Natalie schrieb:Aber nicht von mir, liebe helki
Mir fällt dazu z.B. auch spontan mehr als ein Beispiel ein, in denen von Klaus Dinge behauptet wurden, die so einfach nicht stimmten. (nachzulesen in den anderen Rohn-Threads)
Natalie schrieb:Später kam in einer weiteren Untersuchung raus, dass der Chip von Ghandi wohl gewandert ist und er eben doch einen spanischen Chip hatte - daher ist Ghandi doch Argus.
Natalie schrieb:Andere Dinge, die mir persönlich oft als falsch vorgeworfen wurden (Haltung des Berberaffen z.B.) ...
Kenja schrieb:Ihr habt doch voll nen Wurm am Wandern!
Kenja schrieb:User Z: Ich hab keine Ahnung aber ich schreib jetzt mal was, egal!
Kenja schrieb:Während es da einer Hündin schlecht oder vielleicht doch gut geht (keine Ahnung!), ....
Kenja schrieb:Ihr seid echt lustig! Als ob jemals im Leben irgendwas durch Blabla verändert wurde!
cleo318 schrieb:Soweit ich weiß liegen die verträge vor und darin steht nichts darüber das sie nciht vermittelt werden darf...es wurden nur bestimmte auflagen gemacht die iengehalten werdenmüssen und das ansich sollte nicht das problem sein....
So, damit ihr nicht suchen müsst, hier der Vertrag wortgeteu kopiert:
Per Fax erhalten an 20. September 2005, 09,33 Uhr von Christiane Rohn
Tierübereignungsvertrag
zwischen dem Gnadenhof „Lebenswürde für Tiere e. V." - im Folgenden Gnadenhof genannt –
und
dem Bezirksamt Hamburg Mitte, Verbraucherschutzamt - im Folgenden Bezirksamt Hamburg-Mitte genannt. wird folgender Vertrag rechtsverbindlich geschlossen:
Das Bezirksamt Hamburg Mitte übereignet dem Gnadenhof folgendes Tier:
Art: Hund
Rasse: American Staffordshire Terrier Farbe: rotbraun, Red Nose Alter: geb. ca. 2001
Name: .Sugar"
Geschlecht: weiblich, unkastriert Mikrochip - Nr: 276 097 200 059 955
.erfolgte Impfungen: Impfpass wurde übergeben: ja nein
§ 1 Kostenübernahme
Es entstehen dem Bezirksamt Hamburg -Mitte weder für den Transport noch für die Unterbringung Kosten noch sonstige Kosten wie z. B. für die tierärztliche Versorgung
§ 2 Pflichten des Gnadenhofes
Die Abholung und der Transport des Hundes zum Gnadenhof erfolgt durch den Gnadenhof.
Der Gnadenhof verpflichtet sich, das Tier artgerecht unterzubringen, zu pflegen, zu füttern, Im Bedarfsfall tierärztlich versorgen und regelmäßig Impfen und entwurmen zu lassen.
§ 3 Gewährleistung und Haftungsausschluss
Der Hund wurde vom Bezirksamt Hamburg-Mitte als gefährlich im Sinne des § 1 Abs. 3 der Hamburger
Hundeverordnung vom 20.7.2000 eingestuft.
Dem Gnadenhof werden als Hinweise zur Charakteristik des Hundes die beiden durch das Bezirksamt Hamburg Mitte In Auftrag gegebenen Wesenstests in Form von Sachverständigengutachten zur Verfügung gestellt.
§ 4 Abgabe des Hundes an Dritte
Die Vermittlung des Tieres bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg. Einer Vermittlung des Tieres hat die Freie und Hansestadt Hamburg nur zuzustimmen, wenn
a) die Ungefährlichkeit des Tieres durch einen erneuten Wesenstest belegt wurde;
b) wenn das Tier an einen Halter vermittelt wird, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt außerhalb von Hamburg hat. Dies ist durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen;
c) wenn gewährleistet ist, dass ein zukünftiger Halter zuverlässig ist. Der Freien und Hansestadt Hamburg ist bei Zweifeln Gelegenheit zu geben, die Zuverlässigkeit (durch geeignete Unterlagen oder im Rahmen einer Anhörung) zu überprüfen.
§ 5 Sonstiges
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Sollte eine Klausel dieses Vertrages nicht wirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt.
Hamburg, den 20. 07. 2005
Gnadenhof „Lebenswürde für Tiere e.V.“
Unterschrift Christiane Rohn
Dr. Günther (Veterinärdirektor)
Bezirksamt Hamburg – Mitte
Verbraucherschutzamt
Abt. Veterinärwesen u. Lebensmittelsicherheit
Natalie schrieb:Nein, so genau mir nicht, da sich so etwas ja auch quasi monatlich ändern kann. Ich weiß aber, dass es recht viele sind bzw. zumindest mal waren - d.h. konkret, mehr als man an 4 Händen abzählen kann - was es darüber hinaus noch war, weiß ich nicht. Wie hoch diese einzelnen Patenschaften dann dotiert sind, vermag ich nicht zu sagen, auch das variiert.
Gunnar schrieb:Zum Thema Spenden. Wenn jemand meint das man mit 4 Patenschaften für einen Hund so ein Projekt wie einen Gnadenhof finanzieren kann disqualifiziert sich wirklich selber.
kangalklaus schrieb:Na ja, alles ist relativ. So wie Du es hier ( Links zu DIESEM Forum sind nicht erwünscht, das weißt Du auch Klaus!!! gelöscht, Caro*** ) geschrieben hast, ist der Kangal nun bei geladet und dort ebenfalls im Zwinger, für 100 Euro pro Monat. Ist zwar vermutlich etwas besser als bei seiner seltsamen Vorbesitzerin die hier im Forum schrieb ( http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?p=835428#post835428 ), jedoch noch auf keiner Familienendstelle.
Na, ja, nicht so ganz.mollywoman schrieb:Also auf gut Deutsch selbst wenn ein WT gemacht wird muss es noch lange nicht zu einer Vermittlung kommen weil die Ämter da noch die Finger drinn haben.
robert catman schrieb:Ich persönlich habe bis dato eigentlich immer gedacht, eine Patenschaft wäre etwas ziemlich individuelles, nach dem, was Natalie hier zu den Sugar-Patenschaften schrieb, bin ich da jetzt nicht mehr so sicher.