Staffordshire Bullterrier von Sachsen nach NRW?

  • fun Gogh
Hallo zusammen,

ich habe mich schon vor langer Zeit in Staffordshire Bullterrier verliebt. Leider habe ich besser keine Tiere im Tierschutz finden können. Jetzt habe ich einen Züchter aus Sachsen kennengelernt und würde mir gerne eines seiner Welpen kaufen. Den Sachkundenachweis und das entsprechende Führungszeugnis habe ich. habe ich dann die Chance das Tier aus Sachsen in NRW angemeldet zu bekommen?

Vielen Dank

fun Gogh
 
  • SaSa22
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Hi fun Gogh :hallo: ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Momo-Tanja
legal hast du keine möglichkeit einen welpen vom züchter angemeldet zu bekommen.
mach es nicht!

leider hast du da keine chance. und wenn der züchter ein guter und seriöser züchter ist, dann verkauft er keinen welpen nach nrw.

tut mir leid - den wunsch nach einem staffbull kann ich zu 100% nachvollziehen! :love:
 
  • MeikeMitBenny
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Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
  • fun Gogh
Und es gibt nicht vielleicht Unterschiede bei den Städten?
 
  • AmStaff-Ganja
Nein, das ist Ländersache.
 
  • fun Gogh
Wo kann ich mir den genauen Gesetzestext ansehen?
 
  • SaSa22
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Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
  • Melanie F
(2) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 oder des § 3 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.



Privates Interesse ist nicht durch zu bringen :(
 
  • fun Gogh
Aber wenn ich einen aus dem Tierschutz hole, gibt es ein öffentliches Interesse...?
 
  • fun Gogh
Was wäre denn, wenn jemand in Sachsen lebt und aus Berufsgründen nach NRW ziehen muss. Muss der den Hund dann ins Tierheim geben?
 
  • Melanie F
Genau, wenn du einen Hund ausm TH holst ist das öffentliches Interesse.

Wenn man mit einem Listenhund nach NRW zieht ist das wiederum kein Problem, den kann man ohne Probleme mitbringen. Muss dann eben nur alle Auflagen erfüllen, wie auch bei einem Hund aus dem TH.
 
  • fun Gogh
Lächerlich... also nicht eure Antworten. Sondern eine solche Regelung!
 
  • Melanie F
Ja, ist es, wobei mehr traurig als lächerlich :(
 
  • Murphy3101
so, wie ich es herauslese, lebst du in NRW. muss es ein welpe sein ??
 
  • fun Gogh
Was ist denn, wenn ich einen Freund aus einem anderen Bundesland, ohne Liste, habe. Könnte ich dann in NRW eine Urlaubsvertretung machen?
 
  • fun Gogh
ein welpe wäre schon sehr schön. Aber wenn Du so fragst, kennst Du bestimmt einen, der im TS sitzt, oder?
 
  • Murphy3101
jupp...

guckst du..



es ist eine reinrassige staffbull hündin, ich wollte sie nach stuttgart holen, aber das tierheim kann sie ja SUuuppppeeerrrr vermitteln. allerdings läuft sie immer noch als stafford hündin.. :wand::wand: eine bekannte hat sie begutachtet, sehr klein, sehr lieb..
 
  • AmStaff-Ganja
Was ist denn, wenn ich einen Freund aus einem anderen Bundesland, ohne Liste, habe. Könnte ich dann in NRW eine Urlaubsvertretung machen?
Wenn Du die nötigen Auflagen erfüllst - ja! (siehe LHG NRW)

Bedenke aber "Urlaub" ist in der Regel ein Zeitbegriff von bis zu 4 Wochen. Also nicht auf dumme Gedanken kommen, der Hund wird ansonsten beschlagnahmt und kommt ins Tierheim.
 
  • Minniemaus1998
jupp...

guckst du..



es ist eine reinrassige staffbull hündin, ich wollte sie nach stuttgart holen, aber das tierheim kann sie ja SUuuppppeeerrrr vermitteln. allerdings läuft sie immer noch als stafford hündin.. :wand::wand: eine bekannte hat sie begutachtet, sehr klein, sehr lieb..

Oh wie süß ist die denn.......:love::love::love:........wenn ich nicht schon "versorgt" wäre, wüsste ich, was ich täte......meine Minnie war auch ein Staffbull, ich liiiiiiieeebe Staffbulls :love::love::love:
 
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