Staffordshire Bullterrier in Hessen kein Kampfhund

Beckersmom

Sandschippchen-Verteilerin™
20 Jahre Mitglied
Staffordshire Bullterrier kein Kampfhund

Vom 05.11.2003

Wiesbaden. (ra) Zahlreiche Kommunen müssen den Besitzern von Staffordshire Bullterriern vermutlich erhebliche Beträge an Hundesteuer zurückerstatten. Grund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Das hat gestern entschieden, dass Staffordshire Bullterrier nicht zu den so genannten Kampfhunden gehören, für die vielerorts weitaus höhere Steuern erhoben werden als für "normale" Hunde.

Mehrere Hundehalter aus Bad Camberg hatten gegen die höhere Steuer für ihre Tiere geklagt und geltend gemacht, dass ihre Staffordshire Bullterrier zu Unrecht als gefährliche Hunderasse eingestuft würden. Mit mehreren Gutachten legten die Kläger dar, dass ihre Hunderasse keinerlei Merkmale aufweise, die sie abstrakt als gefährlich erscheinen lasse.

Die erste Kammer des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes folgte der Argumentation der Kläger, dass es sich bei der Einordnung der Staffordshire Bullterrier als gefährliche Hunde offenbar um eine Verwechslung mit dem American Staffordshire handele. Diese Hunde, so die Gutachten, unterschieden sich signifikant von den in ihrem Herkunftsland England als Familienhunde gezüchteten und gehaltenen Staffordshire Bullterriern. Typisch sei auch, dass in neueren "Beißstatistiken" der Staffordshire-Bullterrier nicht erscheine.

Das Gericht verfügte mit seiner Entscheidung konsequenterweise die Aufhebung der umstrittenen Hundesteuerbescheide der Jahre 2001 bis 2003. Die Stadt Camberg hatte in ihrer Satzung für einen "nicht gefährlichen Ersthund" 54 Mark, für einen als gefährlich eingestuften Hund hingegen 1000 Mark Hundesteuer pro Jahr festgelegt.

Da das Urteil für viele Hundesteuerbescheide - unter anderem der Kommunen Taunusstein und Bad Schwalbach - von Bedeutung ist, wurde die Berufung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

 
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Hallo mom,

eigentlich eine schöne Nachricht, wenn mich nicht der Verweis auf die Unterschiede zum American Staff stören würden.

Caro-BX
 
@ Beckersmom, und wer von vornherein keinen Widerspruch gegen die erhöhte Hundesteuer gemacht hat, sieht seine Kohle trotzdem nicht. Solche Spielchen sind nur allzugut bekannt.
 
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Find`ich klasse !
..."es" bröckelt immer mehr...freu`
 
Die erste Kammer des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes hat das doch entschieden, oder? also kann doch die stadt, oder wer auch immer nochmal gegenklagen und das ganze wäre noch nicht vorbei??
 
Original geschrieben von Beckersmom
Da das Urteil für viele Hundesteuerbescheide - unter anderem der Kommunen Taunusstein und Bad Schwalbach - von Bedeutung ist, wurde die Berufung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen.



Original geschrieben von scully
Die erste Kammer des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes hat das doch entschieden, oder? also kann doch die stadt, oder wer auch immer nochmal gegenklagen und das ganze wäre noch nicht vorbei??

jepp, das ganze wird vermutlich in die nächste instanz gehen, vorbei ist es noch lange nciht aber zumindest n schritt in die richtige richtung ;)

btw: hat das auch auswirkungen auf die LHV oder nur auf die Steuer?

gruß PJ
 
Original geschrieben von PJ-Arbeit





jepp, das ganze wird vermutlich in die nächste instanz gehen, vorbei ist es noch lange nciht aber zumindest n schritt in die richtige richtung ;)

Na..ich weiß nicht ob Bad Camberg sich das so einfach leisten kann......

btw: hat das auch auswirkungen auf die LHV oder nur auf die Steuer?

Wohl nur auf die Steuer. Aber wenn die Staffbulli-Besitzer clever sind gehn sie noch mal vor das Verwaltungsgericht und klagen (wie die Bordeaux-Doggen oder Bullmastiff-Besitzer) die Rasse von der Liste runter ;)
 
Die These, dass die Aufnahme des StaffBulls in sämtliche Verordnungen und Gesetze nur deshalb erfolgte, weil jemand eine Verwechslung mit "American Staffordshire Terrier" und "Bullterrier" unterlaufen ist und der Eintrag auf der Liste "Staffordshire Bullterrier" nur aufgrund von amtlicher Doofheit erfolgte, habe ich schon vor ca. einem Jahr veröffentlicht :)
 
Ich war gestern, auch als Kläger dabei, habe allerdings eine APBT Hündin.

Auch ich habe gewonnen, da ich meinen Hund für meine Arbeit in der Hundeschule, als Vorführhund, bei der Arbeit im Tierschutz als Helfer für verhaltensgestörte Hunde und als Katzeamme benötige.

Der Richter meinte, mein Hund wurde dem Allgemeinwohl dienen :)

Hier noch der Beitrag, den ich in einem anderen Post geschrieben habe:

Es war so, dass ich damals ein Schreiben, 36 Seiten oder so, an die Gemeinde geschickt habe, unter anderem mit den Anmerkungen, dass ich Nina für die Hundeschule und zur Reso von verhaltensgestörten Hunden brauche. Dazu ist sie auch noch eine verdammt gute Katzenbabyamme

Der Richter hat sich gegenüber der Gemeinde so geäußert, dass er es eine Frechheit findet, dass die mit keiner Silbe auf meine Schreiben eingegangen sind und mir nur Formschreiben haben zukommen lassen.

Der Richter nannte Nina einen "Pädagogikhund" ??!!

Er hat der Gemeinde eindringlich geraten, dass der Satz für "gefährliche Hunde" bei Nina auf den Satz für "normale" Hunde gesetzt wird. Wenn der Gemeindeviorstand dies aber widerrufen sollte, so wird es eine schriftliche Verhandlung geben, bei der wir nicht mehr dabei sein müssen, aber diese schriftliche Verhandlung wird dann zu meinen Gunsten ausgehen

Leute, ich kann Euch nur raten zu klagen !!!!

http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?s=&postid=325260#post325260post325260
 
Tcha...Anne,

da habt Ihr einen guten Richter erwischt :) Ein Bekannter von mir hat gerade vor ein paar Wochen vom VG in Ffm. ein Negativurteil für seinen Amstaff bekommen und geht nun in Revision zum VGH-Kassel.
 
Bin gerade über diesen Uralt-Thread gestossen.

Wie es aussieht, wurde das Urteil in der nächsten Instanz revidiert? Der Staffbull wird ja zu höheren Steuerabgaben zur Kasse gebeten...

Oder sehe ich das falsch :verwirrt:
 
Naja, der Staffbull steht ja trotz des Urteils auf der Liste,,...habe das Urteil nicht verfolgt, kenne es auch nicht...2003 fing meine Listikarriere erst an ;) :D

Aber für deine Frage...Steuer ist Kommunenabhängig und selbst in NDS wo es keine Rasseliste gibt, werden oft die üblichen Rassen hoch besteuert.
 
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