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Die Versicherungspflicht aller PKW's kann der Staat durchsetzen, aber bei Hunden ist ihm dies zu teuer.....und keine Ahnung.
Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen und Sachschäden sowie 50 000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
...es sollte gesetze für die besitzer geben...
Hallo bullterrierin
...es sollte gesetze für die besitzer geben...
Hast du das Gesetz gelesen?
Jede Person ... ist verpflichtet, den Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt ... mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu lassen...
Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, .... eine Haftpflichtversicherung ....abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Voraussetzungen für eine Haltungsgenehmigung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde des Halters.
Welche Vorschrift für die Hundebesitzer fehlt denn deiner Meinung nach?
In dieser Hinsicht, die Voraussetzungen zur Hundehaltung, erscheint mir das sachsen-anhaltinische Gesetz das bislang Beste zu sein. Wenn nun noch §3 Absatz 1 und 2 sowie §4 Absatz 1 gestrichen würden, dann wäre ich zufrieden.
Chippflicht und Versicherungspflicht für alle Hunde (ab 1.3.09 geboren) finde ich eine sehr gute Sache.
Es wird nach der Übergangszeit (wenn irgendwann der Zeitpunkt erreicht ist, dass es keine Hunde mit Geburtsdatum vor dem 1.3.09 mehr gibt) keine unversicherten und keine unregistrierten Hunde mehr geben. (*1)
Natürlich kann es ausnahmsweise gesetzwidrige Leute geben, die ihren Hund nicht anmelden, ebenso wie es auch Leute gibt, die mit einem unversicherten und/oder nicht zugelassenen Auto rumfahren. Ist dann aber die Ausnahme.
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Ich hätte es gern gesehen, das ausnahmslos alle Hunde versichert werden müssen, egal welcher Rasse und unabhängig vom Wurftag.
Schafft die Rasseliste ab und führt ein, daß JEDER, der einen Hund haben will, einen Einführungskurs in einer Hundeschule/-verein machen muß und wenn er dann den Hund hat noch ein Grundkurs.
Macht ja doch keiner was dagegen.
back to topic: hatte es nicht schon früher mal ein verfahren gegen die hundeverordnung gegeben,in dem die regierung verloren hat?das war doch sachsen-anhalt oder nicht?
hallo ich habe eine 3 jährige staffordhündin und habe den wesentest in hessen gemacht er hat im ganzen 3 stunden gedauert. meine hündin musste aufs wort hören egal was ich sagte sie musste es ohne wen und aber tun .... und zu dem thema andere hunde ist es in hessen so das der hund der den wesenstest machen muss keinerlei aggressivtät gegen über anderen hunden zeigen darf egal ob zu rüden oder zu hündinen .... und man muss sie auch von der leine lassen und dann wird geprüft ob sie auf andere drauf geht .... also ich würde dir vorschlagen bevor du zum wesentest gehst deinem hund bei zu bringen das er das aggressive verhalten gegen rüden unterlässt denn normalerweise ist es in hessen genau kassel so wenn der hund auf andere hunde aggressiv ist bei wesenstest dann fällt er durch und es wird schriftlich in den test geschrieben das er ein aggressives verhalten zeigt ..... ich würde an deiner stelle jeden tag mit ihm 1 stunde üben und das mit wenn ihr auf der strasse geht und ein rüde kommt das du ihm sofort aus sagst auch wenn es beim erstenmal nicht klappt aber wenn du es mit ihm jeden tag machst dann weiss er dann nach ner zeit das er es nicht darf und lässt es andere rüden zu beachten und er lässt das aggressive verhalten ...ich habe selbst mit meiner hündin bevor ich mit ihr zum wesenstest bin geübt immer 1 bis 2 stunden am tag aber nur das sie auf wort hört ..... meine hat den wesenstest 1 a bestanden .... ich wünsche euch viel glück und mit genug übung schafft es dein hund auch .....