«Shira» bleibt hinter Schloss und Riegel - Behörde reagiert nach Kampfhund-Attacken..

Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
Shira» bleibt hinter Schloss und Riegel

Sangerhausen/MZ. Seit sie ins Tierheim gebracht wurde, ist die Staffordshire-Bullterrier-Hündin "Shira" friedlich. Sie lässt sich sogar streicheln, als wollte sie zeigen, dass nicht sie für die Beißattacken gegen Kinder verantwortlich ist, sondern ihr Herrchen.......

 
  • 29. April 2024
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Ein vorbestrafter Halter, eine mehr als besoffene Freundin (sind fast vier Promille nicht schon tödlich???) und ein Kind, daß wahrschenlich ewig leiden wird. Und ein Vierbeiner, der wieder mal alles ausbaden muß und wahrscheinlich nicht mehr lange zu leben hat.

Ein Beweis für die Wirksamkeit der Hundeverordnungen :(

Aber vielleicht ist das auch Sinn der ganzen Sache - wo gehobelt wird fallen Späne! :sauer:

Gabriele
 
Zitat: "Obwohl die Hunderasse nach Angaben von Experten über eine zehnmal höhere Beißkraft als zum Beispiel ein Schäferhund verfügt, sei der Angriff nicht typisch für solche Hunde. Schuld an den Attacken seien meist die Halter. Manche würden sich mit Absicht solche "scharfen" Hunde zulegen, um anderen Angst einzujagen."

Ja was nun? Ist es jetzt nicht typisch, dass solche Hunde angreifen oder sind se nun "scharf"???

Und überhaupt, warum arbeitet die Polizei noch mit Schäferhunden? Es wäre doch wesentlich effizienter den Job mit Kampfhunden zu besetzen, immerhin könnte man sich dann 9 Schäferhunde sparen!
So ein Dummfug!

*mal wieder am grummeln*
Tanja
 
Mich würde auch mal interessieren, von welchen "Experten" die da reden...

10 mal höhere Beißkraft... Jaja und Kiefersperre, Scharniergebiss, doppelte Zahnreihen... neeenee...

LG

Natalie
 
4 Promille bekomme ich nicht mal bei vier Silvesterfeiern zusammen.

Der Hund muß es mal wieder ausbaden, schade, daß auch die Behörden und ihre Angestellten bis heute noch nicht dazugelernt haben. :(

Natalie, Du hast den ausharkbaren Kiefer vergessen.

Übrigens hab ich schon doppelte Zahnreihen bei einem Hund gesehen - war ein Yorki - er hatt sowohl die Milchzähne, als auch die normalen Zähne, sah richig fies aus.
 
Momo-Tanja schrieb:
Zitat: "Obwohl die Hunderasse nach Angaben von Experten über eine zehnmal höhere Beißkraft als zum Beispiel ein Schäferhund verfügt, sei der Angriff nicht typisch für solche Hunde. Schuld an den Attacken seien meist die Halter. Manche würden sich mit Absicht solche "scharfen" Hunde zulegen, um anderen Angst einzujagen."

Ja was nun? Ist es jetzt nicht typisch, dass solche Hunde angreifen oder sind se nun "scharf"???

Und überhaupt, warum arbeitet die Polizei noch mit Schäferhunden? Es wäre doch wesentlich effizienter den Job mit Kampfhunden zu besetzen, immerhin könnte man sich dann 9 Schäferhunde sparen!
So ein Dummfug!

*mal wieder am grummeln*
Tanja
Stimmt genau! :eg:
 
schaut mal die Bildunterschrift an da wird von einer Bullterrierhündin geschrieben, das zeugt mal wieder von dem geballten Wissen der Schreiberlinge :sauer:
 
Gabriele schrieb:
Ein Beweis für die Wirksamkeit der Hundeverordnungen :(

Sangerhausen liegt im Bundesland Sachsen-Anhalt. Dort gibt es keine Rasselisten, nicht mal eine Hundeverordnung, sondern die üblichen, völlig ausreichenden Möglichkeiten nach dem .

§ 8
(1) Geht von einem Tier oder einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten. Die nachfolgenden für Sachen geltenden Vorschriften sind auch auf Tiere anzuwenden.

§ 45
Sicherstellung

Sicherheitsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen,
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
...
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und sie oder ein anderer die Sache verwenden kann, um
...
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
4. wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie zur Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebraucht oder verwertet werden soll.

§ 47

Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung

(1) Die Verwertung einer sichergestellten Sache ist zulässig, wenn
...
2. ihre Verwahrung, Pflege oder Erhaltung mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder mit unverhältnismäßig großen Schwierigkeiten verbunden ist,
...
(3) Die Sache wird durch öffentliche Versteigerung verwertet, § 383 Abs. 3 und § 979 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten entsprechend. Bleibt die Versteigerung erfolglos, erscheint sie von vornherein aussichtslos oder würden die Kosten der Versteigerung voraussichtlich den zu erwartenden Erlös übersteigen, so kann die Sache freihändig verkauft werden. Lässt sich innerhalb angemessener Frist kein Käufer finden, so kann die Sache einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.


Die Möglichkeiten dieses Gesetzes reichen vollkommen aus, um tatsächlich unfähigen oder kriminellen Haltern ihre tatsächlich gefährlichen Hunde wegzunehmen.
 
Für die Opfer tut es mir sehr leid, man kann nur hoffen, das die Halter sich therapieren lassen und auf Hundehaltung zukünftig verzichten müssen.



So ein Mist, ich soll nen scharfen Hund hier haben - sagen "die"???
Was mach ich denn nun???
 
Ich habe denen eine Mail geschrieben, das ich mich über die Bißkraft von Kampfhunden informieren will, und das sie bestimmt als gute Journalisten die Adresse der Experten haben und sie mir bitte mailen sollen.
 
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