stafford soll weggegeben werden. Bitte um Rat!

Es ist egal, was du oder deine Schwiegereltern zu sehen glaubt.... Es zählt nur das was der Gutachter sieht.

Zur Privatvermittlung wurde schon geschrieben. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr den Hund innerhalb NRW selbst umplatzieren dürft.
Ihr habt dem Hund schon genug "Bärendienste" erwiesen. Also hört auf zu Mauscheln und Tricksen wollen und sucht dem Hund einen guten TSV, der ihm ein tolles zu Hause sucht.
 
  • 28. März 2024
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Hi pat_blue ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es hat niemand gesagt , dass das zählt was man zu sehen glaubt. Ich habe es erklärt , weil danach gefragt wurde !!!!!!
Der Hund darf an einen Bekannten abgegeben werden !!!! Nochmal
! Volljährig und mit Sachkunde !!!!!!
 
Sorry aber das ist völliger Bullshit. Privatübernahme ist nicht erlaubt. Abgabe ebenso nicht.
Wenn euch jmd aus NRW den Hund abnimmt, macht der sich ebenso strafbar.
Zu dem Unsinn mit dem eingetragenen Mischling sage ich nicht.
Ich schreibe bei meinen mal ZirkusPony in den Pass. Läuft bestimmt.
 
Der Hund wird übertragen an eine bekannte , die auch bereits so einen Hund hatte. Ja ! Das wissen die vom
Ordnungsamt und auch der Anwalt . Der Antrag steht bereits für den Hund und es ist auch bereits alles bezhahlt . DER HUND DARF BLEIBEN! aber nichh bei den Schwiegereltern , weil die sich mit der Einführung strafbar gemacht haben . Warum soll ich es hier so schreiben wenn es nichh so ist ?
 
Nochmal!! : meine Frage ist eigentlich , warum der Hund der Familie entrissen wird wenn er eh hier bleiben darf .
 
Erzähl
Mir bitte keinen reinen , mit der unlustigen Ironie mit dem Zirkuspferd.. man kommt hier hin , um einen Rat zu bekommen und wird dumm angemacht . Nur nebenbei , ich habe den Hund nichh gekauft .
 
Nochmal!! : meine Frage ist eigentlich , warum der Hund der Familie entrissen wird wenn er eh hier bleiben darf .
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und nochmal...der Hund darf nicht privat vermittelt werden. Mir völlig egal was du da für ein Märchen auftischst..das ist die Gesetzeslage und Punkt.
 
Du wolltest einen Rat, wie man die Gesetze "umgehen" kann, nett gesagt. Den wirst du wohl kaum in einem öffentlichen Forum bekommen. Ihr denkt, ihr seit schlauer als die doofen Behörden, dumm gelaufen, ist wohl doch nicht so.
Ich wette jetzt schon, dass euer Hund in einem halben Jahr im Tierheim sitzt, wegen fehlender Haltererlaubnis......
 
Ein mischling handelt mit 30% staff Anteil , und wäre somit für nrw zugelassen . Deswegen wurde der Hund gekauft

Wer hat dir denn so ein Märchen erzählt?!

Dass der Hund übrigens über das Ordnungsamt an jemanden vermittelt werden darf ohne Mithilfe eines Tierheims ist sehr wohl machbar - aber eben auch nur, wenn das Ordnungsamt selbst das entscheidet.
 
Natürlich gibt es ne Möglichkeit wie der Hund in der Familie bleiben kann, zieht in ein Bundesland ohne Liste ganz einfach!

Alles andere ist blödsinn...
 
Und dahinter steckt meine Frage
Zum Sinn

Der Sinn ist, dass nur im juristischen Sinn "zuverlässige" Leute einen Listenhund halten dürfen.

Weil man davon ausgeht, dass diese Hunde wegen ihrer "Gefährlichkeit" besonders verantwortungsvolle Halter brauchen.

Wer einen Listenhund ohne Erlaubnis anschaffst, zB von privat, hat diese Zuverlässigkeit automatisch verloren, weil er gezeigt hat, dass er die Hundegesetzgebung nicht kennt oder nicht beachtet hat. Das gilt mittlerweile sogar dann, wenn man einen Hund offiziell als normalen Mischling als Welpe kauft und dieser sich später als Listenhunde-Mix herausstellt.

Der Halter, der einen solchen Hund illegal anschafft, darf bis auf Weiteres solche Hunde nicht mehr halten, weil man ihm nicht zutraut, sich an die Gesetze zu halten.

Und nähere Angehörige dürfen den Hund nicht mehr übernehmen, weil davon ausgegangen wird, dass mit einiger Wahrscheinlichkeit sich der "unzuverlässige" frühere Halter nachher immer noch um den Hund kümmert. Das ist einfach ein paar Mal zu oft tatsächlich so gewesen.

Ausnahme wäre im Einzelfall, wenn Eltern und Kinder deutlich nicht am selben Ort leben, sondern vielleicht 100 km auseinander, aber das ist bei euch ja anscheinend nicht der Fall.

Zum Thema "Prozentzahlen" bzw. Staff-Anteil: Es gibt in anderen Bundesländern (Ich weiß allerdings grade nicht mehr in welchem Landeshundetgesetz ich das gelesen habe) teils tatsächlich Regelungen, wo es heißt, dass bei einem Mix-Anteil von 25% oder kleiner (ein Großelternteil war AmStaff oder Listehund) davon ausgegangen wird, dass der Hund keine Listenhundemerkmale mehr trägt.

Aber: In NRW gilt das nicht. Dort wird ausschließlich (!) danach geurteilt, wie der Hund aussieht. Sprich: Ein Mischlingswelpe, der aussieht wie ein Staff, wird als AmStaff bewertet, auch wenn die Eltern ganz andere Hunde waren, und ein AmStaff-Mix, dem man den AmStaff-Elternteil nicht ansieht, wird mit Glück als ganz normaler Hund gewertet.

Einen Mischling mit AmStaff-Anteil zu kaufen, ist in NRW also ein Glücksspiel, denn wenn man den AmStaff nachher sehr sieht, ist man der Gekniffene - oder eher, der Hund ist es, denn der wird dann eingezogen.
 
Erzähl
Mir bitte keinen reinen , mit der unlustigen Ironie mit dem Zirkuspferd.. man kommt hier hin , um einen Rat zu bekommen und wird dumm angemacht . Nur nebenbei , ich habe den Hund nichh gekauft .


Dann hör du doch auf Käse zu erzählen. Das was du erzählst, würde ich mir schriftlich geben lassen. Denn es entspricht nicht der Gesetzgebung in NRW.
Entweder auf dem Amt ist jemand wirr oder da wurde was arg missverstanden.
 
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