Nein, das gilt pro Person. Ihr müsst keinen Abstand haltenOder gilt das pro Person?
Nein, das gilt pro Person. Ihr müsst keinen Abstand haltenAber Ihr dürft wenn Ihr den Hund führt, keinen weiteren führen. Es ist also nicht möglich sich irgendwann einen 2. Hund anzuschaffen und dann alleine mit beiden Gassi zu gehen, oder einen Hund von Freunden mal gleichzeitig mit auszuführen, oder Euren Hund einem Kumpel mit Hund mitgeben, etc.
Viele Pensionen/Sitter nehmen in Hessen keine Listenhunde, das Prozedere und die Versicherungsfrage ist zu kompliziert.
Ein Nachweis über artgerechte Haltung muss nicht explizit erbracht werden, der Hund muss artgerecht gehalten werden wie jeder Hund. Bei dem Antrag auf Haltegenehmigung wird gefragt ob eine artgerechte Haltung möglich ist und ob dafür alle erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden- zB ob das Grundstück ausreichend eingezäunt ist, wenn ein Hund sich dort frei bewegen soll, oder ob man ein sicher verschließbares Tor hat, usw. Eine normale Wohnungshaltung ist aber ebenso zulässig.
Ja, aber die prof. Sitter haben auch nochmal eigene Versicherungen, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass viele Sitter und Pensionen den Hund ablehnen werden.
Ja, aber die prof. Sitter haben auch nochmal eigene Versicherungen, ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen dass viele Sitter und Pensionen den Hund ablehnen werden.
Wie erbringe ich denn den Nachweis über artgerechte Haltung?
Und wie weise ich nach, dass die Hundesteuer bereits entrichtet ist? Wenn ich den Hund noch nicht halte, kann ich ihn ja noch nicht anmelden und somit auch nicht zahlen.
Wie läuft das in der Praxis? Gibt es hier eine Frist?
(War das einfach bei unserem letzten Hund... nach 2 Wochen angemeldet und fertig)
Jemand in der angeheirateten Verwandtschaft mit Hundepension konnte in seinem 2-Personen-Betrieb jahrelang keine Listenhunde (mehr) aufnehmen, weil eine (sachkundige) Mitarbeiterin aufgehört hat und die nächst sich wegen der Listis fast ins Hemd gemacht hat und die Sachkunde nicht machen wollte.
Du musst unbedingt den Hund vorher anmelden, sonst kannst du ärger bekommen. Du Kannst dich vorher beim Ordnungsamt informieren. Die sagen dir was du genau für die Anmeldung brauchst.
Ich bekomme zB. Die Papiere vorab vom Tierheim, damit ich den Hund korrekt anmelden kann und sobald ich die Genehmigung habe, wird die kleine geholt
Sachkunde setze ich natürlich bei der Pension voraus..
Ok danke für den Tipp. Dann würde ich den Hund ggf. nach Unterschrift des Kaufvertrags anmelden und danach abholen.
Aber erstmal denke ich nochmals gründlich nach, ob ich mir das wirklich antun will (hatten zuletzt einen schwerkranken Hund übernommen, daher weiß ich, was Aufopferung ist..)
Habe gerade noch 2 vielversprechende Hundepensionen/Tagesstätten nur wenige Autominuten von uns gefunden. Dort hat man den Sachkundenachweis nach § 11 - zudem wird angegeben, alle Rassen zu nehmen. Die Besitzerin schreibt, sie hatte selbst einen Amstaff-Mix. Klingt schonmal gut - da frage ich sofort mal nach.
Dann darf sie ja theoretisch nicht noch einen zweiten zum Spaziergang mitnehmen
Aber vielleicht haben da ja noch mehr Leute den Schein.
Is ja völlig egal, was sie jetzt hat/betreut.
Wenn sonst niemand mitgeht, darf sie mit deinem listi nur alleine raus.