IlonaundCo schrieb:Hi,
ich lebe im Südtirol(italien). Hier gibt es Rasselisten (Leinen und Maulkorbzwang) aber es interessiert niemanden. Ist hier alles sehr entspannt. Viele fahren mit Listies hier her in Urlaub weil sich, solange der Hund brav ist, niemand aufregt.
Aber das kann sich, sollte noch so eine Hetzkampagne laufen, ja schnell ändern und dann kann ich den Hund ja nicht mehr ummelden.
Grüße
Ilona
Das hast du falsch verstanden. Es gab in D aber schon genug Fälle, wo SoKas gegen den Willen des Halters im TH gelandet sind. Oftmals war es in diesen Fällen so, daß der Hund unter einer getürkten Rassebezeichnung angemeldet wurde, was aber keiner Überprüfung durch einen Gutachter standhielt. Wenn der Halter dann die Voraussetzungen für eine Halteerlaubnis nicht erfüllen kann oder will, sitzt der Hund ganz schnell im TH.IlonaundCo schrieb:Ich glaube ich bin hier im falschen Forum gelandet.
Wie kommst Du dazu mir zu unterstellen ich würde bei Schwierigkeiten meinen Hund ins Tierhiem abzuschieben????????????????????????????????????????
Das Problem ist halt, daß es nicht darauf ankommt, als was DU ihn angemeldet hast, sondern darauf, was er tatsächlich ist.IlonaundCo schrieb:Worum es mir geht, und das habt Ihr glaube ich falsch verstanden, das der Hund ein schönes Leben führen kann. Ich möchte das der Hund ohne Maulkorb und, wo möglich, ohne Leine laufen kann.
Meine Überlegung war halt, das wenn er als Mix angemeldet wäre, das leichter geht.
Nicht wegen dem wie die Leute in sehen (ist mir wie gesagt wurscht) sondern um nicht zu riskieren das wegen mangelndem Maulkorb womöglich mein Hund eingezogen werden kann.
Du sprachst zwar bisher von einem reinrassigen Staffbull, aber gut, nehmen wir einmal an, du hast einen Mix unbekannter Abstammung, der vom Phänotyp, also vom äußeren Erscheinungsbild her einem Staffbull gleicht.IlonaundCo schrieb:Hi Wolfgang,
ist mir schon klar, aber wenn ich einen Mischling habe (und das so auch im Heimtierpass steht und er so auch registriert ist) und der "zufällig" so aussieht wie ein Listenhund kann doch eigendlich niemand beweisen das er dem Leinen- und Maulkorbzwang unterliegt. Dann dürften doch, wenn sich Hund und Halter nichts zu Schulden kommen lassen, die Einschränkungen für den Hund umgehen lassen.
Es kann doch keiner die Rassezugehörigkeit beweisen, oder?