stafford soll weggegeben werden. Bitte um Rat!

Salsaraii

Hallo und guten Abend :)
Ich bitte euch hier um
Rat , vll kennt sich jemand mit der Thematik aus:
Meine Schwiegereltern haben vor ca 2 Jahren einen stafford „mischling“ Welpen in
Die Familie geholt. Sie hatten bereits vorher einen stafford, der leider verstorben war.
Der Hund wurde rechtmäßig gekauft. In allen Unterlagen steht auch dass es sich um
Ein
Mischlingstier handelt. Bei der Anmeldung des Hundes gab es aber Probleme
, weil die Dame vor Ort sich mit dem
Nichh zufrieden geben wollte und ordnete eine DNA Analyse an. Meines Wissens ergab auch diese Analyse ein richtiges Ergebnis aber gehen wir mal
Vom Nicht aus. Seitdem heißt es der Hund muss abgegeben werden. Dieses Thema zieht sich nun seit 2 Jahren. Der Hund hat sich bereits an die ganze Familie gewöhnt. Die Kinder lieben den Hund ( 4 Enkelkinder ) . Alle versuche sind gescheitert. Es wurden bereits soviele Anwaltskosten bezahlt. Mein Mann wollte den Hund auf sich übernehmen aber selbst das wurde abgelehnt. Mein
Mann ist nämlich immer mitgekommen mit seinen Eltern und es wird vermutet dass er halt einfach dazu gehört. Aber geht das ? Er hatte den Hund ja nicht gekauft . Kann man ihn dann mitbelangen? Alle Personen verfügen
Über eine Erlaubnis diese rasse halten zu dürfen. Wurde die Familie anwaltlich wirklich gut beraten? Dass es da keinen Ausweg gibt?
 
  • 20. April 2024
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Hi Salsaraii ... hast du hier schon mal geguckt?
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In NRW dürfen Staffs und deren Mischlinge nur aus dem Tierschutz übernommen werden. Somit kann er nicht rechtmäßig gekauft sein, bzw. gekauft schon, aber nicht rechtmäßig gehalten, denn so bekommt man keine Halteerlaubnis.
 
Wenn deine Eltern vorher schon einen Listenhund hatten müssten sie die Gesetze doch kennen?
Illegale Anschaffung.

Da ihr anscheinend schon einen Anwalt habt und es nichts bringt, könnt ihr wohl nur umziehen oder den Hund in ein Bundesland ohne Rasseliste verkaufen.
 
Wenn ich es richtig verstehe, haben Deine Schwiegereltern Probleme, weil sie den Hund illegal angeschafft haben.
Es ist völlig nebensächlich, was im Kaufvertrag oder anderen Unterlagen steht. Wenn der Hund phänotypisch nach Staff aussieht, wird davon ausgegangen, dass es auch einer ist.
Ich nehme an, dass Deine Schwiegereltern gegen die Gesetze in NRW verstoßen haben und deswegen nun die Probleme haben.
 
Genau. Das ist die Sachlage . Gibt es denn keinerlei Möglichkeit das Tier zu behalten ? Der Hund ist nun zwei Jahre dort
 
Verstehe . Es wird die Möglichkeit gegeben auch innerhalb unserer Stadt Den Hund an jemanden anzugeben. Den Sinn dahinter versteh ich nicht . Wenn man den Hund an einen Bekannten abgibt
 
Diejenigen, die gegen die Gesetze verstossen, haben sich damit automatisch als unzuverlässig erwiesen. Deswegen bekommen sie keine Haltererlaubnis mehr.
 
Verstehe . Es wird die Möglichkeit gegeben auch innerhalb unserer Stadt Den Hund an jemanden anzugeben. Den Sinn dahinter versteh ich nicht . Wenn man den Hund an einen Bekannten abgibt

Nein, diese Möglichkeit gibt es auch nicht - es ist in NRW keine Übernahme von privat
 
Zu deinem Einfangspost:
Eine Haltererlaubnis haben die Leute ja nicht. Ich nehme an, Du meinst die Sachkunde?

Ist der Hund noch bei Euch und droht ihm die Einziehung? Dann würde ich versuchen, möglichst schnell einen Tierschutzverein zu finden, der den Hund vermittelt.
Dürftet Ihr ihn denn privat überhaupt vermitteln?
 
Ich glaube hier herrscht sehr viel Unwissenheit von Seiten des Themen Erstellers, das meine ich eher wertneutral. Aber bezogen auf die anfängliche Frage, habe ich meine Zweifel das ihr anwaltlich gut beraten worden seit.
 
Naja, die Regeln sind ja klar. Da ist dann nur noch wenig Spielraum.
Was mich aber wundert, ist, dass die Leute schon vorher einen Staff hatten und die Gesetzgebung gekannt haben müssten.
Und trotzdem schaffen sie sich illegal einen Staffmix an.
 
Genau . Privat darf der Hund vermittelt werden

Nein, darf er nicht. Ihr könnt ihn jetzt ( von euch als privat quasi ) in ein Tierheim, dass dann weitervermitteln darf, abgeben. Das habt ihr wohl falsch verstanden. Im Landeshundegesetz NRW könnt ihr das auch nachlesen.
 
Hallo. Nein es ist richtig , dass wir den Hund privat an jemanden vermitteln dürfen . Innerhalb nrw ! Es war bereits jemand da ! Der den anstrag gestellt hat ! Und zu der Frage dass die Leute vorher bereits einen staff hatten .. und ihn trotzdem illegal angeschafft haben ... ich hatte auch einen staff , der ist 17 jahre alt geworden . Und trotzdem hätte ich es diesem
Hund nicht anerkannt , dass er ein staff ist . Wie gesagt im
Impfpass etc stand dass es sich um
Ein mischling handelt mit 30% staff Anteil , und wäre somit für nrw zugelassen . Deswegen wurde der Hund gekauft . Also wie oben
Erwähnt , der Hund darf in der Stadt bleiben , aber nichh bei meinen Schwiegereltern...
 
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