Flex schrieb:
Das Ergebnis ist also ein anderes - kann aber mit den Kommastellen immerhin das 'Zünglein an der Waage' sein!
Wenn man den Stimmzettel ungültig macht, gilt man als Wähler und schon beeinflusst man das Ergebnis....
Der prozentuale Anteil der Parteien ist für die Sitzverteilung ohne Belang. Für Parlamentswahlen gilt nicht wie bei Direktwahlen (z.B. Oberbürgermeisterwahl) das Mehrheitswahlrecht, sondern das Verhältniswahlrecht.
Bei der Europawahl (wie auch bei der Bundestagswahl) werden die Parlamentssitze nach dem "Hare-Niemeyer-Verfahren" verteilt. Hierbei wird die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze mit der Zahl der Stimmen, die eine Partei gewonnen hat, multipliziert - und mit der Gesamtzahl der Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert (nicht beteiligt werden die Parteien, die keine 5 Prozent der Zweitstimmen oder keine 3 Wahlkreise direkt gewonnen haben).
Ungültige Stimmen werden bei der Berechnung der Sitzverteilung also nicht berücksichtigt! Diese werden nur bei der Berechnung der 5 %-Klausel berücksichtigt. Ich möchte das an zwei Beispielen verdeutlichen. Angenommen, von 1.000 Wahlberechtigten sind 100 unzufrieden. Im Beispiel 1 wählen diese 100 Leute ungültig, im Beispiel 2 gehen sie nicht zur Wahl.
Beispiel 1:
Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen: 1.000
Gültige Stimmen: 900
Ungültige Stimmen: 100
CDU: 500 ( 50 %)
SPD: 451 (45,1 %)
FDP: 49 (4,9 %)
Beispiel 2:
Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen: 900
Gültige Stimmen: 900
Ungültige Stimmen: 0
CDU: 500 ( 55,6 %)
SPD: 451 (50,1 %)
FDP: 49 (5,4 %)
Ungültig abgegebene Stimmen erhöhen somit für kleine Parteien die Hürde der 5 %-Klausel, also ins Parlament einzuziehen, haben aber auf die Sitzverteilung keinerlei Einfluss. Im Beispiel 1 (ungültige Stimmabgabe) würde die FDP (oder eine andere kleinere Partei) nicht ins Parlament einziehen, im Beispiel 2 (nicht zur Wahl gehen) aber schon.
Kalim schrieb:
Bzgl. Ungültigmachen des Stimmzettels:
Vor einiger Zeit (2-3 Jahre etwa) haben wir das Thema ja auch schon einmal zur Diskussion stehen gehabt.
Heike Harms aus dem Rottifourm, die selbst als Wahlhelferin tätig war, hatte da klipp und klar das Statement abgegeben, ein solches Vorgehen sei absolut sinnlos, da solche ungültigen Zettel einfach weggeworfen wurden.
Das ist Unsinn!
Auszug aus der Europawahlordnung:
"Über die Stimmzettel des Sonderstapels (Anm.: zweifelhafte Stimmabgabe) wird einzeln durch den gesamten Wahlvorstand Beschluss gefasst. Der Wahlvorsteher gibt jede einzelne Entscheidung („gültig für....“ oder „ungültig“) bekannt und vermerkt das Beschlussergebnis entsprechend auf der Rückseite des beanstandeten Stimmzettels.
Alle Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde („gültig“ oder „ungültig“) sind später zur Wahlniederschrift (Anlage 12) zu nehmen.
Eine gleichlautende Vorschrift gilt für die Bundestagswahl und die Landtagswahlen. Das Wegwerfen ungültiger Wahlzettel würde die Wahl anfechtbar machen.
Kalim schrieb:
Mit dem Ungültigmachen soll man angeblich noch zum Prozentergebnis der Wahl beitragen, wodurch die großen Parteien dann eine kleinere Prozentzahl des Gesamtwertes erhalten, sprich einen kleineren Anteil. Flex hat es ganz gut im 8. Post erklärt.
Siehe oben!