Behörde des neuen Besitzers etwas zu tun und in diesen speziellen Fall eben Hamburg.

Wollen die us eigentlich verarschen? Langsam werd ich sauer...


Im Prinzip stimmt auch diese Aussage, den Voraussetzung einer Vermittlung ist ja das bestehen eines Verhaltenstest, da dies aber aus den oben Genannten Gründen nicht möglich ist, verbieten impliziet die Behörden aus Hambrug eine Vermittlung.
 


der 2. Absatz gibt mir immer noch zu denken:

Den nach der Durchsuchung zunächst möglicherweise zu Tage getretenen augenscheinlichen Eindruck und die im Bericht des Veterinäramtes danach vorgenommene Bewertung als vorbildliches Projekt in einer tadellosen Einrichtung haben die Ermittlungen nicht bestätigt.


Was sagt uns das denn ? Das bei der Durchsuchung alles in Ordnung war? Oder wie kam es zu diesem Eindruck?
 
Ich habe eben eine weitere Mail an den Hof geschickt und warte mal ab ob da noch weiter Infos zu kommen, weshalb angeblich ein neuer WT untersagt wurde. Was ich ehrlich gesagt nicht glaube. Habe mal um Kopien gebeten.

Mollywoman
 
Huhu legolas,

ja genau sowas meinte ich. Dass sowas möglich ist, dachte ich mir schon. Müsste man erfragen, ob dies in diesem Fall so ist. Ich nehme an, Klaus ist schon dabei :D

Stutzig hingegen macht mich dann wieder die Aussage des Hofes:
Eine Vermittlung wurde ebenfalls ausgeschlossen und könnte zudem ohne den bestandenen Wesenstest nur unter sehr schwierigen Bedingungen durchgeführt werden.

Ausgeschlossen wurde sie eben nicht! Von wem auch außer vom Hof selbst? Und ohne Test wäre es also schwierig? Nicht aber unmögich?

Ist das nicht alles etwas widersprüchlich? *kopfkratz*
 
mollywoman schrieb:
Ja ist ja auch ok, aber du weisst genau so gut wie ich das Sugar den 3 Test bestanden hat.
Und wie gesagt ich warte halt ab was noch an infos vom Hof an mich geschickt wird.

Stimmt aber der war in Hamburg,und ob den die Behörden hier annerkennen ist eine ganz andere Sache.
 
legolas schrieb:
...den
praktischen Teil einer Verhaltensprüfung im Sinne des § 1 Abs. 4 PolVOgH
nicht bestanden haben, sowie Hunde, deren Gefährlichkeit sich bereits auf
andere Weise erwiesen hat, werden nicht zur Prüfung zugelassen


Also können die Behörden ganz klar diesen Test verweigern und die Aussage des Hofes stimmt soweit.

Deine Schlussfolgerung ist insofern falsch, dass gegen die ersten beiden Tests erfolgreich geklagt wurde. Diese Tests sind ungueltig und belegen eben nicht die Gefaehrlichkeit des Hundes. Der letzte Test hat somit Gueltigkeit.
 
PerlRonin schrieb:
Deine Schlussfolgerung ist insofern falsch, dass gegen die ersten beiden Tests erfolgreich geklagt wurde. Diese Tests sind ungueltig und belegen eben nicht die Gefaehrlichkeit des Hundes. Der letzte Test hat somit Gueltigkeit.


Erstens ist die Frage, ob die Behörden hier in BaWü die Hamburger Tests überhaupt annerkenne, und zweitens könne die sich IMHo ganz auf den Passus

"sowie Hunde, deren Gefährlichkeit sich bereits auf
andere Weise erwiesen hat, werden nicht zur Prüfung zugelassen"

Und sagen, Sugar hat sich als gefärhlich erwiesen, also kein Test.

Was jetzt wirklich Sache ist, wissen wir ja nicht, aber IMHo können die Behörden wg. diesem Passus den Test ablehnen.
 
legolas schrieb:
Erstens ist die Frage, ob die Behörden hier in BaWü die Hamburger Tests überhaupt annerkenne, und zweitens könne die sich IMHo ganz auf den Passus

"sowie Hunde, deren Gefährlichkeit sich bereits auf
andere Weise erwiesen hat, werden nicht zur Prüfung zugelassen"

Und sagen, Sugar hat sich als gefärhlich erwiesen, also kein Test.

Ja, aber wie erwiesen? Das kann ja nur durch einen Vorfall - gibt's keinen - oder durch einen Test - nicht rechtens durchgefuehrt - belegt werden. Alles andere waere Willkuer, die keiner rechtlichen Grundlage entspricht.

Die Bilder der "Beissmaschine" stammen alle von den ungueltig geklagten Tests, bei denen die Huendin sichtlich misshandelt wurde (siehe den Videoausschnitt vom NDR, wo die Huendin an zwei Leinen haengt, und DFP nach ihr tritt).

Es gibt keine erwiesene Gefaehrlichkeit dieses Hundes.
 
Ich denke auch, sollte es diese Untersagung der Testung tatsächlich geben, könnte man bestimmt dagegen vorhgehen.
Aber daran hat der Hof ja gar kein Interesse. Er will ja gar nicht vermitteln, warum also für den Test kämpfen, den Sugar dort ja wohl nicht braucht. Ob sie ihn bräuchte, um von Frau Rohn privat übernommen zu werden, wäre noch zu klären...
 
PerlRonin schrieb:
Es gibt keine erwiesene Gefaehrlichkeit dieses Hundes.

Dem kann ich nur zustimmen zumal es genügend Fotos und Fideoaufnahmen von privatpersonen gibt als auch die aussage vom Hof selbst das es kein problem wäre Sugar dur einen erneuten WT zu bekommen weil total unproblematisch.

Mollywoman
 
Ja das sagst du und so sehe ich es auch, aber wie sehen das die Behörden ?

Ob die nach der ganzen Medienhetze von BLÖD "Hamburg gefährlichster Hund" oder Jauch(e)s Bilder mit dem Kinderwagen, die ganze Sache noch so rational sehen wie wir ?

Da habe ich aber leise Zweifel !
Aber warten wir mal ab, vieleicht bekommen wir von dem Hof eine Info aus welchem Grund die Behörden den VT ablehnen.
 
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