Falkenhain. Wer gefährliche Hunde hält, wird dafür mit 240 Mark Steuer proJahr zur Kasse gebeten. Dafür votierten am Montag einstimmig die Falkenhainer Gemeindevertreter
Zunächst zur neuen Hundesteuersatzung, die am 1. März inKraft tritt: Unverändert beträgt der Steuersatz für einen Hund pro Jahr 60 Mark, für jeden weiteren werden 120 Mark fällig. Neu ist der erhöhte Steuersatz für "gefährliche Hunde". Als solche gelten nicht nur die Kampfhunderassen American Staffordshire, Pitbull Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen, sondern beispielsweise auch Hunde, die sich "gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv erwiesen haben". Bürgermeister Gerd Härtel teilte mit, dass sich bislang nur drei Besitzer von "gefährlichen" Vierbeinern gemeldet haben. Teilweise würden diese derzeit versuchen, ein Steuer-Schlupfloch zu nutzen: Können sie ein Gutachten vorlegen, das ihren Tieren Friedfertigkeit bescheinigt, zahlen auch sie nur den normalen Steuersatz.
Der Vorschlag eines Gemeindevertreters, geprüfte Jagdhunde gänzlich von der Steuer zu befreien, fand keine Mehrheit. Allerdings soll den Jagdgenossenschaften angeboten werden, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
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Erstmal mußte ich mir das Grinsen verkneifen bei dem Steuersatz von 240 DM. Und dann die Möglichkeit auf den normalen Steuersatz. Weshalb erst dann die Einführung der Sondersteuer? Die drei Leutchen machen den Kohl nicht fett und werden mit Sicherheit das Gutachten für die Hunde.
Kai
Zunächst zur neuen Hundesteuersatzung, die am 1. März inKraft tritt: Unverändert beträgt der Steuersatz für einen Hund pro Jahr 60 Mark, für jeden weiteren werden 120 Mark fällig. Neu ist der erhöhte Steuersatz für "gefährliche Hunde". Als solche gelten nicht nur die Kampfhunderassen American Staffordshire, Pitbull Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen, sondern beispielsweise auch Hunde, die sich "gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv erwiesen haben". Bürgermeister Gerd Härtel teilte mit, dass sich bislang nur drei Besitzer von "gefährlichen" Vierbeinern gemeldet haben. Teilweise würden diese derzeit versuchen, ein Steuer-Schlupfloch zu nutzen: Können sie ein Gutachten vorlegen, das ihren Tieren Friedfertigkeit bescheinigt, zahlen auch sie nur den normalen Steuersatz.
Der Vorschlag eines Gemeindevertreters, geprüfte Jagdhunde gänzlich von der Steuer zu befreien, fand keine Mehrheit. Allerdings soll den Jagdgenossenschaften angeboten werden, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.
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Erstmal mußte ich mir das Grinsen verkneifen bei dem Steuersatz von 240 DM. Und dann die Möglichkeit auf den normalen Steuersatz. Weshalb erst dann die Einführung der Sondersteuer? Die drei Leutchen machen den Kohl nicht fett und werden mit Sicherheit das Gutachten für die Hunde.
Kai