halloorca
15 Jahre Mitglied
Liebe Tierfreunde,
laut Landesverordnung NRW kann ein Halter seinen Kamphund´nur noch zur Aufsicht abgeben wenn auch diese Person einen Sachkundenachweis hat.
Heisst das, wenn z.B. mein Kumpel mal mit dem Hund geht, weil ich selbst krank bin ich mich bei einem Vorfall sofort strafbar mache?
laut Landesverordnung NRW kann ein Halter seinen Kamphund´nur noch zur Aufsicht abgeben wenn auch diese Person einen Sachkundenachweis hat.
Heisst das, wenn z.B. mein Kumpel mal mit dem Hund geht, weil ich selbst krank bin ich mich bei einem Vorfall sofort strafbar mache?