Sugar geht's gut............ (?)

Kann mich in dem Fall Perl nur zustimmen.

Es kam nie zu einem Vorfall mit Sugar ausserhalb des Tierheims.
Die Fälle, die mit der Kamera dokumentiert wurden sind Teil der WT, gegen welche geklagt wird / wurde. Also dürfen diese nicht als "erwiesene Gefährlichkeit" herangezogen werden.
 
  • 21. Juni 2024
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legolas schrieb:
So die entsprechende Verordnung aus BaWÜ:
Voraussetzung für die Zulassung zur Verhaltensprüfung ist ein wirksamer
Impfschutz gegen Tollwut. Hunde, die wegen Täuschungsversuchs des Halters
bereits von einer Verhaltensprüfung ausgeschlossen worden sind, den
praktischen Teil einer Verhaltensprüfung im Sinne des § 1 Abs. 4 PolVOgH
nicht bestanden haben, sowie Hunde, deren Gefährlichkeit sich bereits auf
andere Weise erwiesen hat, werden nicht zur Prüfung zugelassen


Also können die Behörden ganz klar diesen Test verweigern und die Aussage des Hofes stimmt soweit.

Warum Legolas?
Ist Sugar nicht geimpft? - kann ich mir nicht vorstellen
Hat der Halter (Gnadenhofverein) getäuscht? Im Zusammenhang mit einem WT? - ich glaube nicht
Hat Sugar in BaWü eine Verhaltensprüfung nicht bestanden? - nein
Hat Sugar ihre Gefährlichkeit unter Beweis gestellt? - nein

Warum also Legolas?
Grüße Klaus

legolas schrieb:
Aber warten wir mal ab, vieleicht bekommen wir von dem Hof eine Info aus welchem Grund die Behörden den VT ablehnen.
Ich habe hierzu Vet.-Amt und OA angeschrieben und gefaxt.
 
legolas schrieb:
Ja das sagst du und so sehe ich es auch, aber wie sehen das die Behörden ?

Ob die nach der ganzen Medienhetze von BLÖD "Hamburg gefährlichster Hund" oder Jauch(e)s Bilder mit dem Kinderwagen, die ganze Sache noch so rational sehen wie wir ?

Da habe ich aber leise Zweifel !

Tja aber das ist halt grade das ei des kolumbus und da müssen wir halt ansetzen sonnst ändert sich da nix.

@Natalie

Frau Rohn hat meiner meinung nach kein Interese daran Sugar privat aufzunehen da sie sich nicht mit dem Rudel versteht, würde hier aber schon des öffteren gepostet und ohne WT sowieso ausgeschlossen.
 
kangalklaus schrieb:
Warum Legolas?
Ist Sugar nicht geimpft? - kann ich mir nicht vorstellen
Hat der Halter (Gnadenhofverein) getäuscht? Im Zusammenhang mit einem WT? - ich glaube nicht
Hat Sugar in BaWü eine Verhaltensprüfung nicht bestanden? - nein
Hat Sugar ihre Gefährlichkeit unter Beweis gestellt? - nein

Warum also Legolas?
Grüße Klaus

Klaus, da frägst du den falschen, frag die Behörden ! Ich habe hier nur reingestellt, das ein OA hier in BaWü einen Verhaltenstest aus mehreren Gründen ablennen kann. Das war die Ausgangsfrage von Natalie.

Und die ist mit "Ja" beantwortet, also könnte die Aussage des Hofes "theoretisch" stimmen, ob das so ist oder ob die dort lügen entzieht sich meiner Kenntnis.
 
legolas schrieb:
Ja das sagst du und so sehe ich es auch, aber wie sehen das die Behörden ?
Die haben sich an das Gesetz und an Fakten zu halten, und wenn sie das nicht tun, dann koennte man - Interesse vorausgesetzt - dagegen vorgehen. Nur weil irgendein Sachbearbeiter auf dem Amt "meint" der Hund sei gefaehrlich, heisst das noch lange nicht, dass man das hinnehmen muesste. Dabei will ich das dem dortigen OA noch nichtmal vorwerfen, denn die Mitarbeiter in den OA sind teilweise doch erheblich besser als ihr Ruf.
 
mollywoman schrieb:
Tja aber das ist halt grade das ei des kolumbus und da müssen wir halt ansetzen sonnst ändert sich da nix.

@Natalie

Frau Rohn hat meiner meinung nach kein Interese daran Sugar privat aufzunehen da sie sich nicht mit dem Rudel versteht, würde hier aber schon des öffteren gepostet und ohne WT sowieso ausgeschlossen.

Stimmt, man müsste jetzt das OA dort fragen ob sie einen VT abglehnt haben und wenn ja aus welchen Gründen. Alles andere ist jetzt reine Spekulation.
 
Ja, wenn das so ist, dann hat Sugar doch einen gültigen bestandenen Wesenstest. Wieso sollte dann noch ein weiterer gemacht werden?

Edit: bezieht sich auf Post 335
 
Weil es die Auflage aus Hamburg für eine Zustimmung zur Weitervermittlung (evtl. auch Privatübernahme durch CR) ist.
 
PerlRonin schrieb:
Nur weil irgendein Sachbearbeiter auf dem Amt "meint" der Hund sei gefaehrlich, heisst das noch lange nicht, dass man das hinnehmen muesste.
Richtig. Hierzu warte ich einmal die Stellungnahmen auf meine heutigen Anfragen dort ab.
Vorher ist alles weitere Spekulation.

Allerdings:
Auch wenn die übermittelten Aussagen an "Mollywoman" nicht stimmen sollten, die Behörden also "grünes Licht" geben, bleibt immer noch die notwendige Bereitschaft des Hundehalters (Gnadenhofverein) notwendig.
Grüße Klaus
 
helki schrieb:
Ja, wenn das so ist, dann hat Sugar doch einen gültigen bestandenen Wesenstest. Wieso sollte dann noch ein weiterer gemacht werden?

Soweit ich das mitbekommen habe würde der dritte ebenfalls nicht anerkannt weiß leider nicht mehr genau wo ich das gelesen habe.

Mollywoman
 
helki schrieb:
Ja, wenn das so ist, dann hat Sugar doch einen gültigen bestandenen Wesenstest. Wieso sollte dann noch ein weiterer gemacht werden?

Edit: bezieht sich auf Post 335

Tja, genau wissen wir das nicht, eine Sache könnte sein das dieser bestanden Test in Hamburg gemacht wurde, und er hier in BaWü nicht anerkannt wird.
 
legolas schrieb:
Tja, genau wissen wir das nicht, eine Sache könnte sein das dieser bestanden Test in Hamburg gemacht wurde, und er hier in BaWü nicht anerkannt wird.
Der 3. Test hatte einen kleinen Vorbehalt.

- der Sugar-Besitzer setzte über seinen Anwalt einen weiteren erneuten Test durch. Dieser fand am 27. Mai 2005 statt. Die Gutachterin, Frau Dr. Bettina Christian, kam dabei zu dem Schluss: ?Sugar besitzt auf der Grundlage der Befunderhebung zum momentanen Zeitpunkt kein gesteigertes Aggressionsverhalten.
Eine fachkundig durchgeführte Verhaltenstherapie könne zu einer deutlichen Reduktion oder sogar zum Verschwinden der Gefährlichkeit führen.?

Diese "fachkundig durchgeführte Verhaltenstherapie" ist bis zum heutigen Zeitpunkt m.W. nicht durchgeführt worden.
Klaus
 
Also hier die Gesetzeslage zur annerkennung Verhaltenstests ausserhalb BaWüs:

Für die Entscheidung über die Eigenschaft als Kampfhund bei Hunden, die
sich bislang nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung aufgehalten haben
und nicht nur vorübergehend dort verbleiben sollen, kann die zuständige
Ortspolizeibehörde von der Regel abweichen, eine Verhaltensprüfung nach §
1 Abs. 4 PolVOgH zu verlangen, wenn eine behördliche Feststellung eines
anderen Bundeslandes über die Eigenschaft als Kampfhund nach den oben
in Nummern 1.1.1 und 1.1.2 aufgeführten Kriterien bereits vorliegt
. Diese
kann die Feststellung der Eigenschaft als Kampfhund sowohl positiv als auch
negativ zum Inhalt haben
.


Wenn ich das jetzt so als juristischer Laie intepretiere, dann "KANN" ein Test der ausserhalb von BaWü anerkannt werden, aber nicht muss!
 
War ja klar, danke für deine mail von wegen: "Wir sehen von einem weiteren Kontakt mit ihnen ab, wegen veröffentlichung der Mail." Ich lach mich schlapp, sorry ich sag ja der Verein ist mich echt zu blöde. Einerseits wollen Sie das der Hof gut da steht und andererseits sind sie zu Feige Unterlagen oder Infos herauszugeben die doch die nahen Umstände positiv aufzeigen könnten. Aber warscheinlich eher das gegenteil sonnst würde es ja nicht so laufen. :rolleyes:

Tut mir leid das ich so reagiere aber ich bin ein wenig geladen.:sauer:

********... schon wieder gelöscht

Muss mich hier echt bremsen sonnst werde ich ausfallend!

P.S. : Die Betreffende Person weiß schon das sie gemeint ist.
 
mollywoman schrieb:
Muss mich hier echt bremsen sonnst werde ich ausfallend!
:lol: :lol: :lol:
be cool "mollywoman"!
Emotionen helfen auch nicht weiter. :stop:
Warum soll es Dir besser gehen als anderen vor Dir. Immerhin hast Du eine aussagefähige Antwort auf Deine Fragen erhalten. Das ist doch durchaus positiv.
Grüße Klaus
 
Und wieder drehen wir uns im Kreis, dabei ist die Verwaltungsrechtliche Situation doch ganz klar:

Das OA gesteht auf Antrag einen Wesenstest zu, oder lehnt ihn ab. Von sich aus macht da OA gar Nichts (außer wenn Anzeigen vorliegen).
Das heißt es gäbe dann einen schriftlichen Antrag und es gäbe dann auch eine Schriftliche Antwort, ob positiv oder negativ ist erstmal nebensächlich. Gegen einen solchen Verwaltungsakt, ob begünstigend oder nicht kann dann der Antragsteller Widerspruch einlegen und dieser Widerspruch wird von der nächsthöheren Instanz geprüft und beschieden, falls der Bescheid nicht zur Zufriedenheit des Antragstellers/Widersprechenden ausfällt, kann der dann klagen (aber auch erst dann). Einfaches Verwaltungshandeln. Eine Ablehnung eines Wesentestes setzt also den Antrag auf einen solchen voraus, ohne Antrag keine Ablehnung. Und die Ablehnung läge schriftlich vor und könnte jederzeit als Beweis herangezogen werden.

Und die Verordnung von BW ist an dieser Stelle und im Falle von Sugar, bei der unterschiedliche Ergebnisse der Tests vorliegen geradezu prädestiniert im Falle einer Ablehnung mit einem Widerspruch und anschließender Klage Erfolg zu haben.

Wenn man sich also sicher ist, das Sugar keine Probleme hat und doch auch so ein super Hundeflüsterin, dann würde das so an meinem Ego kratzen, dass ich es der Behörde zeigen würde.
 
RiSchäBoCo schrieb:
Und wieder drehen wir uns im Kreis, dabei ist die Verwaltungsrechtliche Situation doch ganz klar:

Das OA gesteht auf Antrag einen Wesenstest zu, oder lehnt ihn ab. Von sich aus macht da OA gar Nichts (außer wenn Anzeigen vorliegen).
Das heißt es gäbe dann einen schriftlichen Antrag und es gäbe dann auch eine Schriftliche Antwort, ob positiv oder negativ ist erstmal nebensächlich. Gegen einen solchen Verwaltungsakt, ob begünstigend oder nicht kann dann der Antragsteller Widerspruch einlegen und dieser Widerspruch wird von der nächsthöheren Instanz geprüft und beschieden, falls der Bescheid nicht zur Zufriedenheit des Antragstellers/Widersprechenden ausfällt, kann der dann klagen (aber auch erst dann). Einfaches Verwaltungshandeln. Eine Ablehnung eines Wesentestes setzt also den Antrag auf einen solchen voraus, ohne Antrag keine Ablehnung. Und die Ablehnung läge schriftlich vor und könnte jederzeit als Beweis herangezogen werden.

Und die Verordnung von BW ist an dieser Stelle und im Falle von Sugar, bei der unterschiedliche Ergebnisse der Tests vorliegen geradezu prädestiniert im Falle einer Ablehnung mit einem Widerspruch und anschließender Klage Erfolg zu haben.

Ich glaub ich muss darüber mal schlafen *lol* verstehe nur bahnhof. :lol:
 
Kurzform:
Die, die behaupten, dass Sugar keinen Wesenstest mehr machen darf, weil vom OA abgelehnt, können dies schriftlich belegen, oder es ist ne plumpe Behauptung.
 
mollywoman schrieb:
Sehr geehrte Frau *,

gerne sind wir bereit auf die von Ihnen gestellten Fragen zu antworten.

„Sugar“ wird unsererseits nicht auf einen Wesenstest vorbereitet. Grund dafür ist, dass dieser Test durch die zuständigen Behörden von Anfang an untersagt wurde. Eine Vermittlung wurde ebenfalls ausgeschlossen und könnte zudem ohne den bestandenen Wesenstest nur unter sehr schwierigen Bedingungen durchgeführt werden.

In der Stellungnahme steht nicht welches Amt, aber ich nehme mal an das das OA HH gemeint war, möglicherweise da die warscheinlich um jeden Preis verhindern wollen das Sugar auch nur Ansatzweise wieder in deren Richtung Reisen könnte.

Mollywoman
 
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