Schnell: Europawahl - Entscheidungsmaterial !

Bzgl. Ungültigmachen des Stimmzettels:

Vor einiger Zeit (2-3 Jahre etwa) haben wir das Thema ja auch schon einmal zur Diskussion stehen gehabt.
Heike Harms aus dem Rottifourm, die selbst als Wahlhelferin tätig war, hatte da klipp und klar das Statement abgegeben, ein solches Vorgehen sei absolut sinnlos, da solche ungültigen Zettel einfach weggeworfen wurden.

Was ist also tatsächlich dran an der Ungültigen Stimme ?
 
  • 27. April 2024
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Hi Kalim ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nochmal @ Flex:

Wo genau finde ich die fragwürdigen Aussagen der Tierschutzpartei zum Thema Vergewaltigung ?

Diese Zielsetzungen der Tierschutzpartei fand ich bisher sehr positiv:

- Mit Nachdruck fordern wir, dass Schluss gemacht wird mit der Einstufung von Hunden als so genannte Kampfhunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit.
Es kommt einzig und allein auf den Menschen an, ob der Hund aggressiv oder sanftmütig ist.
Mit aller Entschlossenheit ist das kriminelle Fehlverhalten von Menschen zu ahnden, welche die Tiere absichtlich zu „Kampfmaschinen“ abrichten. Vor allem kräftige Hunde sind natürlich in Gefahr, in dieser Weise missbraucht zu werden. Diesem Übelstand kann nur durch massive strafrechtliche Verfolgung ein Riegel vorgeschoben werden.

- Wegfall der Hundesteuer: Stattdessen behördliche Registrierung, verbunden mit einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung und unverwechselbarer Kennzeichnung (Chip). Außerdem Einführung einer Hundeführerschein- Prüfung für die Halter mittlerer bis großer Hunde.

Die Strafbestimmungen für Umweltkriminalität und Tierquälerei sind erheblich zu verschärfen.

Vorrangiges Ziel unserer Außen- und Europapolitik ist es, dass Recht und Gerechtigkeit nicht beim Menschen enden,
sondern sich auf alle Lebewesen und die Natur erstrecken.


(Dass die Kleinsthunde nicht eingeschlossen sind, ist natürlich nicht optimal, aber da man ausdrücklich gegen Rassismus ist, toleriere ich dies zugunsten des Ansatzes hier einmal.)


Quelle:


(Habe es bisher erst diagonal gelesen, zur Vergewaltigung konnte ich Angesprochenes noch nicht ausmachen ?!)
 
Auf der HP der feministischen Partei ließ sich auch nichts zu Hunden ausmachen, Flex.

 
Also ich verstehe noch nicht so wirklich, warum viele ihren Wahlzettel ungültig abgeben wollen? Was erreicht ihr denn damit? Die Kommentare von wegen "Ich bin Hundehalter usw..." werden entweder sowieso total ignoriert oder stellen die Allgemeinheit der Hundehalter bei euch dann noch unter ein nicht sooo wahnsinnig tolles Licht. Und sooo viel machen ungültige Wahlzettel im Endergebnis nicht aus!
Wenn ich doch wählen gehe, entscheide ich mich für das kleinste Übel. Und ehrlich gesagt, ein Wahlprogramm besteht aus ein bißchen mehr Teilen als der "SoKa-Diskussion". Auch wenn das wichtig ist, eine postitive Einstellung in dieser Richtung ist für mich noch kein Grund, jemanden zu wählen...

Liebe Grüße
Alex
 
Hallo Alex,

Wenn Du bitte noch einmal in den Eingangstext schauen würdest, in diesem Thread soll es nicht um den Stellenwert der Einstellung jeweiliger Parteien zur Rassendiskriminierung für eine Wahlentscheidung gehen, sondern lediglich eine inhaltlich gehaltene Erörterung dieses Teilaspektes stattfinden!!

Eine solche -hier nicht relevante- Diskussion sollte unterbleiben, um einer Verwässerung vorzubeugen, hatte ich extra darum gebeten.
Danke.

Kalim
 
Entschuldige Kalim, wenn ich das Thema etwas "sprenge" ;). Ich habe deinen Anfang durchaus gelesen. Mir ging es nur darum, warum jemand seinen Wahlzettel ungültig machen möchte. Mir würde eine kurze Antwort reichen, ich gedachte nicht hier eine Diskussion anzufachen.

Liebe Grüße
Alex
 
maike schrieb:
Steht die Feministische Partei auf dem Wahlzettel? 'volldummfrag - ich bin blond! Maike
ja!!! ich hatte heute den fernwahlzettel der eu-wahl in der hand! da ist allmöglicher unfug vertreten wie zb. deutschland, dp = deutsche partei, und all sowas!

ich weiss auch net was ich wählen soll. bin ich mir bei einer partei sicher, kommen nach paar tagen wieder fakten dazu die mich dann doch wieder von der partei lossagen...
 
Hi Alex,

meinte ich jetzt auch nur in Bezug auf die letzten beiden Sätze in Deinem ersten Posting, nicht wegen der Ungültigkeitsfrage. ;)

Mit dem Ungültigmachen soll man angeblich noch zum Prozentergebnis der Wahl beitragen, wodurch die großen Parteien dann eine kleinere Prozentzahl des Gesamtwertes erhalten, sprich einen kleineren Anteil. Flex hat es ganz gut im 8. Post erklärt.

Ob dies klappt, ist strittig, siehe oben, die Aussage von Heike Harms.
 
Flex schrieb:
Das Ergebnis ist also ein anderes - kann aber mit den Kommastellen immerhin das 'Zünglein an der Waage' sein!
Wenn man den Stimmzettel ungültig macht, gilt man als Wähler und schon beeinflusst man das Ergebnis....
Der prozentuale Anteil der Parteien ist für die Sitzverteilung ohne Belang. Für Parlamentswahlen gilt nicht wie bei Direktwahlen (z.B. Oberbürgermeisterwahl) das Mehrheitswahlrecht, sondern das Verhältniswahlrecht.

Bei der Europawahl (wie auch bei der Bundestagswahl) werden die Parlamentssitze nach dem "Hare-Niemeyer-Verfahren" verteilt. Hierbei wird die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze mit der Zahl der Stimmen, die eine Partei gewonnen hat, multipliziert - und mit der Gesamtzahl der Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Parteien dividiert (nicht beteiligt werden die Parteien, die keine 5 Prozent der Zweitstimmen oder keine 3 Wahlkreise direkt gewonnen haben).

Ungültige Stimmen werden bei der Berechnung der Sitzverteilung also nicht berücksichtigt! Diese werden nur bei der Berechnung der 5 %-Klausel berücksichtigt. Ich möchte das an zwei Beispielen verdeutlichen. Angenommen, von 1.000 Wahlberechtigten sind 100 unzufrieden. Im Beispiel 1 wählen diese 100 Leute ungültig, im Beispiel 2 gehen sie nicht zur Wahl.

Beispiel 1:
Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen: 1.000
Gültige Stimmen: 900
Ungültige Stimmen: 100
CDU: 500 ( 50 %)
SPD: 451 (45,1 %)
FDP: 49 (4,9 %)

Beispiel 2:
Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen: 900
Gültige Stimmen: 900
Ungültige Stimmen: 0
CDU: 500 ( 55,6 %)
SPD: 451 (50,1 %)
FDP: 49 (5,4 %)

Ungültig abgegebene Stimmen erhöhen somit für kleine Parteien die Hürde der 5 %-Klausel, also ins Parlament einzuziehen, haben aber auf die Sitzverteilung keinerlei Einfluss. Im Beispiel 1 (ungültige Stimmabgabe) würde die FDP (oder eine andere kleinere Partei) nicht ins Parlament einziehen, im Beispiel 2 (nicht zur Wahl gehen) aber schon.

Kalim schrieb:
Bzgl. Ungültigmachen des Stimmzettels:

Vor einiger Zeit (2-3 Jahre etwa) haben wir das Thema ja auch schon einmal zur Diskussion stehen gehabt.
Heike Harms aus dem Rottifourm, die selbst als Wahlhelferin tätig war, hatte da klipp und klar das Statement abgegeben, ein solches Vorgehen sei absolut sinnlos, da solche ungültigen Zettel einfach weggeworfen wurden.
Das ist Unsinn!

Auszug aus der Europawahlordnung:

"Über die Stimmzettel des Sonderstapels (Anm.: zweifelhafte Stimmabgabe) wird einzeln durch den gesamten Wahlvorstand Beschluss gefasst. Der Wahlvorsteher gibt jede einzelne Entscheidung („gültig für....“ oder „ungültig“) bekannt und vermerkt das Beschlussergebnis entsprechend auf der Rückseite des beanstandeten Stimmzettels.
Alle Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde („gültig“ oder „ungültig“) sind später zur Wahlniederschrift (Anlage 12) zu nehmen.

Eine gleichlautende Vorschrift gilt für die Bundestagswahl und die Landtagswahlen. Das Wegwerfen ungültiger Wahlzettel würde die Wahl anfechtbar machen.

Kalim schrieb:
Mit dem Ungültigmachen soll man angeblich noch zum Prozentergebnis der Wahl beitragen, wodurch die großen Parteien dann eine kleinere Prozentzahl des Gesamtwertes erhalten, sprich einen kleineren Anteil. Flex hat es ganz gut im 8. Post erklärt.
Siehe oben!
 
Hallo Wolfgang,

Danke sehr für die Aufklärung bzgl. der fraglichen Effektivität des Ungültigmachens und der Handhabung der ungültigen Wahlstimmen.

Demnach haben Heike Harms und ihre Kollegen Wahlhelfer bei den Wahlen, von denen sie berichtete, gegen geltendes Recht verstoßen. Interessant. Dieses Statement hätte ich damals oder heute anhand der Vorschriften überprüfen sollen.....


Ich hoffe, ich darf Deine Erklärung zur Irrelevanz der Anteile ungültiger Stimmen für die Sitzverteilung im Europaparlament im Rottiforum, wo ein ähnlicher Thread existiert, zitieren. Falls dies nicht der Fall sein sollte, gib mir bitte Bescheid!


Gruß
Kalim
 
Kalim schrieb:
Demnach haben Heike Harms und ihre Kollegen Wahlhelfer bei den Wahlen, von denen sie berichtete, gegen geltendes Recht verstoßen.

So ist es. Kannst du noch mal in der nachlesen (falls es damals um eine Bundestagswahl ging).

Kalim schrieb:
Ich hoffe, ich darf Deine Erklärung zur Irrelevanz der Anteile ungültiger Stimmen für die Sitzverteilung im Europaparlament im Rottiforum, wo ein ähnlicher Thread existiert, zitieren.
Na klar.
 
Hi Wolfgang,

Danke für die Export-Erlaubnis.

Wenn die Frage erlaubt ist, wie bewertest Du derzeit eigentlich die jeweiligen Einstellungen der in Frage kommenden Parteien, was den Teilaspekt Hunde betrifft ?
 
Ich nehme an, mit „Teilaspekt Hunde“ meinst du die Diskussion um gesetzliche Regelungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden.

Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die EU überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine europaweite Regelung hat. Das ist aufgrund der komplizierten und oft strittigen Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten schwer zu beurteilen. Ich gehe davon aus, dass der EU auf diesem Gebiet eine Gesetzgebungskompetenz fehlt. Das im EU-Recht festgeschriebene Subsidiaritätsprinzip besagt nämlich, dass die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. M.E. trifft das auf das Thema „gefährliche Hunde“ nicht zu.

Vielleicht findet sich deshalb in den Wahlprogrammen der großen Parteien auch keine Aussage zu der Thematik. Das Thema ist aber auf EU- und auch Bundesebene für die großen Parteien sicher kein Wahlkampfthema.

Da es keine Aussagen der Parteien - bis auf die der Tierschutzpartei - gibt, kann ich auch keine bewerten.

Halt, bei den Grünen hab ich was gefunden, was ein bissl was mit dem Thema zu tun hat:

„Jede Einschränkung von Freiheitsrechten muss sich an die Grund- und Menschenrechte halten und mit effektiven Rechtsmitteln überprüfbar sein.“

Wie Frau Höhn mit dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung umgeht, kann jeder im Landeshundegestz NW nachlesen. Aber Frau Höhn muss diese Aussage ja auch nicht auf EU-Ebene vertreten und wird es hoffentlich auch nie müssen.
 
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