Dass man in NRW Hunde über 40 cm und/oder 20 kg am OA anmelden muss, ist aber auch nicht in den Köpfen der Otto-Normalhundehalter angelangt. Die melden den Hund zur Steuer an und gut ist, einfach aus Unwissenheit. Ich verstehe aber auch nicht, warum das Steueramt (man muss doch in der Regel die Rasse angeben, bei uns sogar zur Steueranmeldung Rasse und Größe) nicht mit dem OA zusammen arbeitet. Unsere Stadtverwaltung macht das.
Ich hab letztens doch tatsächlich in FB eine Dame aus NRW gelesen, die meinte "Gottseidank ist meine Galga so ein Leichtgewicht, die hat zwar 60 cm, wiegt aber nur 16 kg - damit fällt sie ja nicht unter die 20/40-Regelung". Die wusste tatsächlich nicht, dass das im Gesetz "40 cm ODER 20 kg" heißt und war strikt davon ausgegangen, dass ein Hund nur unter diese Regelung fällt, wenn er größer als 40 cm UND schwerer als 20 kg ist. Dabei hat die schon einen 20/40er Hund und den auch korrekt angemeldet.
Man wundert sich im Allgemeinen eh über das Unwissen, ich wage zu behaupten, dass es bei der Nichtanmeldung von 20/40ern in NRW überwiegend aus Unwissen denn aus Absicht oder Böswilligkeit geschieht.
Gruß
tessa